…Sachlicher Anwendungsbereich der SystemRL Der SystemRL unterliegen Verbrauchsteuern, die mittelbar oder unmittelbar auf den Verbrauch bestimmter Waren (vstW) erhoben werden, mit Ausnahme der Mehrwertsteuer und anderer von der Union festgelegter Abgaben (zB Zoll). Zur Umschreibung dieser vstW und damit ihres sachlichen Anwendungsbereichs verweist die SystemRL…
2.2.2. Sachlicher Zuständigkeitsaspekt Rz 70: Das Finanzamt für Großbetriebe hat keine umfassende Zuständigkeit für alle (bundesrechtlich geregelten) Abgaben, sondern nur für jene, die ein in § 61 Abs. 1 BAO genannter Abgabepflichtiger zu entrichten hat und nur sofern die Abgabe nicht gemäß § 61 Abs…
16. Sachliche Steuerbefreiungen (§§ 7 und 10 KStG 1988) 16.1 Allgemeines (§ 7 Abs. 2 KStG 1988 in Verbindung mit § 3 EStG 1988) Rz 1151: Im Gegensatz zu den persönlichen Befreiungen (siehe Rz 166 bis 347291) ist bei den sachlichen Steuerbefreiungen nicht das Steuersubjekt, sondern ein…
1.3.5. Sachliche Ausnahmen von den BeschränkungenAusfuhrbeschränkungen (1) Die Werke lebender Künstler und solcher Künstler, seit deren Tod noch nicht 20 Jahre vergangen sind, benötigen für die Ausfuhr keiner Ausfuhrgenehmigung (Dokumentenartencode bei e-zollim elektronischen Abfertigungssystem in Feld 44 der Zollanmeldung "7562"), außer es…
…Abs. 1 KStG 1988, oder entweder zur Gänze persönlich oder sachlich steuerbefreit ist, wobei eine Befreiung für Beteiligungsveräußerungen und/oder für Beteiligungserträge unschädlich ist. Beispiel: Die Privatstiftung hält seit 5 Jahren eine 1 Prozent-Beteiligung an einer in einem EU-Staat ansässigen operativ tätigen Gesellschaft…
…1988) Rz 348: § 7 Abs. 1 KStG 1988 regelt die sachliche Steuerpflicht (Besteuerungsgegenstand) Zurechnung des Einkommens und den Besteuerungszeitraum. Wie das Einkommen ermittelt wird, ergibt sich grundsätzlich aus den Vorschriften des EStG 1988 und aus den speziellen Bestimmungen des KStG 1988. Soweit spezielle Bestimmungen des…
4. Die betriebliche Privatstiftung 4.1 Allgemeines 4.1.1 Sachliche Steuerpflicht Rz 140: Betriebliche Privatstiftungen werden nur bei Vorliegen der in § 4 Abs. 11 Z 1 lit. a bis c EStG 1988 genannten Voraussetzungen als solche anerkannt. Das Abgabenrecht kennt folgende Arten von betrieblichen…
12. Sachhaftungen (§ 225 BAO) Rz 1300: Eine Sachhaftung (sachliche Haftung) liegt vor, wenn eine Sache grundsätzlich ohne Rücksicht darauf, wer die Sache im Zeitpunkt der Geltendmachung der Haftung innehat (zB als Eigentümer oder Besitzer), für bestimmte Abgabenschulden in Anspruch genommen werden kann. Rz 1301: Wesentliches…
…Rz 2576: Wird bei abnutzbarem Anlagevermögen zugeschrieben, ist der erhöhte Buchwert auf die Restnutzungsdauer zu verteilen. 6.18.1.1 Persönlicher Anwendungsbereich Siehe Rz 2143 ff. 6.18.1.2 Sachlicher Anwendungsbereich Rz 2577: Rechtslage für Wirtschaftsjahre vor 2016: § 6 Z 13 EStG 1988 idF…
…Anwendung, dh. A hat keinen Wohnsitz in Ö, daher fällt die Zuwendung des A an die Schweizer Stiftung nicht unter das Stiftungseingangssteuergesetz. 11.2 Sachliche Steuerpflicht Rz 312: Besteuert wird die unentgeltliche Zuwendung. Da das StiftEG keine Definition des Begriffes "Zuwendung" enthält, ist davon auszugehen…
…Teil der aushaftenden Schulden nachgelassen würde, oder die Nachsicht anderen Gläubigern zugute käme (VwGH 22.2.2000, 94/14/0144). Rz 1650: Eine Unbilligkeit kann persönlich oder sachlich bedingt sein (VwGH 19.12.200219.6.2013, 992010/16/0219/15/0023; VwGH 26.2.200327…
4.2.2 Unkörperliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens 4.2.2.1 Sachlicher Geltungsbereich Rz 623: Das Aktivierungsverbot des § 4 Abs. 1 letzter Satz EStG 1988 gilt sowohl für die Gewinnermittlung durch Bilanzierung als auch durch Einnahmen-Ausgaben-Rechnung. Die Ergebnisse von im Auftrag durchgeführten Forschungen…
4.1.1.2 Betrieb Rz 409: Allgemein kann der Begriff Betrieb als die Zusammenfassung menschlicher Arbeitskraft und sachlicher Produktionsmittel in einer organisatorischen Einheit verstanden werden. Aus ertragsteuerlicher Sicht ist ein Betrieb aber nur gegeben, wenn er der Erzielung von Einkünften iSd § 2 Abs. 3…
29.6.12 Befreiung von Kapitaleinkünften bei Privatstiftungen (§ 94 Z 12 EStG 1988) Rz 7776: In sachlicher Hinsicht umfasst die Befreiung inländische und ausländische Beteiligungserträge iSd § 27 Abs. 2 Z 1 lit. a bis c EStG 1988 Zinsen und Erträge aus Kapitalforderungen gemäß § 27 Abs…
10.13.8. Gebührenbefreiungen Rz 656: Im GebG sind nachstehende sachliche Befreiungen angeführt (§ 14 TP 14 Abs. 2 GebG): | Z 1 | Armutszeugnisse, auch als Beilagen gebührenpflichtiger Eingaben und Protokolle | Z 2 | Zeugnisse, die im öffentlichen Fürsorgewesen beizubringen sind | Z 3…
3. Ausnahmen 3.1. Ausnahmen vom sachlichen Geltungsbereich (1) Das Pyrotechnikgesetz 2010 gilt gemäß § 2 Abs. 1 PyroTG 2010 nicht für: 1.Zündplättchen, -ringe und -bänder, soweit sie für Spielzeug im Sinne der Richtlinie 882009/37848/EWGEG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die…
…gegenüber dem zuständigen Finanzamt und des Erfüllens der sonstigen Kriterien | VwGH 13.2.1991, 89/13/0223 | Erfordernis der Anzeige beim sachlich zuständigen Finanzamt | VwGH 27.5.1998, 95/13/0171 | Einer als Äquivalent für erbrachte Arbeitsleistungen anzusehende Entlohnung liegt ein…
16.2.11 Zusammentreffen verschiedener Tätigkeiten Rz 5284: Tätigkeiten, die teils gewerbliche, teils selbständige Arbeit betreffen und zwischen denen kein enger sachlicher und wirtschaftlicher Zusammenhang besteht, sind getrennt zu beurteilen (VwGH 5.5.1970, 1894/68; VwGH 15.9.1993, 91/13/0237). Beispiel 1…
…Teil: Multinationale Konzernstrukturen 1.1. Rechtsgrundlagen der Einkünfteabgrenzung 1.1.1. Der OECD-Fremdvergleichsgrundsatz Rz 1: Verrechnungspreise dienen der Herbeiführung einer sachlich gerechtfertigten Ergebnisaufteilung im Falle von Wirtschaftsbeziehungen zwischen verbundenen Unternehmen. Werden grenzüberschreitende Geschäftsbeziehungen zu verbundenen Unternehmen unterhalten, müssen diese für steuerliche Belange so gestaltet…
…erfassen bzw. der sich ergebende Unterschiedsbetrag einzuheben. Die Kontingentmenge ist im Wege der Kontingentstelle rückzuübertragen. Wird durch Vorlage einer gefälschten oder sachlich unrichtigen Echtheitsbescheinigung ein Kontingentzollsatz zu Unrecht angewendet, so entsteht gemäß im Zeitpunkt der Annahme der Anmeldung die Abgabenschuld hinsichtlich des unerhoben gebliebenen Abgabenbetrages.