…Zwangsversteigerung, Enteignung) des Eigentums am Betriebsvermögen (Maßgeblichkeit des wirtschaftlichen Eigentums) auf eine andere Person (natürliche, juristische Person, Gesamthandvermögen) verstanden (VwGH 24.9.1996, 95/13/0290). Dies gilt auch für die Übernahme des Betriesbvermögens eines real überschuldeten Betriebes gegen Übernahme der Betriebsschulden; siehe dazu Rz…
…1990, 90/14/0102; VwGH 29.6.1995, 93/15/0134). Rz 5681: Ist der von einem nahen Angehörigen übernommene Betrieb nicht bloß buchmäßig, sondern wirtschaftlich (real) dergestalt überschuldet, dass stille Reserven und Firmenwert zur Deckung des Negativkapitals nicht ausreichen, dann ist davon auszugehen, dass…
…| 150 Die OG-AB weist einen Buchwert von -200 aus und ist wirtschaftlich (real) mit 50 überschuldet. Da es gelingt, das Fremdkapital von 450 je zur Hälfte den Teilbetrieben zuzurechnen, ergibt sich für die Teilbetriebe 1 und 2 jeweils eine reale Überschuldung von 25…
…Veräußerungsgewinne (§ 24 EStG 1988) ABC der wesentlichen Betriebsgrundlagen (Rz 5509 bis 5562) und des Teilbetriebes (Rz 5585 bis 5628). Übertragung eines real überschuldeten Betriebes unter nahen Angehörigen: Übernahme der EStR 1984 (Rz 5681). Stichtagsbezogener Aufgabegewinn (Rz 5670). In Raten zufließender Veräußerungserlös: Barwertberechnung (Abzinsung; Rz 5678…
…getragen wird. Rz 1434: Die rückwirkenden Änderungen des übertragenen Vermögens können zB der Anpassung des Eigenkapitals (zB zum Angleichen der Kapitalkonten an die gewünschten Beteiligungsverhältnisse) oder der Verkehrswerte oder dem Herstellen eines positiven Verkehrswertes bei einem real überschuldeten Betrieb dienen. 4.2.4.5.2…
…steuerlich als Übertragung auf eine neue Mitunternehmerschaft gilt (siehe Rz 1298 ff), kann bei verbleibenden real überschuldeten Mitunternehmern eine Äquivalenzverletzung vorliegen. Rz 1352: Eine reale Überschuldung (negativer Verkehrswert) am Zusammenschlussstichtag kann insb. durch bis zum Abschluss des Zusammenschlussvertrages tatsächlich getätigte Einlagen oder durch das Zurückbehalten…
…auf sämtliche Mitunternehmer bezieht und sämtliche stille Reserven einschließlich selbstgeschaffener unkörperlicher Wirtschaftsgüter (vor allem Firmenwert) erfasst. Die Realteilung (Aufteilung) einer real überschuldeten OG fällt - außer bei Verhältniswahrung (siehe UmgrStR 2002 Rz 1547) - nicht unter Art. V UmgrStG, da diese eine Mitunternehmerschaft mit positivem Betriebsvermögen voraussetzt…
…Abwendung einer solchen Gefahr. Auch eine rechtliche Verpflichtung besteht nicht und kann auch aus der ehelichen Beistandspflicht nicht abgeleitet werden. Die Verschuldung aus einer betrieblichen Tätigkeit entsteht im Rahmen des mit dieser verbundenen Wagnisses, das der Unternehmer freiwillig auf sich genommen hat. Normzweck ist es…