…Arbeitslohnes zu verstehen, die dem Arbeitnehmer deshalb gewährt werden, weil die von ihm zu leistenden Arbeiten überwiegend unter Umständen erfolgen, die in erheblichem Maß zwangsläufig eine Verschmutzung (Verunreinigung) des Arbeitnehmers und seiner Kleidung bewirken (zB Arbeiten mit Teer, Arbeiten im Zusammenhang mit Tierkörperbeseitigung, Kesselreinigung, Verstaubung…
…die Möglichkeit physischer Ausfolgung zwar besteht, aber nur theoretischer Natur ist und weder vom Emittenten noch vom Anleger ernsthaftprimär beabsichtigt ist, weil das Produkt dem Grunde nach auf die reine Partizipation an der Wertentwicklung ausgelegt ist und eine physische Ausfolgung somit nicht zwingend erforderlich ist…
… 86 Abs. 1 AktG idgF, wonach nur physische Personen zu Aufsichtsratsmitgliedern bestellt werden können; zur "Drittanstellung" von Aufsichtsräten siehe insbesondere Rz 5266g). Da die gesellschaftsrechtliche Bestellung einer natürlichen Person zum Geschäftsführer von deren dienstrechtlicher Anstellung zu unterscheiden ist, ist die Drittanstellung eines Geschäftsführers einer GmbH…
…zur Beendigung des Verfahrens, den Bestandsaufzeichnungen und dem tatsächlichen (physischen) Lagerbestand im Zolllager oder ggf. am befristeten Lagerort. Bei Verwahrungslagern tritt an die Stelle der Zollanmeldung zur Überführung in das Verfahren die summarische Anmeldung (im Regelfall Versandpapier). Zu Beginn einer Prüfung oder Kontrolle sind vom…
…9 x 35.000 €) der Prämiensatz von 12% anzuwenden. Die Prämie beträgt daher 52.500 € (das sind 12% von 315.000 € zuzüglich 14% von 105.000 €). Die lineare Aufteilung der Bemessungsgrundlage ist zwingend; eine davon abweichende Aufteilung ist nicht möglich. Rz…
…den Bewilligungsinhaber, die Durchführung von Bestandskontrollen (Stichprobenkontrollen) oder Bestandsaufnahmen (Inventur bzw. vollständige Kontrolle eines bestimmten Lagerzeitraumes unter Abgleich des physischen Lagerbestands mit den Aufzeichnungen) eine unverzichtbare Maßnahme der zollamtlichen Überwachung. DV-gestützte Aufzeichnungen für die Bestandsführung sollten der Regelfall sein. 2.5.3.2. Inhalt…
…werden damit durch die Finanzverwaltung keine über die gesetzlichen Vorschriften hinausgehenden Rechte oder Pflichten begründet. Vorrangig beachten Sie bitte die aktuellen gesetzlichen Vorgaben. Zwingend notwendig sind nur die vom Vereinsgesetz vorgeschriebenen Angaben. Die aus abgabenrechtlicher Sicht unabdingbaren zusätzlichen Aussagen zur Erlangung der Begünstigungen gemäß den §…