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EStR 2000 Rz 769–7764.7.3.2 Neugrundstücke
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…1 Veräußerungsgewinn Rz 769: Neugrundstücke sind Grundstücke, die zum 31.3.2012 steuerverfangen waren oder nach diesem Zeitpunkt angeschafft oder hergestellt wurden oder werden (siehe dazu Rz 6654). Neugrundstücke sind daher alle Grundstücke (inklusive Grund und Boden), die am 31.3.2012 dem Betriebsvermögen eines…

EStR 2000 Rz 779–7834.7.3.3 Altgrundstücke
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…Z 3 lit. a EStG 1988 der Veräußerungsgewinn auch pauschal ermittelt werden. Voraussetzung dafür ist, dass der Grund und Boden zum 31.3.2012 im Betriebsvermögen nicht steuerverfangen war. Die pauschale Gewinnermittlung für betriebliche Gewinne ist bei Vorliegen der Gewinnermittlung nach § 5 Abs. 1 EStG…

EStR 2000 Rz 786–7894.8 Kapitalbesteuerung im betrieblichen Bereich
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

… Veranlagungsoption zum Hälftesteuersatz für Beteiligungserträge iSd § 37 Abs. 4 EStG 1988). Die Substanz von Kapitalanlagen war bisher schon voll steuerverfangen; Einkünfte aus Beteiligungsveräußerungen unterlagen außerhalb der Jahresfrist dem Hälftesteuersatz nach § 37 Abs. 4 EStG 1988. Auch nach der Neuordnung der Kapitalbesteuerung durch das BBG 2011…

EStR 2000 Rz 6455–646621.4.2 Bedeutung der Abgrenzung von Herstellungs-, Instandsetzungs- und Instandhaltungsaufwand
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

… 28 Abs. 7 EStG 1988 idF vor dem AbgÄG 2012 nicht vorzunehmen. Bei Gebäuden, die zum 31.3.2012 nicht steuerverfangen waren, sind in den letzten 15 Jahren vor der Veräußerung begünstigt abgesetzte Herstellungsaufwendungen im Rahmen des gemäß § 30 Abs. 4 EStG 1988 pauschal ermittelten…

EStR 2000 Rz 6654–665522.4.4 Ermittlung der Einkünfte
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…2012. Grundstücke, die zum 31.3.2012 steuerverfangen waren oder nach diesem Zeitpunkt angeschafft werden (worden sind), gelten als Neugrundstücke. Zu diesem Stichtag nicht steuerverfangene Grundstücke gelten als Altgrundstücke. Für private Grundstücke sowie für zu einem Betriebsvermögen gehörenden Grund und Boden außerhalb der Gewinnermittlung nach …

EStR 2000 Rz 702–7064.5.2.2.4 Übergang vom Betriebsvermögensvergleich gemäß § 4 Abs. 1 EStG 1988 bzw. von der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung auf den Betriebsvermögensvergleich gemäß § 5 EStG 1988
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

…b EStG 1988). Rz 704b: Betrifft der Aufwertungsbetrag Grund und Boden, der ohne den Wechsel zur Gewinnermittlungsart nach § 5 Abs. 1 EStG 1988 zum 31.3.2012 nicht steuerverfangen gewesen wäre, kann hinsichtlich des einkünftewirksamen Ansatzes eines Aufwertungsbetrages nach § 4 Abs. 10 Z 3 lit…

EStR 2000 Rz 707–7104.5.2.2.4.2 Erfassung der stillen Reserven
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…Daher sind die stillen Reserven des Grund und Bodens (inklusive Rücklage) zu erfassen. War der Grund und Boden zum 31.3.2012 steuerverfangen, sind die gesamten stillen Reserven (Differenz von Veräußerungserlös und Teilwert zum Zeitpunkt des Wechsels der Gewinnermittlungsart plus die Grund-und-Boden-Rücklage…

EStR 2000 Rz 2484–25036.12 Einlagen
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…und grundstücksgleiche Rechte (siehe dazu Rz 6622) im Sinne des § 30 Abs. 1 EStG 1988, die zum 31.3.2012 nicht steuerverfangen waren (Altvermögen) stets mit dem Teilwert zu bewerten (§ 6 Z 5 lit. c EStG 1988). Der Teilwert stellt auch dann den Einlagewert dar…

EStR 2000 Rz 5714–571718.3.4 Nachversteuerung bei Betriebsaufgaben vor dem 1. Juli 2023
geltende FassungRichtlinien13.03.2024

…0 | 20 | -10 Rz 5714b: Im Falle der Betriebsaufgabe vor dem 31.3.2012 kann es dazu kommen, dass das nunmehr im Privatvermögen befindliche Gebäude zum 31.3.2012 nicht steuerverfangen war. Daher ist im Falle der späteren Veräußerung die pauschale Einkünfteermittlung nach …

EStR 2000 Rz 5912–592519.2.5 Mitunternehmeranteil
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

…Werden Grundstücke aus dem Sonderbetriebsvermögen einer Mitunternehmerschaft veräußert, die ihren Gewinn nach § 5 EStG 1988 ermittelt, ist der Grund und Boden zum 31.3.2012 jedenfalls steuerverfangen. Die Regelungen über die pauschale Gewinnermittlung nach § 30 Abs. 4 EStG 1988 sind daher nicht anwendbar. Rz 5915…

EStR 2000 Rz 6422–644621.2 Absetzung für Abnutzung (§ 16 Abs. 1 Z 8 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…zur Anwendung, wenn ein angeschafftes oder hergestelltes abnutzbares Wirtschaftsgut (insbesondere Gebäude) zur Einkünfteerzielung genutzt wird. Bei Grundstücken, die zum 31.3.2012 steuerverfangen waren oder danach angeschafft bzw. hergestellt wurden, und die nach dem 31.12.2012 erstmals zur Erzielung von Einkünften verwendet werden, sind…

EStR 2000 Rz 7055–705624.10 Steuerbare Veräußerungen von Privatvermögen und Rente
geltende FassungRichtlinien13.03.2024

…Rentenzahler erst Zahlungen ab Überschreiten des Barwertes von 117.536 Euro als Sonderausgaben bzw. Werbungskosten geltend machen kann. Rz 7055a: Wird ein Grundstück, das zum 31.3.2012 nicht steuerverfangen war, gegen Rente veräußert, ist auch in diesem Fall die Ermittlung eines pauschalen Veräußerungsgewinnes iSd …

EStR 2000 Rz 7936–795030.1.5.3 Unbewegliches Vermögen
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…gemeine Wert zum 1.1.2006 heranzuziehen. Hinsichtlich des Grund und Bodens ist zu unterscheiden, ob dieser zum 31.3.2012 im Betriebsvermögen steuerverfangen war oder nicht (siehe dazu Rz 769 ff und 779 ff). Beispiel 2: | Anschaffungskosten des zum Anlagevermögen gehörenden (§ 4 Abs…

UmgrStR 2002 Rz 856–8603.4.2.1a. Einbringungen mit Auslandsbezug
geltende FassungRichtlinien20.06.2024

…weshalb Österreich das Besteuerungsrecht am eingebrachten Vermögen weiterhin zukommt; ebenso bleibt A mit der erhaltenen Gegenleistung (Anteile an der deutschen GmbH) in Österreich steuerverfangen. Es kommt zu keiner Einschränkung des Besteuerungsrechts der Republik Österreich (Buchwerteinbringung). Beispiel 2: Der in Österreich unbeschränkt steuerpflichtige A bringt seinen…

EStR 2000 Rz 689–6944.5 Wechsel der Gewinnermittlung
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…Gewinnermittlung nach § 5 Abs. 1 EStG 1988 grundsätzlich nicht anzuwenden ist. Davon ausgenommen ist die Veräußerung von zum 31.3.2012 nicht steuerverfangenem Grund und Boden, der nach dem 31.3.2012 in das Betriebsvermögen eingelegt wurde; die Veräußerung von Grund und Boden, der auf…

InvFR 2018 Rz 393–4004.1.1.1.4. Ausschüttungen und ausschüttungsgleiche Erträge
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…1988. Zu den AIF-Einkünften vgl. Rz 175 f und 180. Um zu verhindern, dass bisher auf Ebene des Immobilienfonds nicht steuerverfangene stille Reserven nunmehr steuerpflichtig werden, bleiben bei der Ermittlung der ausschüttungsgleichen Erträge Wertsteigerungen von Kapitalvermögen und anderen Wirtschaftsgütern außer Ansatz, die in Geschäftsjahren…

StiftR 2009 Rz 75–883.2.5 Einkommensverwendung der Privatstiftung
geltende FassungRichtlinien16.11.2009

…§ 30 und 31 EStG 1988 steuerverfangenes Wirtschaftsgut handelt (zB unterpreisiger Verkauf einer Liegenschaft oder einer Beteiligung). Beispiel 1: Die Privatstiftung erwirbt im Jahr 0 eine Liegenschaft in ihr Privatvermögen zum Preis von 1.000. Im Jahr 5 hat diese Liegenschaft einen Verkehrswert von 4.000…

EStR 2000 Rz 577–5884.1.10.4.5 Grund und Boden
geltende FassungRichtlinien08.05.2025

…Abs. 1 EStG 1988 waren Wertänderungen, die Veräußerung und die Entnahme von Grund und Boden auch vor dem 1.4.2012 gewinnwirksam; daher war Grund und Boden zum 31.3.2012 jedenfalls steuerverfangen. Die Regelungen über die pauschale Gewinnermittlung bei Altvermögen nach § 30 Abs. 4…

EStR 2000 Rz 2610–26366.21 Bewertung von (bebauten) Grundstücken im Anlagevermögen
geltende FassungRichtlinien13.03.2024

…Anschaffungskosten 40), der des Gebäudes 90 (Buchwert 70, Anschaffungskosten 60). Die Einlage des bebauten Grundstückes im Jahr 2008 erfolgte mit dem Teilwert, allerdings war lediglich das Gebäude durch die Einlage zum 31.3.2012 steuerverfangen. Dadurch liegt hinsichtlich des Gebäudes im Betriebsvermögen Neuvermögen vor; § 4…

EStR 2000 Rz 5075–509515.1.8 Forstwirtschaft
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…der erhöhte besondere Steuersatz von 30% anzuwenden; dies gilt unabhängig von der Gewinnermittlungsart (§ 124b Z 276 EStG 1988). Für Grund und Boden, der zum 31.3.2012 nicht steuerverfangen war, kann gemäß § 4 Abs. 3a Z 3 lit. a EStG 1988 der Gewinn nach den…