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29 Treffer1569 msnur geltende Fassungen
VereinsR 2001 Rz 793–8328 Haftungsfragen
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…bei vorsätzlichen Finanzvergehen und bei vorsätzlicher Verletzung von Abgabenvorschriften der Länder und Gemeinden rechtskräftig verurteilte Täter und andere an der Tat Beteiligte für den Betrag, um den die Abgaben verkürzt wurden. Diese Haftung setzt eine rechtskräftige Verurteilung im finanzbehördlichen bzw. im gerichtlichen Finanzstrafverfahren voraus (vgl…

VB-03307. Strafbestimmungen, Beschlagnahme und Behandlung eingezogener, verfallener oder beschlagnahmter Exemplare
geltende FassungRichtlinien04.01.2024

…bis zu 360 Tagessätzen. Bei Tatbegehung, wobei innerhalb der letzten zwölf Monate vor der Tat eine rechtskräftige Verurteilung zumindest wegen zwei solcher Taten erfolgt ist und in der Absicht gehandelt wird, sich durch ihre wiederkehrende Begehung eine fortlaufende Einnahme zu verschaffen, erhöht sich der Strafrahmen…

VereinsR 2001 Rz 105–1351.1.6 Rechtsgrundlage des Rechtsträgers (§ 41 BAO)
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…dass keine rechtskräftige Bestrafung der Körperschaft erfolgen wird, wurde ein Abgabenbescheid mit Berücksichtigung der abgabenrechtlichen Begünstigung (zB Gewährung des Freibetrags gemäß § 23 KStG 1988) vorläufig erlassen. Im Falle eines rechtskräftigen Freispruchs ist dieser Bescheid für endgültig zu erklären. Im Falle der rechtskräftigen Verurteilung ist dieser…

VB-03323. Strafbestimmungen
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…die vollendete Tat, sondern auch für den Versuch und für jede Beteiligung an einem Versuch. Im Fall der Fahrlässigkeit ist der Versuch nicht strafbar. (4) Der Strafrahmen für die in Abs. 1 angeführten Handlungen beträgt bei vorsätzlicher Begehung: Geldstrafe bis zu 20.000 Euro; daneben…

VB-03353. Strafbestimmungen
geltende FassungRichtlinien06.01.2021

…die vollendete Tat, sondern auch für den Versuch und für jede Beteiligung an einem Versuch. Im Fall der Fahrlässigkeit ist der Versuch nicht strafbar. (5) Der Strafrahmen für die in Abs. 1 angeführten Handlungen beträgt bei vorsätzlicher Begehung: Geldstrafe bis zu 20.000 Euro; daneben…

EStR 2000 Rz 1318–13225.5.4a.4.2 Voraussetzungen nach § 4a Abs. 4 Z 2 EStG 1988 (Forschungs- und Lehraufgaben)
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…solche bestimmten Handlungen aber nur dann, wenn über die Körperschaft oder deren Vorgängerorganisation innerhalb der vorangegangenen zwei Jahre eine Verbandsgeldbuße iSd Verbandsverantwortlichkeitsgesetzes (VbVG) wegen einer gerichtlich strafbaren Handlung oder eines vorsätzlich begangenen Finanzvergehens im Sinne des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) (ausgenommen Finanzordnungswidrigkeiten) rechtskräftig verhängt wurde (§ 4a Abs…

AH-11304. Verwaltungsbehördlich zu ahndende Finanzvergehen
geltende FassungRichtlinien08.06.2016

…Vereinfachte Strafverfügung Gemäß § 86 AußWG 2011 kann, wenn jemand durch dieselbe Tat Finanzvergehen gemäß § 85 AußWG 2011 und geringfügige Finanzvergehen im Sinne von § 146 FinStrG begangen hat, mit Zustimmung des Beschuldigten über alle Finanzvergehen mit vereinfachter Strafverfügung gemäß § 146 FinStrG (mit Überschreitung des Höchstausmaßes der…

AH-1130Abschnitt 8.
geltende FassungRichtlinien07.12.2012

Abschnitt 8. Strafbarkeit des Versuches (derzeit frei1) Nach § 15 Abs. 1 StGB gelten die Strafdrohungen gegen vorsätzliches Handeln nicht nur für die vollendete Tat, sondern auch für den Versuch und für jede Beteiligung an einem Versuch. Die Tat ist versucht, sobald der Täter seinen Entschluss…

AH-11303. Gerichtlich strafbare Handlungen
geltende FassungRichtlinien08.08.2014

…Die Anzeige an die zuständige Staatsanwaltschaft erfolgt durch die befassten Strafsachenstellen der Zollstellen. Eine gleichartige Bestimmung wie in § 83 Abs. 4 und 5 AußWG 2011 ist im SKG 2013 nicht enthalten. 3.4. Strafbarkeit des Versuches (1) Zur Strafbarkeit des Versuches siehe § 15 StGB. Nach …

EStR 2000 Rz 5987–599419.5.4.10 Negatives Kapitalkonto
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

… 24 Abs. 2 EStG 1988 der Zeitpunkt der Verteilung des Massevermögens maßgebend, da es jedenfalls damit zur Beendigung der Mitunternehmerschaft kommt (vgl. VwGH 21.02.1996, 94/14/0160). Variante 2: Im Konkursverfahren wird ein Sanierungsplan nach der Insolvenzordnung erfüllt. Da die Konkurseröffnung den Bestand…

GMSR Rz 9413. Strafbestimmungen, Missbrauch und interne Kontrollmaßnahmen (§§ 107 bis 111 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…die Adressaten der Strafbestimmungen. Die Meldungen nach § 3 GMSG gelten als Abgabenerklärungen im Sinne der Bundesabgabenordnung. Die Kontrolle der Einhaltung der Vorschriften der §§ 3 bis 53 GMSG obliegt den Abgabenbehörden des Bundes. Die Finanzvergehen sind als verwaltungsbehördliche Finanzstrafverfahren zu ahnden. Die Zuständigkeit richtet sich nach …

VB-03344. Strafbestimmungen
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…die vollendete Tat, sondern auch für den Versuch und für jede Beteiligung an einem Versuch. Im Fall der Fahrlässigkeit ist der Versuch nicht strafbar. (4) Der Strafrahmen für die in Abs. 1 angeführten Handlungen beträgt bei vorsätzlicher Begehung: Geldstrafe bis zu 20.000 Euro; daneben…

LStR 2002 Rz 387–3885.9.26 Strafen
geltende FassungRichtlinien15.12.2020

…Sicherung und Erhaltung von Einnahmen. Die Zahlung zur Erfüllung der Vertragsstrafe (Konventionalstrafe) und die damit im Zusammenhang stehenden Prozesskosten stellen Werbungskosten dar (siehe Rz 385). Rz 388: Werden über den Arbeitnehmer verhängte Geldstrafen vom Arbeitgeber ersetzt, so liegt steuerpflichtiger Arbeitslohn vor (VwGH 23.5.1984…

VB-03312. Strafbestimmungen
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…gelten die Strafdrohungen für vorsätzliche Finanzvergehen nicht nur für die vollendete Tat, sondern auch für den Versuch und für jede Beteiligung an einem Versuch. Im Fall der groben Fahrlässigkeit (siehe Abs. 3) ist der Versuch nicht strafbar. (4) Der Begriff "grobe Fahrlässigkeit" inGemäß § 8 Abs…

AH-11301. Rechtsgrundlagen
geltende FassungRichtlinien16.07.2014

…2013); In-Kraft-Treten am 1. März 2013. (23) Bundesgesetz vom 23. Jänner 1974 über die mit gerichtlicher Strafe bedrohten Handlungen (Strafgesetzbuch - StGB), BGBl. Nr. 60/1974 (34) Bundesgesetz vom 26. Juni 1958, betreffend das Finanzstrafrecht und das Finanzstrafverfahrensrecht (Finanzstrafgesetz - FinStrG), BGBl. Nr. 129/1958.

EStR 2000 Rz 484614.7.3 Abzugsverbot für Verbandsgeldbußen
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…76/2011, sind Abgabenerhöhungen nach dem Finanzstrafgesetz nicht abzugsfähig. § 20 Abs. 1 Z 5 lit. d EStG 1988 ist mit dem der Kundmachung im BGBl. folgenden Tag, das war der 2.8.2011, in Kraft getreten. Dementsprechend sind Abgabenerhöhungen, die nach dem 1.8.2011…

KStR 2013 Rz 184–1952.7 Pensions- und Unterstützungskassen, Arbeitnehmerförderungsstiftungen und Mitarbeitervorsorgekassen (§ 5 Z 7 und § 6 KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

… 21 Abs. 1 Z 1a KStG 1988 ebenfalls Anrecht auf Vollentlastung von der österreichischen Kapitalertragsteuer, wobei allerdings die potentielle zwischenstaatliche Verteilung der Steuerentlastung im Steueranrechnungsweg mitzubeachten ist. Die österreichische Kapitalertragsteuer wird demzufolge zur Gänze in Österreich rückzuzahlen sein, wenn die ausländische Pensionskasse in ihrem Herkunftsstaat…

VB-03307.1.2. Verwaltungsbehördlich zu ahndende Finanzvergehen
geltende FassungRichtlinien02.06.2021

…Gemäß § 8 Abs. 1 Z 1 ArtHG 2009 begeht ein verwaltungsbehördlich zu ahndendes Finanzvergehen, wer vorsätzlich oder zumindest grob fahrlässig (siehe Abs. 7) ein Exemplar, das im Anhang A, B, C oder D angeführt ist, entgegen dem Artenhandelsgesetz 2009 oder den Artikeln 4, 5, 7…

EStR 2000 Rz 2441–24666.9.3.3 Einzelfälle
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

…zu berücksichtigen) in einem vorangegangenen Wirtschaftsjahr keine Verbindlichkeit oder eine im Vergleich zur Verbindlichkeit zu niedrige Rückstellung gebildet worden sein, sind die jeweiligen Bilanzen zu berichtigen. Es bestehen keine Bedenken, wenn beantragte Änderungen bereits rechtskräftiger Veranlagungen mangels eines anderen für die Änderung in Betracht kommenden…

KStR 2013 Rz 1301–130621.3.3.3 Auswirkungen
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

…Im Falle einer im "Wurzeljahr" zu Unrecht vorgenommenen Teilwertabschreibung einer Beteiligung ist die Beurteilung der rechtlichen Voraussetzung, ob die Siebentelabsetzung in den dem "Wurzeljahr" nachfolgenden sechs Wirtschaftsjahren zu berücksichtigen ist, jeweils eigenständig und unabhängig davon zu vorzunehmen, ob das "Wurzeljahr" bereits rechtskräftig veranlagt ist und…