…tritt die Steuerpflicht mit dem Beginn des Veranlagungszeitraumes ein, in den der Wechsel fällt. Zur Einkommensermittlung im Fall des Wechsels siehe Rz 1415 bis 1423. 2.3 Staatsnahe Einrichtungen (§ 5 Z 1 und 2 KStG 1988) 2.3.1 Die Österreichischen Bundesbahnen Rz 169: Diese…
…14/2002 idF BGBl. I Nr. 112/2011 angeführten Bundesmuseen. 1.2.1.2.2.10 Teilrechtsfähige Einrichtungen Rz 63: Im Rahmen der Teilrechtsfähigkeit von Schulen geschaffene Einrichtungen mit eigener Rechtspersönlichkeit sind abgabenrechtlich wie selbständige Körperschaften öffentlichen Rechts zu behandeln (zB nach § 128c Schulorganisationsgesetz, BGBl…
2.4 Bestimmte Kreditinstitute (§ 5 Z 3 KStG 1988) sowie Sicherungs- und Entschädigungseinrichtungen (§ 5 Z 4 KStG 1988) 2.42.4.1 Bestimmte Kreditinstitute im Sinne des BWG (§ 5 Z 3 KStG 1988) Rz 171: Die Befreiung der in dieser Ziffer genannten Banken erfolgt aus…
1.2.1.2 Körperschaften des öffentlichen Rechts (§ 1 Abs. 23 Z 2 KStG 1988) 1.2.1.2.1 Begriff und Hoheitsbetriebe 1.2.1.2.1.1 Allgemeines Rz 35: Die inländischen Körperschaften öffentlichen Rechts sind als solche nicht unbeschränkt steuerpflichtig, sie unterliegen…