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RAE Rz 289–3233.15. Stundungszinsen (§ 212 Abs. 2 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…1990, 90/16/0101). Rz 290: Bei Festsetzung der Stundungszinsen ist nicht zu prüfen, ob die Abgabenfestsetzung bzw die Selbstbemessung einer Abgabe richtig war (VwGH 23.3.2000, 99/15/0145). Rz 291: Ob eine Verpflichtung zur Entrichtung von Stundungszinsen dem Grunde nach gegeben ist…

EStR 2000 Rz 615620.2.2.4.9 Nichtfestsetzung der entstandenen Steuerschuld
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

… 209 Abs. 5 BAO für die nachträgliche Abgabenfestsetzung aufgrund eines Nichtfestsetzungsantrages beginnt mit Eintritt des rückwirkenden Ereignisses zu laufen. Das Recht auf Festsetzung verjährt daher erst 10 Jahre nach Ablauf des Jahres, in dem das rückwirkende Ereignis (zB Veräußerung) eingetreten ist. Dies gilt für alle…

UmgrStR 2002 Rz 28–531.1.2. Inländische Verschmelzungen (§ 1 Abs. 1 Z 1 bis Z 3 UmgrStG)
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

… 209 Abs. 5 BAO für die nachträgliche Abgabenfestsetzung aufgrund eines Nichtfestsetzungsantrages beginnt mit Eintritt des rückwirkenden Ereignisses zu laufen. Zur Durchbrechung der absoluten Verjährungsfrist betreffend eine nach dem 31.12.2005 entstandene aber nicht festgesetzte Steuerschuld siehe Rz 44c. Beispiel: Die inländische A-AG (Holding…

VereinsR 2001 Rz 105–1351.1.6 Rechtsgrundlage des Rechtsträgers (§ 41 BAO)
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…vor, der im Regelfall auch nicht rückwirkend saniert werden kann (siehe Rz 105 bis 112). 1.1.7.4 Vermögensbindung Rz 116: Die Mitglieder der Körperschaft dürfen in ihrer Eigenschaft als Mitglieder (nicht etwa als Vertragspartner oder Fördersubjekte) keine Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft erhalten…

EStR 2000 Rz 2505–25196.13 Entstrickungs- und Verstrickungsbesteuerung
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…stillen Reserve unterbleibt, gilt auch die spätere Überführung bzw Verlegung als Veräußerung, die die Festsetzung der Steuer im Wege der Abänderung des Bescheides des Wegzugjahres nach sich zieht (siehe Rz 2517e). Rz 2517g: Für rückwirkende Ereignisse iSd § 295a BAO richtet sich der Verjährungsbeginn nach § 208…

EStR 2000 Rz 11415.4.5 Rückwirkende Parteienvereinbarungen
geltende FassungRichtlinien22.03.2005

5.4.5 Rückwirkende Parteienvereinbarungen Rz 1141: Diese sind im Steuerrecht ganz allgemein gesehen nicht zu beachten (VwGH 18.12.1973, 0979/72; VwGH 3.5.1983, 82/14/0277; VwGH 25.3.1999, 96/15/0079); umso mehr ist ihnen daher bei Rechtsbeziehungen zwischen…

LStR 2002 Rz 628–6297.14.3 Entstehung des Abgabenanspruchs
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

7.14.3 Entstehung des Abgabenanspruchs Rz 628: Die kraft Nachversteuerung anzufordernde Einkommensteuer ist weder eine Vorauszahlung, noch eine zu veranlagende Abgabe, noch ein Steuerabzugsbetrag. Der Anspruch auf Nachforderung der Einkommensteuer entsteht, wenn der Nachversteuerungstatbestand verwirklicht ist (§ 4 Abs. 1 BAO). Rz 629: Wird ein…

EStR 2000 Rz 7269–727226a Steuerfestsetzung bei Schulderlass in einem Insolvenzverfahren (§ 36 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

… 36 EStG 1988 begünstigt. Sollte dieser Zufluss zum Zeitpunkt des Schuldnachlasses bereits erfolgt und in einem rechtskräftig veranlagten Jahr berücksichtigt worden sein, ist der spätere Nachlass als rückwirkendes Ereignis iSd § 295a BAO zu werten, das eine Korrektur der Veranlagung des betreffenden Jahres ermöglicht. Betrifft der…

RAE Rz 408–4644.7. Voraussetzungen für die Aussetzung (§ 212a Abs. 1 und 2 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…Der Abgabepflichtige beantragt im Zusammenhang mit einer Bescheidbeschwerde die Aussetzung von Einkommensteuer, hinsichtlich derer die Verpflichtung zur Entrichtung eines Säumniszuschlages bereits verwirkt wurde. Im Fall einer Stattgabe der Beschwerde hat die Berechnung des Säumniszuschlages unter rückwirkender Berücksichtigung des Herabsetzungsbetrages zu erfolgen (§ 217 Abs. 8 BAO)…

RAE Rz 900–9299. Säumniszuschläge (§ 217 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…das Entstehen der Säumniszuschlagspflicht ist allein maßgeblich, ob die objektiven Tatbestandsmerkmale erfüllt sind. Diesfalls genügt der Bestand einer formellen Abgabenzahlungsschuldigkeit und zwar unabhängig von der sachlichen Richtigkeit der Abgabenfestsetzung oder des Ergebnisses einer Selbstbemessung (VwGH 27.9.1994, 91/17/0019; VwGH 18.9.2003…

VereinsR 2001 Rz 833–8658.5 Geltendmachung der Haftungen
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…Ra 2021/13/0132; VwGH 12.9.2023, Ra 2022/13/0116), eine behauptete Unrichtigkeit der Abgabenfestsetzung (VwGH 3.3.2023, Ra 2020/13/0071). Rz 835: Bei der Vertreterhaftung (§ 9 BAO) ist auch ein Mitverschulden der Abgabenbehörde an der Uneinbringlichkeit der betreffenden Abgabenschuld zu…

EStR 2000 Rz 820833 Prämien
geltende FassungRichtlinien08.05.2025

…Antragstellung gegenüber dem Finanzamt dar. Rz 8208b: Die Prämie wird - ohne Bescheiderlassung - auf dem Abgabenkonto gutgeschrieben, wenn dem Antrag vollinhaltlich stattgegeben wird. Im Hinblick darauf, dass eine antragsgemäße Prämiengutschrift keine Abgabenfestsetzung darstellt, unterliegt eine solche nicht der Anspruchsverzinsung nach § 205 BAO. Da der (negative) Abgabenanspruch (…

LStR 2002 Rz 79211.7.3 Rückforderung von zu Unrecht in Anspruch genommenen Kinderabsetzbeträgen
geltende FassungRichtlinien11.12.2015

11.7.3 Rückforderung von zu Unrecht in Anspruch genommenen Kinderabsetzbeträgen 11.7.3.1 Allgemeines Rz 792b: Auf Grund § 33 Abs. 3 EStG 1988 ist in jenen Fällen, in denen Kinderabsetzbeträge zu Unrecht bezogen wurden, §§ 26 FLAG 1967 26 FLAG anzuwenden. Zu Unrecht bezogene…

EStR 2000 Rz 5894–589719.2.2.3 Rückwirkende Maßnahmen
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

…Geschäftsführerbezüge bereits ausbezahlt und zu Lasten des schlüsselmäßig zu verteilenden Gewinnes verbucht worden sind (VwGH 18.2.1954, 1446/51). Rz 5895: Keine rückwirkende Änderung der Gewinnverteilung liegt dann vor, wenn eine vertragliche Gewinnverteilung (Gesellschaftsvertrag) nicht besteht und die gesetzliche Gewinnverteilung zur Anwendung kommt (VwGH…

LStR 2002 Rz 1391–139241.9 Rückforderung der Prämie (§ 108g Abs. 5 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien20.12.2021

41.9 Rückforderung der Prämie (§ 108g Abs. 5 EStG 1988) Rz 1391: Zu Unrecht erstattete Prämien sind vom Steuerpflichtigen rückzufordern. Als zu Unrecht erstattet gilt eine Prämie auch dann, wenn der Steuerpflichtige nach Ablauf der Bindungsfrist von 10 Jahren die Auszahlung der aus seinen Beiträgen…

LRL 2012 Rz 194–21010.2. Bemessungsverjährung
geltende FassungRichtlinien02.03.2021

10.2. Bemessungsverjährung 10.2.1. Allgemeines Rz 194: Nach § 207 Abs. 1 BAO unterliegt das Recht, eine Abgabe festzusetzen, der Verjährung. Die Bemessungsverjährung betrifft nicht nur das Recht auf erstmalige Festsetzung, sondern erfasst auch Abänderungen und Aufhebungen von Abgabenbescheiden. Die Bemessungsverjährung gilt nicht für…

ZT-25006. Nacherhebung von Abgaben; Rückzahlung von Sicherheiten
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

6. Nacherhebung von Abgaben; Rückzahlung von Sicherheiten Bei Zollkontingentabfertigungen (dh. bei Kontingentanträgen, welche im Rahmen einer Zollabfertigung gestellt wurden und bei denen sich die Erstattung unmittelbar aus den von Brüssel übermittelten Ziehungsergebnissen ergibt) erfolgt die Nacherhebung von Abgaben für das gesamte Anwendungsgebiet durch die Kontingentstelle…

LStR 2002 Rz 131839.8 Rückforderungsansprüche (§ 108 Abs. 8 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien20.12.2021

39.8 Rückforderungsansprüche (§ 108 Abs. 8 EStG 1988) Rz 1318: Die Einkommensteuer(Lohnsteuer)erstattungen und die rückerstatteten Prämien gelten als Abgaben im Sinne des § 3 Bundesabgabenordnung. Die Rückforderung der Bausparprämien erfolgt mittels Bescheiddurch Einbehaltung durch die Bausparkasse.

LStR 2002 Rz 1336–133740.5 Rückforderung der Prämie (§ 108a Abs. 5 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien20.12.2021

40.5 Rückforderung der Prämie (§ 108a Abs. 5 EStG 1988) Rz 1336: Zu Unrecht erstattete Prämien sind vom Steuerpflichtigen rückzufordern. Die zurückzufordernden Erstattungsbeträge sind durch den Rechtsträger einzubehalten und spätestens am 15. des der Rückforderung folgenden Kalendermonats an das Finanzamt Wien 1/23für Großbetriebe abzuführen…

LStR 2002 Rz 136440.15 Prämienrückforderungen bei Kapitalabfindung bei Pensionszusatzversicherungen, betrieblichen Kollektivversicherungen im Sinne des § 93 Versicherungsaufsichtsgesetz 2016 und Pensionskassen
geltende FassungRichtlinien20.12.2021

40.15 Prämienrückforderungen bei Kapitalabfindung bei Pensionszusatzversicherungen, betrieblichen Kollektivversicherungen im Sinne des § 93 Versicherungsaufsichtsgesetz 2016 und Pensionskassen Rz 1364: Bei Pensionszusatzversicherungen, bei betrieblichen Kollektivversicherungen im Sinne des § 93 Versicherungsaufsichtsgesetz 2016 und bei Pensionskassenbeiträgen ist eine Kapitalabfindung grundsätzlich ausgeschlossen, ausgenommen der Barwert übersteigt nicht den Betrag…