…Fremdvergleich nicht entsprechen, hat unter Umständen eine Korrektur des Einkommens der Privatstiftung sowie des Stifters bzw. des (Letzt)Begünstigten zu erfolgen. 9.2 Stiftungserklärungsgemäße Vermögenszuwendungen Rz 231: Zuwendungen können in offener oder verdeckter Form vorliegen, sie können dem Stiftungszweck entsprechen oder auch nicht. Eine offene…
8. Zuwendungen von Privatstiftungen sowie von ausländischen Stiftungen und sonstigen Vermögensmassen, die mit Privatstiftungen vergleichbar sind 8.1 Zuwendungsbegriff Rz 213: Eine Legaldefinition des Zuwendungsbegriffes existiert nicht. Zuwendungen von Privatstiftungen sowie mit diesen vergleichbaren ausländischen Stiftungen und Vermögensmassen sind unentgeltliche Vermögensübertragungen an einen Empfänger. Zuwendungen…
7. Der Stiftungsakt 7.1 Der Stiftungsakt als privat veranlasste Zuwendung 7.1.1 Allgemeines Rz 191: Der Stiftungsakt besteht in der Errichtung einer Stiftungserklärung sowie der Übertragung von Vermögen auf die Privatstiftung. Diese Zuwendungen des Stifters in Form der Vermögensübertragung anlässlich der Gründung der…
1.2.1.1.5 Stiftungen, Fonds, Anstalten und andere rechtsfähige Zweckvermögen Rz 23: Es wird zwischen Zweckvermögen mit und ohne Rechtspersönlichkeit und zwischen solchen des öffentlichen und des privaten Rechts unterschieden. Zweckvermögen, die Rechtspersönlichkeit besitzen, sind juristische Personen in Form von Vermögensmassen (Sachgesamtheiten). Sie…
…Betriebsausgaben. Herstellungsaufwand ist zu aktivieren. Die stiftungserklärungsgemäße Zuwendung der betrieblichen Privatstiftung stellt in Höhe des steuerlich maßgebenden Buchwertes eine abzugsfähige Betriebsausgabe dar. 4.2.3 Wechsel in der Stiftungseigenschaft Rz 161: Siehe Rz 145 4.2.4 Auflösung und Abwicklung Rz 162: Siehe Rz 151
8.2 Zurechnung der Zuwendung 8.2.1 Persönliche Zurechnung der Zuwendung Rz 223: Zuwendungen sind grundsätzlich demjenigen zuzurechnen, dem die Einkünfte tatsächlich zufließen. Empfänger einer Zuwendung ist daher, wer über die übertragenen Vermögenswerte verfügen bzw. diese nutzen kann. Als Empfänger von Zuwendungen kommt jeder…
…der Stiftungserrichtung eine Villa zu. Die Privatstiftung nutzt diese Villa nicht zur Einkunftserzielung, sie steht leer. Nach dem Tod des Stifters wendet die Privatstiftung die Villa stiftungserklärungsgemäß oder nicht stiftungserklärungsgemäß dem Begünstigten zu. Bei der Privatstiftung liegt kein Einkommensverwendungstatbestand, sondern ein steuerneutraler Vorgang vor, dh…
11.5 Bemessungsgrundlage Rz 317: Bemessungsgrundlage für die Stiftungseingangssteuer ist die Summe des der Steuerpflicht unterliegenden zugewendeten Vermögens abzüglich der damit in wirtschaftlicher Beziehung stehenden, mit übertragenen Schulden und Lasten. Erfolgt die Bewertung von inländischem land- und forstwirtschaftlichem Vermögen, inländischem Grundvermögen und inländischen Betriebsgrundstücken gemäß…
13. Grunderwerbsteuer Rz 335: Mit dem Schenkungsmeldegesetz wurde auch ein neuer Grunderwerbsteuertatbestand eingeführt, der unentgeltliche Grundstücksübertragungen grundsätzlich grunderwerbsteuerpflichtig macht. Davon zur Gänze ausgenommen sind Grundstücksübertragungen, die unter das Stiftungseingangssteuergesetz fallen. Grundstücksübertragungen sind vom Stiftungseingangssteuergesetz umfasst, sofern sie unentgeltlich an privatrechtliche Stiftungen oder vergleichbare Vermögensmassen erfolgen…
7.2 Der Stiftungsakt als betrieblich veranlasste Zuwendung 7.2.1 Allgemeines Rz 201: Nach § 4 Abs. 4 EStG 1988 sind betrieblich veranlasste Aufwendungen und Ausgaben Betriebsausgaben. Diese allgemeine Vorschrift kann einerseits durch andere allgemeine Vorschriften wie jene des Abzugsverbotes für unentgeltliche Zuwendungen in § 20…
14. Schenkungsmeldegesetz Rz 336: Gemäß § 121a Abs. 1 BAO sind Schenkungen unter Lebenden (§ 3 ErbStG 1955) sowie Zweckzuwendungen (§ 4 Z 2 ErbStG 1955) an jenes Finanzamt mit allgemeinem Aufgabenkreis zu melden, in dessen Amtsbereich der zur Meldung Verpflichtete seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung…
10.2 Erfassung der Zuwendung bei Körperschaften Rz 255: Zuwendungen von Privatstiftungen bzw. vergleichbaren ausländischen Stiftungen oder sonstigen Vermögensmassen an Körperschaften sind bei diesen grundsätzlich steuerpflichtig. Bei unter § 7 Abs. 3 KStG 1988 fallenden Körperschaften bzw. bei Zuwendungen ins Betriebsvermögen einer unter § 7 Abs. 2…
4. Die betriebliche Privatstiftung 4.1 Allgemeines 4.1.1 Sachliche Steuerpflicht Rz 140: Betriebliche Privatstiftungen werden nur bei Vorliegen der in § 4 Abs. 11 Z 1 lit. a bis c EStG 1988 genannten Voraussetzungen als solche anerkannt. Das Abgabenrecht kennt folgende Arten von betrieblichen…
…90), im Fall 2b) hat sie einen vortragsfähigen Verlust von 20. Rz 177: Ein fremdfinanzierter Beteiligungserwerb durch die Privatstiftung ist nach dem Gesetzeswortlaut nicht möglich. Die stiftungserklärungsgemäße Weiterleitung der Beteiligungserträge im Jahr der Vereinnahmung an die Begünstigten ist Betriebsausgabe (vgl. Erläuterungen zum KMOG zu Art…
3.5 Sparkassen- und Versicherungsvereinsstiftungen 3.5.1 Allgemeines Rz 129: Sparkassen- und Versicherungsvereinsstiftungen sind eigennützige Privatstiftungen, auf die daher die vorstehenden Ausführungen anzuwenden sind. 3.5.2 Folgen der Umwandlung einer anteilsverwaltenden Sparkasse bzw. eines anteilsverwaltenden Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit § 13 Abs. 5 KStG 1988…
5.5.4c5.5.4b Abzugsfähige Zuwendungen aus dem Betriebsvermögen zur Vermögensausstattung von spendenbegünstigten Stiftungen oder vergleichbaren Vermögensmassen (§ 4b EStG 1988) 5.5.4c5.5.4b.1 Zuwendung zur ertragsbringenden Vermögensausstattung Rz 1349d1350: Als Betriebsausgaben abzugsfähig sind Zuwendungen zur ertragsbringenden Vermögensausstattung einer privatrechtlichen Stiftung oder…
…dass bei Auflösung der Privatstiftung das Stiftungsvermögen nur den Begünstigten, die gleichzeitig Letztbegünstigte sein müssen, zukommt. Falls keine Begünstigten mehr vorhanden sind, darf das Vermögen stiftungserklärungsgemäß nur für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke (§§ 34 ff BAO; siehe VereinsR 2001 Rz 13 ff) verwendet werden. 4…
3.2 Einkünfte und Einkunftsermittlung 3.2.1 Allgemeines Rz 33: Eigennützige und gemischtnützige Privatstiftungen, die der Offenlegungsverpflichtung entsprochen haben, können nach § 7 Abs. 2 KStG 1988 sowohl betriebliche als auch außerbetriebliche Einkunftsarten haben. Die Einkünfte können steuerpflichtig (siehe Rz 35 bis Rz 38 bzw…
Teil 1: Körperschaftsteuerrecht der Stiftungen 1. Allgemeine Bestimmungen 1.1 Rechtsgrundlagen für inländische Stiftungen Rz 1: Die Österreichische Rechtsordnung kennt Stiftungen des öffentlichen Rechts und des Privatrechts. Stiftungen des öffentlichen Rechts sind jene Stiftungen, denen dieser Status vom jeweiligen Gesetzgeber verliehen wurde. Sie sind Körperschaften…
3.3.37 Zuwendungen einer Privatstiftung nach § 718 Abs. 9 ASVG (§ 3 Abs. 1 Z 36 EStG 1988) Rz 112f: Aus dem Vermögen der Betriebskrankenkassen gemäß § 718 Abs. 9 ASVG errichtete Privatstiftungen können satzungsmäßige Leistungen an ihre Begünstigten steuerfrei erbracht werden, soweit diese Leistungen von…