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6 Treffer1535 msnur geltende Fassungen
EStR 2000 Rz 5440–545217.2.5 Grundstücksveräußerungen, gewerblicher Grundstückshandel
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

… 4 Abs. 3 EStG 1988 sind bei Zugehörigkeit zum Umlaufvermögen die Anschaffungs- und Herstellungskosten oder der Einlagewert von Gebäuden und Wirtschaftsgütern, die keinem regelmäßigen Wertverzehr unterliegen, erst bei Ausscheiden aus dem Betriebsvermögen abzusetzen (siehe dazu auch Rz 664b ff). Abweichend zum Zufluss-Abfluss-Prinzip sind…

EStR 2000 Rz 663–6644.4.3 Zeitpunkt der Gewinnverwirklichung
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

… 4 Abs. 3 EStG 1988 sind bei Zugehörigkeit zum Umlaufvermögen die Anschaffungs- und Herstellungskosten oder der Einlagewert von Gebäuden und Wirtschaftsgütern, die keinem regelmäßigen Wertverzehr unterliegen, erst bei Ausscheiden aus dem Betriebsvermögen abzusetzen. Mit diesen Wirtschaftsgütern im Zusammenhang stehende Herstellungs- und Erhaltungsaufwendungen sind wie solche…

EStR 2000 Rz 604–6144.2 Anlage- und Umlaufvermögen
geltende FassungRichtlinien31.03.2023

…als Entschädigung für Bodenwertminderung, Wirtschaftserschwernisse usw. zu behandeln sind. 4.2.1.2.4 Abnutzbares Anlagevermögen Rz 613: Abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens sind solche, die einem regelmäßigen Wertverzehr unterliegen. Der Wertverzehr kann technisch, wirtschaftlich oder zeitlich bedingt sein. Abnutzbar sind Wirtschaftsgüter dann, wenn sie wegen…

EStR 2000 Rz 2230–22626.4.3 Teilwert
geltende FassungRichtlinien14.05.2019

…Abs. 3 EStG 1988 erst mit der Veräußerung wirksam. Zur "Aktivierungspflicht" im Umlaufvermögen von Gebäuden und Wirtschaftsgütern, die keinem regelmäßigen Wertverzehr unterliegen, siehe Rz 664b ff. Zur Ausnahme vom besonderen Steuersatz für Grundstücke des Umlaufvermögens siehe Rz 6682 ff. 6.4.3.3.3 Roh-…

EStR 2000 Rz 3723–37289.1.2.2 Ausgeschlossene Wirtschaftsgüter
geltende FassungRichtlinien31.03.2023

…die gemäß § 13 EStG 1988 abgesetzt werden. Gebrauchte Wirtschaftsgüter. Im Fall der Anschaffung ist von einem gebrauchten Wirtschaftsgut auszugehen, wenn es im Zeitpunkt der Anschaffung bereits einem nutzungsbedingten Wertverzehr unterlegen ist. Vorführgeräte (zB Vorführfahrzeuge) sind ab der Veranlagung 2023 nicht als gebrauchte Wirtschaftsgüter anzusehen. Ausstellungsstücke …

LStR 2002 Rz 10823–1090842.5.11 § 34 EStG 1988
geltende FassungRichtlinien20.12.2012

…endgültige Vermögensminderung abzugsfähig ist. Eine Belastung liegt nur vor, wenn Ausgaben getätigt werden, die zu einem endgültigen Verbrauch, Verschleiß oder sonstigen Wertverzehr, somit zu einer Vermögensminderung führen. Eine bloße Vermögensumschichtung führt nicht zu einer außergewöhnlichen Belastung. Keine bloße Vermögensumschichtung liegt vor, wenn Wirtschaftsgüter angeschafft werden…