…amtswegig oder auf Antrag zu ändern, wird in CDA stets eine Neufassung der Bewilligung erstellt. Handelt es sich bei der Änderung um eine belastende Entscheidung für den Bewilligungsinhaber, ist vor der Änderung das Parteiengehör zu gewähren. 2.4.4.2. Aussetzung | UZK | DA…
…Art. 211 Abs. 2 UZK sinngemäß zu prüfen (siehe Abschnitt 1.2.5. Rückwirkende Bewilligung). Antrag Der Bewilligungsinhaber hat unter Hinweis auf die Bewilligung einen formlosen schriftlichen Antrag auf Verlängerung der Zuführungsfrist bei jener Zollstelle einzubringen, die die Bewilligung erteilt hat. 1.6. Rücknahme, Widerruf…
…DG). 3.3.12. Begründung einer Entscheidung und Rechtsbehelfsbelehrung Gemäß Art. 22 Abs. 7 UZK sind belastende Entscheidungen (siehe oben Abschnitt 3.3.9.3.) zu begründen und mit einer Rechtsbehelfsbelehrung (Art. 44 UZK) zu versehen. Darüber hinausgehende Begründungs- und Rechtsmittelbelehrungspflichten bzw. die Rechtsfolgen der…
…können je Fall zur (rückwirkenden) Zurücknahme (Art. 27 UZK) oder zum (nicht rückwirkenden) Widerruf (Art. 28 UZK) der Bewilligung und zum Entstehen der Zollschuld (Art. 79 Abs. 1 Buchstabe a oder c UZK) führen. Da es sich hier um den (ehemaligen) Antragsteller belastende Entscheidungen handelt…
…Vorschriften nichts anderes bestimmt ist - ab dem Tag wirksam, an dem die zurückgenommene Entscheidung wirksam wurde (Wirkung "ex tunc"). Die zurückgenommene Entscheidung gilt damit rückwirkend als nicht ergangen. Wird also zB eine Bewilligung zurückgenommen, gelten die aufgrund der Bewilligung abgabenfrei abgefertigten Waren als ohne gültige…