RIS AI
5 Treffer1519 msnur geltende Fassungen
ZK-23702.4.2. Bewilligungsantrag auf Grundlage einer Zollanmeldung - Vereinfachtes Bewilligungsverfahren
geltende FassungRichtlinien15.12.2022

…amtswegig oder auf Antrag zu ändern, wird in CDA stets eine Neufassung der Bewilligung erstellt. Handelt es sich bei der Änderung um eine belastende Entscheidung für den Bewilligungsinhaber, ist vor der Änderung das Parteiengehör zu gewähren. 2.4.4.2. Aussetzung | UZK | DA…

ZK-25401.3. Vereinfachtes Bewilligungsverfahren - Bewilligungsantrag auf der Grundlage einer Zollanmeldung
geltende FassungRichtlinien15.09.2025

…Art. 211 Abs. 2 UZK sinngemäß zu prüfen (siehe Abschnitt 1.2.5. Rückwirkende Bewilligung). Antrag Der Bewilligungsinhaber hat unter Hinweis auf die Bewilligung einen formlosen schriftlichen Antrag auf Verlängerung der Zuführungsfrist bei jener Zollstelle einzubringen, die die Bewilligung erteilt hat. 1.6. Rücknahme, Widerruf…

ZK-02203.3.10. Verwaltung von Entscheidungen auf Antrag (Art. 23 UZK)
geltende FassungRichtlinien14.12.2020

…DG). 3.3.12. Begründung einer Entscheidung und Rechtsbehelfsbelehrung Gemäß Art. 22 Abs. 7 UZK sind belastende Entscheidungen (siehe oben Abschnitt 3.3.9.3.) zu begründen und mit einer Rechtsbehelfsbelehrung (Art. 44 UZK) zu versehen. Darüber hinausgehende Begründungs- und Rechtsmittelbelehrungspflichten bzw. die Rechtsfolgen der…

ZK-25001.3. Erneuerung, Änderung
geltende FassungRichtlinien01.08.2026

…können je Fall zur (rückwirkenden) Zurücknahme (Art. 27 UZK) oder zum (nicht rückwirkenden) Widerruf (Art. 28 UZK) der Bewilligung und zum Entstehen der Zollschuld (Art. 79 Abs. 1 Buchstabe a oder c UZK) führen. Da es sich hier um den (ehemaligen) Antragsteller belastende Entscheidungen handelt…

ZK-02203.4.5. Zuständige Behörde für die Bewilligungserteilung (Art. 22 Abs. 1 UZK, Art. 162 UZK-DA)
geltende FassungRichtlinien14.12.2020

…Vorschriften nichts anderes bestimmt ist - ab dem Tag wirksam, an dem die zurückgenommene Entscheidung wirksam wurde (Wirkung "ex tunc"). Die zurückgenommene Entscheidung gilt damit rückwirkend als nicht ergangen. Wird also zB eine Bewilligung zurückgenommen, gelten die aufgrund der Bewilligung abgabenfrei abgefertigten Waren als ohne gültige…