RIS AI
5 Treffer1557 msnur geltende Fassungen
KfzBStR 2021 Rz 1698–1708D.4.2. Oldtimer und Steuererhöhung für Kraftfahrzeuge ohne Katalysator
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…für Anträge auf Rückzahlung, Umbuchung oder Überrechnung. Die Einreichung von Rückzahlungsanträgen ist demnach ausdrücklich von dieser Verordnung ausgenommen. Rückzahlungsanträge sind daher nur schriftlich (im Original) und unterschrieben zulässig. Wird dennoch ein Rückzahlungsantrag via Telefax, somit auf eine unzulässige Art eingebracht, ist dieser rechtsunwirksam. Daraus folgt…

UStR 2000 Rz 2906–292122.5. Land- und Forstwirtschaft als gesondert geführter Betrieb
geltende FassungRichtlinien10.12.2025

…Gibt der Unternehmer eine solche Erklärung ab, so ist er daran durch fünf Kalenderjahre ab Beginn der Regelbesteuerung gebunden. Die Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen oder Umsatzsteuerjahreserklärungen macht die Antragstellung auf Regelbesteuerung gemäß § 22 Abs. 6 UStG 1994 nicht obsolet. Die Einreichung von Abgabenerklärungen zur Umsatzsteuer durch…

ZK-15804. Änderung einer Zollanmeldung (Artikel 173 UZK)
geltende FassungRichtlinien24.09.2025

4. Änderung einer Zollanmeldung (Artikel 173 UZK) 4.1. Änderung vor Überlassung Auf Antrag des Anmelders bzw. Vertreters kann die zuständige Zollstelle gemäß Artikel 173 Abs. 1 UZK zulassen, dass eine bereits angenommene Zollanmeldung geändert wird. 4.1.1. Ausnahmen von einer Änderung Eine Änderung…

NeuFöR Rz 95–1084.1. Vorlage des amtlichen Vordrucks (§ 4 Abs. 1 NeuFöG)
geltende FassungRichtlinien25.06.2013

…0716/0763; 15.09.2010, RV/0327-G/09). In Anspruch genommen wird eine Behörde durch ein Anbringen zur Geltendmachung von Rechten oder zur Erfüllung von Verpflichtungen, wie Anträgen oder Erklärungen. Der Zeitpunkt der Inanspruchnahme der Behörde ist jener, zu welchem ein Anbringen eingereicht, abgegeben…

ZK-15805.2. Ungültigerklärung nach Überlassung
geltende FassungRichtlinien06.04.2023

5.2. Ungültigerklärung nach Überlassung Zollanmeldungen können auf begründeten Antrag des Anmelders bzw. Vertreters nach Überlassung der Waren gemäß Artikel 148 UZK-DA nur in den nachstehend angeführten Fällen für ungültig erklärt werden: 5.2.1. Überführung in ein falsches Zollverfahren (Artikel 148 Abs. 1…