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15 Treffer1607 msnur geltende Fassungen
LStR 2002 Rz 715–72010.5.1.3 Tages- und Nächtigungsgelder nach § 26 Z 4 EStG 1988
geltende FassungRichtlinien04.07.2008

…96/13/0132). Ein Einsatzgebiet kann sich auf einen politischen Bezirk und an diesen Bezirk angrenzende Bezirke erstrecken. Bei Reisen außerhalb des Einsatzgebietes gelten die Fahrten zwischen den beiden Bestimmungen über einen weiteren Mittelpunkten der Tätigkeit nicht steuerfrei gewährt werdenan einem Einsatzort (siehe Rz 718…

LStR 2002 Rz 304–3085.6.7.3 Mittelpunkt der Tätigkeit in einem Einsatzgebiet (Zielgebiet)
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

…ständig die Bezirke Baden, Bruck an der Leitha, Mödling und Wiener Neustadt. Es liegt ein einheitliches Zielgebiet vor. Wird ein politischer Bezirk durch einen anderen politischen Bezirk umschlossen, ist von einem Bezirk auszugehen. Beispiel: Innsbruck-Stadt und Innsbruck-Land sind wie ein Bezirk zu beurteilen…

LStR 2002 Rz 6889.5 Bezüge von politischen Funktionären (Mandataren) und Bezüge aus Nebentätigkeiten im Sinne des § 37 Beamtendienstrechtsgesetzes 1979 und vergleichbarer Regelungen (§ 25 Abs. 1 Z 4 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien04.07.2008

9.5 Bezüge von politischen Funktionären (Mandataren) und Bezüge aus Nebentätigkeiten im Sinne des § 37 Beamtendienstrechtsgesetzes 1979 und vergleichbarer Regelungen (§ 25 Abs. 1 Z 4 EStG 1988) Rz 688a: Zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit im Sinne des § 25 EStG 1988 idF des StRefG 2000…

KStR 2013 Rz 56–631.2.1.2.2.8 Den öffentlich-rechtlichen Körperschaften abgabenrechtlich gleichgestellte Körperschaften
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…Gemäß § 5 Z 12 KStG 1988 sind ab 1.1.2016 abgabenrechtlich nicht begünstigte Gliederungen mit eigener Rechtspersönlichkeit sowie nahestehende Organisation iSd § 2 Z 3 PartG von wahlwerbenden politischen Parteien für Zwecke des § 5 Z 12 KStG 1988 als Körperschaften öffentlichen Rechts zu behandeln. Darüber…

LStR 2002 Rz 3835.9.21 Politikeraufwendungen
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…als Werbungskosten zu behandeln. Nicht abzugsfähig sind hingegen Mitgliedsbeiträge an die Partei selbst oder ihre Gliederungen, die auch von Mitgliedern ohne politische Funktion geleistet werden. Nicht abzugsfähig ist die Weitergabe von Politikerbezügen an wohltätige Organisationen, auch wenn dazu auf Grund von Parteibeschlüssen eine Verpflichtung besteht…

VereinsR 2001 Rz 719–7276 Sonstige für Vereine bedeutsame Abgabenvorschriften
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…Lagefinanzämtern (Finanzamt, in dessen Sprengel das Grundstück liegt) Einheitswerte festgestellt. Ausnahme: Für das Bundesland Wien und den politischen Bezirk Wien-Umgebung ist das Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel in Wien für die Einheitsbewertung zuständig. Land- und forstwirtschaftliches Vermögen ist mit dem Ertragswert, Grundvermögen mit…

LStR 2002 Rz 4066.1.10 Mitglieder einer Stadt-, Gemeinde- oder Ortsvertretung
geltende FassungRichtlinien21.11.2007

…Gemeinde- oder Ortsvertretung; für andere politische Funktionäre ist sie nicht anzuwenden. Zu den Mitgliedern einer Stadt-, Gemeinde- oder Ortsvertretung zählen beispielsweise der Bürgermeister, Vizebürgermeister, Stadträte, geschäftsführende Gemeinderäte, Gemeindevertreter, Bezirks- und Ortsvertreter, Bezirksvorsteher sowie deren Vertreter und Ortsvorsteher laut Gemeindeordnung (UFS 2.7.2007, RV/0929…

LStR 2002 Rz 300–3035.6.7.2 Mittelpunkt der Tätigkeit an einem Einsatzort
geltende FassungRichtlinien14.12.2009

…Mittelpunkts der Tätigkeit ist anzunehmen, wenn sich die Dienstverrichtung auf einen anderen Einsatzort durchgehend oder wiederkehrend über einen längeren Zeitraum erstreckt. Als Einsatzort gilt grundsätzlich die politische Gemeinde. Auch für Reisen innerhalb Wiens gilt das gesamte Wiener Gemeindegebiet als Einsatzort. FürDies gilt auch für Reisen…

LStR 2002 Rz 3835.9.21.4 Reisekosten
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

…zu. Arbeitsstätte ist jene, von der aus der politische Funktionär seine politische Tätigkeit hauptsächlich ausübt. Arbeitsstätte ist bei einem Politiker, der auch eine lokale Funktion ausübt (zB Bürgermeister, Bezirksparteiobmann) und dort regelmäßig erreichbar ist (zB Sprechstunden), im Regelfall jedenfalls der Sitz der lokalen Organisation. In…

UStR 2000 Rz 272–2772.3.5. Einzelfälle
geltende FassungRichtlinien10.12.2025

…BMF-AV Nr. 8106/20142025). Politische Parteien: Tätigkeiten der Außenwerbung (zB Leistungen im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit und Information; Weitergabe von Werbematerial an Bezirks- und Gemeindeorganisationen gegen Verrechnung; Veranstaltung eines Parteiballes usw.) der Unterorganisation einer politischen Partei stellen keinen Betrieb gewerblicher Art dar, da die Partei…

VereinsR 2001 Rz 105–1351.1.6 Rechtsgrundlage des Rechtsträgers (§ 41 BAO)
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…auch einen Verstoß gegen den Grundsatz der Vermögensbindung gemäß § 39 Abs. 1 Z 3 und Z 5 BAO bewirkt. Rz 109: Es ist nicht notwendig, dass das Vermögen in den genannten Fällen dem gleichen Zweck zugeführt wird, den die Körperschaft schon bisher verfolgt hat (Ausnahme…

AH-26162A.3. Ausfuhr von in Anhang III und Anhang IV angeführten Gütern der Verordnung (EU) Nr. 359/2011 ("Interne Repression" und "Ausrüstung, Technologie und Software")
geltende FassungRichtlinien31.07.2026

…Nr. 359/2011 ist es verboten, wissentlich und absichtlich an Tätigkeiten teilzunehmen, mit denen die Umgehung der im vorstehenden Absatz 1 genannten Verbote bezweckt oder bewirkt wird. 2A.3.1.1. Ausfuhrmöglichkeit mit Ausfuhrgenehmigung (1) Gemäß Art. 1 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 359…

AH-22241. Rechtsgrundlagen und Begriffsbestimmung
geltende FassungRichtlinien08.01.2026

…Oktober 2023 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die Stabilität und den politischen Übergang Sudans untergraben. (2) Gemäß Artikel 19 der Verordnung (EU) Nr. 747/2014 und Artikel 19 der Verordnung (EU) 2023/2147 gilt diese Verordnung: im Gebiet der Union (das sind die…

ZK-20312. Vorzugsbehandlung für Rückwaren
geltende FassungRichtlinien01.09.2026

…die Rückwarenbefreiung ist jedoch dann zulässig, wenn derjenige, der die steuerfreie Ausfuhrlieferung bewirkt hat, den Gegenstand zurückerhält und hinsichtlich dieses Gegenstandes in vollem Umfang zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. Beispiel: In ein Drittland verkaufte Ware wird an den Verkäufer zurückgesandt, weil die Ware schadhaft war oder…

AH-46021. Rechtsgrundlage und Begriffsbestimmungen
geltende FassungRichtlinien03.03.2026

…Eigentums, des Besitzes, der Eigenschaften oder der Zweckbestimmung der Gelder oder eine sonstige Veränderung, die die Nutzung der Gelder einschließlich des Portfoliomanagements ermöglicht, bewirken würde. 13."Gelder, andere finanzielle Vermögenswerte und wirtschaftliche Ressourcen": Vermögenswerte jeder Art, unabhängig davon, - ob sie materiell oder immateriell und, beweglich…