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7 117 Treffer403 msnur geltende Fassungen
EnAbgR Rz 60–712 Erdgasabgabe
geltende FassungRichtlinien29.08.2013

…gemäß § 1 Abs. 1 Z 2 ErdgasAbgG steuerpflichtig. Darunter fallen unter anderem die Beheizung und andere Zwecke für Verwaltungsgebäude und andere Betriebsgebäude. Rz 67: Wird das Erdgas von einem Erdgasunternehmen oder sonstigen Wiederverkäufer verbraucht bzw. selbst hergestellt (gefördert) oder in das Steuergebiet verbracht und verbraucht…

EnAbgR Rz 89–912.4 Abgabenschuldner
geltende FassungRichtlinien29.08.2013

…dann ist der Lieferer steuerpflichtig. 2.4.2 Abgabenschuldner beim Verbrauch von Erdgas Rz 90: Wird das Erdgas vom Erzeuger oder Importeur selbst verbraucht, dann ist er selbst steuerpflichtig. 2.4.3 Abgabenschuldner bei entgeltlicher Verwendung eines Leitungsnetzes Rz 91: Beliefern Energieversorger auch Abnehmer außerhalb…

EnAbgR Rz 95–1012.6 Erhebung der Abgabe
geltende FassungRichtlinien29.08.2013

…März 02 beim Finanzamt einzureichen. Rz 100: In dieser Jahresabgabenerklärung müssen die tatsächlichen Liefer- bzw. Verbrauchsmengen oder die Menge des weitergeleiteten Erdgases für das vergangene Jahr und die einzelnen Monate dieses Jahres offen gelegt werden. Erdgaslieferungen, für die ein Netzbetreiber die Erdgasabgabe als Haftender abführt…

UStR 2000 Rz 2603–260519.1.3. Übergang der Steuerschuld bei Lieferungen im Sicherungseigentum, Vorbehaltseigentum und Zwangsversteigerungsverfahren
geltende FassungRichtlinien05.12.2022

…Betriebsanlage gehören, erfasst. Soweit zu einem Grundstück gehörende Maschinen und sonstige Vorrichtungen aller Art, die zu einer Betriebsanlage gehören, zwangsversteigert wurden, lag immer eine steuerpflichtige Lieferung vor. 19.1.4. Übergang der Steuerschuld bei Gas-, Strom-, Wärme- und Kältelieferungen über Verteilungsnetze (§ 19 Abs. 1c UStG…

EnAbgR Rz 92–942.5 Bemessungsgrundlage und Höhe der Abgabe
geltende FassungRichtlinien15.04.2011

2.5 Bemessungsgrundlage und Höhe der Abgabe 2.5.1 Bemessungsgrundlage Rz 92: Der Erdgasabgabe unterliegt gemäß § 5 Abs. 1 ErdgasAbgG die gelieferte bzw. verbrauchte Menge an Erdgas, so dass die Besteuerung unabhängig vom jeweiligen Preis erfolgt. 2.5.2 Höhe Rz 93: Die Höhe…

UStR 2000 Rz 4743.13. Ort der Lieferung von Gas, Elektrizität, Wärme oder Kälte (§ 3 Abs. 13 und 14 UStG 1994)
geltende FassungRichtlinien15.12.2023

3.13. Ort der Lieferung von Gas, Elektrizität, Wärme oder Kälte (§ 3 Abs. 13 und 14 UStG 1994) Randzahl 474: derzeit frei. 3.13.1. Rechtslage ab 1.1.2011 Rz 474a: Die Regelung findet Anwendung bei der Lieferung von Gas über ein Erdgasnetz im…

EnAbgR Rz 72–752.2 Steuergegenstand
geltende FassungRichtlinien13.06.2017

2.2 Steuergegenstand 2.2.1 Definition des Steuergegenstandes Rz 72: Die Definition des Erdgases erfolgt im § 2 ErdgasAbgG der Kombinierten Nomenklatur (KN), Erdgas im Sinne der Bestimmung der Unterposition 2711 21 00 der KN wird besteuert. Rz 73: Verflüssigtes Erdgas (LNG, liquefied natural gas…

VS-11101.2. Flüssiggase, gasförmige Kohlenwasserstoffe, Erdgas
geltende FassungRichtlinien01.07.2002

1.2. Flüssiggase, gasförmige Kohlenwasserstoffe, Erdgas 1.2.1. Flüssiggase Anders als nach dem MinStG 1981, nach dem Flüssiggase den Kraftstoffbestimmungen unterlagen, sind Flüssiggase (zB Propan, Butan) nunmehr Mineralöle und unterliegen den entsprechenden Bestimmungen für Mineralöle (§ 2 Abs. 1 Z 5 MinStG 1995). Da das…

EnAbgR Rz 76–882.3 Steuerbefreiungen
geltende FassungRichtlinien29.08.2013

…der Besteuerung als Verbrauch von Erdgas. In diesem Fall bestehen gegen eine pauschale Ermittlung der steuerpflichtigen Erdgasmenge keine Bedenken. Rz 77: Erdgas muss im Zuge der Erzeugung und Lieferung an den Abnehmer in unter Druck stehenden Speichern gelagert werden, für diese Speicherung ist der Einsatz…

EnAbgR Rz 102–1042.7 Aufzeichnungspflichten und Rechnungslegungspflichten
geltende FassungRichtlinien29.08.2013

…104: Auf Grund ausdrücklicher gesetzlicher Bestimmung muss der Empfänger einer der Erdgasabgabe unterliegenden Erdgaslieferung dem Abgabenschuldner oder dem Netzbetreiber die Erdgasabgabe, die von diesem weiterverrechnet wird, ersetzen (§ 7 Abs. 3 ErdgasAbgG). Soweit der Empfänger der Erdgaslieferung ein Netznutzungsentgelt an den Netzbetreiber und auch Erdgasabgabe bezahlt…

EnAbgR Rz 1–181 Elektrizitätsabgabe
geltende FassungRichtlinien13.06.2017

…sowie Rz 12. 1.1.1.1.1 steuerbare und nicht steuerbare Weiterlieferungen Rz 5: Wird von einem Elektrizitätsunternehmen elektrische Energie weder an ein Elektrizitätsunternehmen noch einen sonstigen Wiederverkäufer geliefert, dann ist diese erste Lieferung steuerpflichtig, während eine etwaige Weiterlieferung nicht mehr der Elektrizitätsabgabe unterliegt…

EnAbgR Rz 32–361.3 Abgabenschuldner
geltende FassungRichtlinien26.01.2015

…die elektrische Energie durch Elektrizitätsunternehmen, andere Erzeuger oder Wiederverkäufer geliefert, dann ist der Lieferer steuerpflichtig. 1.3.2 Abgabenschuldner beim Verbrauch elektrischer Energie Rz 33: Wird die elektrische Energie von einem Elektrizitätsunternehmen verbraucht, dann ist dieses selbst steuerpflichtig, unabhängig davon, ob es sich bei der…

EnAbgR Rz 145–1483.4 Abgabenschuldner
geltende FassungRichtlinien15.04.2011

…wenn der Kohlenhändler einen Teil seiner an sich zur Weiterveräußerung bestimmten Kohle selbst verheizt. Ebenso ist das Verheizen eigener Kohle durch einen Kohlebergbaubetrieb steuerpflichtiger Eigenverbrauch. Ein solcher Eigenverbrauch liegt auch dann vor, wenn ein inländischer Endverbraucher (Unternehmer oder Privatperson) Kohle aus dem Ausland selbst ins…

EnAbgR Rz 105–1062.8 In-Kraft-Treten
geltende FassungRichtlinien15.04.2011

2.8 In-Kraft-Treten Rz 105: Das ErdgasAbgG ist auf Vorgänge nach dem 31. Mai 1996 anzuwenden. 2.9 Vollziehung Rz 106: Mit der Vollziehung des ErdgasAbgG ist der Bundesminister für Finanzen betraut, hinsichtlich des § 7 Abs. 2 und 3 ErdgasAbgG im Einvernehmen mit…

EnAbgR Rz 37–431.5 Erhebung der Abgabe
geltende FassungRichtlinien26.01.2015

1.5 Erhebung der Abgabe 1.5.1 Selbstberechnung und Entrichtung der Abgabe Rz 37: Die Elektrizitätsabgabe ist vom Abgabenschuldner oder Netzbetreiber selbst zu berechnen und gemäß § 5 Abs. 1 ElAbgG monatlich zu entrichten; die Elektrizitätsabgabe ist bis zum 15. des auf den Kalendermonat zweitfolgenden…

UStR 2000 Rz 466–4673.9. Beförderungs- und Versendungslieferung aus dem Drittland
geltende FassungRichtlinien18.11.2010

…1994). D bewirkt eine in Österreich steuerbare und steuerpflichtige Lieferung an Ö und kann die entrichtete EUSt als Vorsteuer geltend machen. Aus zollrechtlicher Sicht ist es auch bei der Lieferkondition "DDP unversteuert benannter Bestimmungsort" oder der vertraglich vereinbarten nicht normierten Lieferkondition "frei Haus, verzollt und…

EnAbgR Rz 1593.7 Aufzeichnungspflichten und Rechnungslegungspflichten
geltende FassungRichtlinien15.04.2011

3.7 Aufzeichnungspflichten und Rechnungslegungspflichten Rz 159: Die Aufzeichnungen müssen gemäß § 7 KohleAbgG in der Art geführt werden, dass die tatsächlich gelieferten, verbrauchten oder weiter gelieferten Mengen an Kohle überprüft werden können. Im Fall der Lieferung oder der Weiterleitung von Kohle ist dem Abnehmer vom…

EnAbgR Rz 120–1293 Kohleabgabe
geltende FassungRichtlinien15.04.2011

…und den Abgaben auf elektrische Energie und auf Erdgas wird die Abgabe in den ehemaligen Zollausschlussgebieten nicht erhoben. Rz 128: Steuerbar und steuerpflichtig im Inland ist daher die Kohlelieferung eines ausländischen Kohlehändlers an einen inländischen Endverbraucher. Rz 129: Nicht steuerbar im Inland ist hingegen die…

EnAbgR Rz 151–1583.6 Erhebung der Abgabe
geltende FassungRichtlinien29.08.2013

3.6 Erhebung der Abgabe 3.6.1 Selbstberechnung und Entrichtung Rz 151: Die Kohleabgabe ist vom Abgabenschuldner selbst zu berechnen und gemäß § 6 Abs. 1 KohleAbgG monatlich zu entrichten; die Kohleabgabe ist bis zum 15. des auf den Kalendermonat zweitfolgenden Monates der Lieferung, des…

EnAbgR Rz 44–461.6 Aufzeichnungspflichten und Rechnungslegungspflichten
geltende FassungRichtlinien29.08.2013

1.6 Aufzeichnungspflichten und Rechnungslegungspflichten 1.6.1 Aufzeichnungspflicht Rz 44: Die Aufzeichnungen müssen gemäß § 6 Abs. 1 ElAbgG in der Art geführt werden, dass die tatsächlich gelieferten, verbrauchten oder weiter gelieferten Mengen an elektrischer Energie überprüft werden können. 1.6.2 Rechnungslegungspflicht Rz 45…