…eine sonstige Gutschrift auf Grund einer Beschwerdevorentscheidung betreffend Einkommensteuer für ein bestimmtes Jahr auf diese zu verrechnen. 2. USt-Vorauszahlungen wurden festgesetzt und die Entscheidung über eine gegen den Festsetzungsbescheid gerichtete Beschwerde führt zu einer über die aus dem angefochtenen Bescheid resultierende Nachforderung hinausgehenden Gutschrift…
… 213 BAO). 6.1. Verrechnung in Fällen zusammengefasster Verbuchung der Gebarung (§ 214 Abs. 1 BAO) Rz 702: In den Fällen der zusammengefassten Verbuchung der Gebarung werden Zahlungen und sonstige Gutschriften, soweit nicht Ausnahmeregelungen (siehe § 214 Abs. 2 bis 4 und 6 bis 8 BAO) Anderes…
…weitere Fälle zu beachten, in denen die Aussetzung der Einhebung einer Abgabe trotz erfolgter Entrichtung in Betracht kommt. Rz 521: Der Regelung des § 212a Abs. 6 BAO zufolge sind in bestimmten Fällen durch Verwendung von sonstigen Gutschriften (§ 213 Abs. 1 BAO) oder Guthaben (§ 215 Abs…
…bestimmen, ob sonstige Gutschriften (§ 213 Abs. 1 BAO) auf die zu leistenden Raten anzurechnen sind. Der Vorzug ist einer Nichtanrechnung solcher Gutschriften auf Raten zu geben, zumal eine sonstige Gutschrift die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Abgabepflichtigen nicht beeinflusst. Rz 270: Die Bewilligung von Zahlungserleichterungen hat gemäß …
…die Gesamtheit der zur Zahlung Verpflichteten, die Gebarung (Lastschriften, Zahlungen und alle sonstigen ohne Rücksicht aus welchem Anlass entstandenen Gutschriften) in laufender Rechnung (kontokorrentmäßig) zusammengefasst (kumulativ) zu verbuchen. Rz 602: Der VwGH erblickt in den Regelungen des § 213 Abs. 1 und 2 BAO die Grundlage…
…1.2000, 97/15/0191; VwGH 16.9.2003, 2000/14/0162). Somit dient der Abrechnungsbescheid der Klärung umstrittener abgabenbehördlicher Gebarungsakte bezüglich der Verrechnung von Zahlungen und sonstigen Gutschriften (VfGH 18.12.1980, B 404/79; VwGH 30.4.2003, 2002/16/0245). Ist der…
…1.4. Überweisung auf das Postscheckkonto (§ 211 Abs. 1 lit. d BAO) Rz 107: Bei Überweisungen auf das Postscheckkonto tritt die Tilgungswirkung stets am Tag der Gutschrift ein. Sonstige Konten bestehen derzeit nicht. 2.1.5. Einzahlung durch Postauftrag (§ 211 Abs. 1 lit. e BAO…
…oder der Zahlungsbeleg zumindest einen entsprechenden Hinweis auf eine gesondert vorgenommene Verrechnungsweisung zu enthalten hat. Sonstige Gutschriften dürfen im Fall einer solchen Weisung zur Tilgung ausgesetzter Abgabenbeträge nur verwendet werden, soweit sie im Zusammenhang mit einer in Abgabenvorschriften vorgesehenen Selbstbemessung oder Einbehaltung von Abgaben entstehen…
… 212a Abs. 8 BAO zur Entrichtung oder Tilgung einer Abgabe, deren Einhebung ausgesetzt ist, Zahlungen, sonstige Gutschriften und Guthaben nur auf Verlangen des Abgabepflichtigen verwendet werden dürfen, kommt eine Umbuchung oder Überrechnung gemäß § 215 Abs. 1 und 2 BAO nicht in Betracht, soweit die Einhebung…
…nach Maßgabe des § 212a Abs. 8 BAO erfolgen; dieser Bestimmung zufolge dürfen zur Entrichtung oder Tilgung von Abgabenschuldigkeiten, deren Einhebung ausgesetzt ist, Zahlungen, sonstige Gutschriften (§ 213 Abs. 1 BAO) sowie Guthaben (§ 215 Abs. 4 BAO) nur auf Verlangen des Abgabepflichtigen verwendet werden, wobei § 214 Abs…
…gemachte Tilgungsvorgang keinen Einfluss. Rz 1378: Eine unrichtige Verbuchung der Gebarung liegt auch vor, wenn eine Änderung in der Verrechnung vorzunehmen ist, insbesondere wenn Zahlungen oder sonstige Gutschriften auf Schuldigkeiten verrechnet wurden, die aufgrund des § 238 BAO bereits abzuschreiben gewesen wären. 14.7.1.2…
…die einzuheben sind, findet diese Vorschrift auf ausgesetzte Beträge keine Anwendung; dh. Zahlungen und sonstige Gutschriften sind, solange die Aussetzung aufrecht ist, nicht auf den ausgesetzten Betrag zu verrechnen, auch wenn es sich hiebei um die dem Zahlungstermin nach älteste verbuchte Abgabenschuldigkeit handelt. Rz 1496…
…als Zahlungspflichtiger in Betracht kommt (siehe Rz 1847 bis Rz 1858). 1.4. Bescheidaufhebung ohne Neufestsetzung (§ 210 Abs. 2 BAO) Rz 34: Wird ein Bescheid, der eine sonstige Gutschrift (§ 213 Abs. 1 BAO) zur Folge hatte, ohne gleichzeitige Neufestsetzung der Abgabe aufgehoben, so ist gemäß …
…8 BAO ableitbar, dessen erster Satz vorsieht, dass zur Entrichtung oder Tilgung von Abgabenschuldigkeiten, deren Einhebung ausgesetzt ist, Zahlungen, sonstige Gutschriften (§ 213 Abs. 1 BAO) sowie Guthaben (§ 215 Abs. 4 BAO) nur auf Verlangen des Abgabepflichtigen verwendet werden dürfen. Der vorgenannten Gesetzesbestimmung liegt der Gedanke…
…in den die negativen Einkünfte fallen, gutgeschrieben werden können. Die Gutschrift ist mit 27,5% (bis 31.12.2015 25%) der negativen Einkünfte gedeckelt (§ 93 Abs. 6 Z 2 EStG 1988). Beispiele: 1.B hat auf seinem Depot bei der X-Bank Aktien der Y…
…Unternehmer jedoch in einer Rechnung für eine Lieferung oder sonstige Leistung einen höheren Steuerbetrag ausgewiesen, so schuldet er diesen Betrag auf Grund der Rechnung. Das Gleiche gilt auch für Gutschriften, soweit der Gutschriftempfänger hinsichtlich des ausgewiesenen Steuerbetrages der Gutschrift nicht widerspricht. Wurde ein Teil der…
11.2 Rechnungsarten 11.2.1. Urkundenprinzip Rz 1557: Als Rechnung gilt jede Urkunde, mit der ein Unternehmer über eine Lieferung oder sonstige Leistung abrechnet (siehe jedoch Rz 15611564c ff betreffend elektronisch übermittelte Rechnung). Es ist nicht erforderlich, dass diese Urkunde die Bezeichnung "Rechnung" trägt…
…1827: Eine Gutschrift ist eine als solche bezeichnete (für Umsätze nach dem 31.12.2012: siehe Rz 1664) Urkunde, die vom Leistungsempfänger ausgestellt wird (siehe § 11 Abs. 7 UStG 1994). Rz 1828: Wurde für eine an den Unternehmer bewirkte Lieferung oder sonstige Leistung ein Beleg…
… 11 Abs. 6 UStG 1994 (auch im Fall der Gutschrift) nicht angewendet werden. Erfolgt die Abrechnung für eine nach § 3a Abs. 6 UStG 1994 im Inland steuerbare sonstige Leistung (zwingender Übergang der Steuerschuld nach Art. 196 MwSt-RL 2006/112/EG idgF) nach dem UStG…
…frei. 11.7. Gutschriften als Rechnung Rz 1638: Die Möglichkeit der Abrechnung per Gutschrift ist nicht auf bestimmte Branchen eingeschränkt. 11.7.1. Berechtigung zum gesonderten Steuerausweis Rz 1639: Der Unternehmer, der die Lieferungen oder sonstigen Leistungen ausführt (Empfänger der Gutschrift), muss zum gesonderten Ausweis…