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LStR 2002 Rz 896–89912.8.15 Hausgehilfin
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

…Person - in Anlehnung an die Regelungen für Pflegeheimbewohner - 20% des Ausgleichszulagenrichtsatzes für alleinstehende Personen verbleiben. Der Rest des Einkommens ist für die pflegebedingten Kosten anzusetzen. Nur ein etwaiger Überhang an Pflegekosten kann von unterhaltsverpflichteten Angehörigen steuerlich abgesetzt werden. Beispiel: Die Kosten für die häusliche Betreuung…

UStR 2000 Rz 8876.1.15. Pflege- und Betreuungsleistungen
geltende FassungRichtlinien05.12.2017

…den Grund der Bedürftigkeit kommt es nicht an. Das Pflegegeld hat hingegen den Zweck, in Form eines Beitrages pflegebedingte Mehraufwendungen pauschal abzugelten. Auf die Bedürftigkeit der pflegebedürftigen Person kommt es im Gegensatz zu den Leistungen im Rahmen der Sozialhilfe (zB nach dem Stmk. Sozialhilfegesetz (SHG)…

LStR 2002 Rz 88712.8.4 Alters- und Pflegeheim
geltende FassungRichtlinien15.12.2023

…Gibt es Angehörige, die rechtlich zur Kostentragung verpflichtet sind, fehlt es bei Kostentragung durch andere Personen an der Zwangsläufigkeit und es liegt keine außergewöhnliche Belastung vor. Pflegebedingte Geldleistungen, die für den Zeitraum der Unterbringung in einem Alters- oder Pflegeheim bezogen wurden, sind vorrangig zur Gänze…

LStR 2002 Rz 84412.5.2.2 Besondere (zusätzliche) Aufwendungen laut der Verordnung des BMF über außergewöhnliche Belastungen, BGBl. Nr. 303/1996 idgF
geltende FassungRichtlinien18.12.2017

…3 betr. Kraftfahrzeug- bzw. Taxikosten, § 4 betr. Hilfsmittel und Heilbehandlung; siehe dazu Rz 850 f). Mehraufwendungen für Krankendiätverpflegung sind in diesem Fall ebenfalls stets in Höhe der Pauschalbeträge des § 2 der Verordnung des BMF über außergewöhnliche Belastungen, BGBl. Nr. 303/1996 idgF, anzusetzen. Werden an…

LStR 2002 Rz 857–86212.5.3.2 Behinderte Kinder mit erhöhter Familienbeihilfe
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

…BGBl. Nr. 303/1996, sind Mehraufwendungen gemäß §§ 2, 3, 4 und 5 Abs. 3 dieser Verordnung nicht um eine pflegebedingte Geldleistung oder um einen Freibetrag nach § 35 Abs. 3 EStG 1988 zu kürzen (betreffend Entgelt für die Unterrichtserteilung in einer Sonder- oder, Pflegeschule oder für…

LStR 2002 Rz 841–84312.5.2 Behinderung des Steuerpflichtigen selbst oder seines (Ehe-)Partners
geltende FassungRichtlinien15.12.2023

…Die Berücksichtigung der Mehraufwendungen erfolgt entweder durch Ansatz der Pauschbeträge nach § 35 Abs. 3 EStG 1988 oder in Höhe der tatsächlichen Kosten (§ 34 Abs. 6 vierter Teilstrich EStG 1988). Dies gilt auch bei Bezug einer pflegebedingten Geldleistung, wobei diesfalls nur der die pflegebedingte Geldleistung übersteigende…

LStR 2002 Rz 852–85612.5.3 Behinderung von Kindern
geltende FassungRichtlinien15.12.2020

…Behinderung des Kindes, gegebenenfalls nach Kürzung um eine pflegebedingte Geldleistung, als außergewöhnliche Belastung ohne Berücksichtigung des Selbstbehaltes geltend gemacht werden (§ 34 Abs. 6 fünfter Teilstrich EStG 1988). Dienen Unterhaltszahlungen nachweislich und unmittelbar der Bestreitung der - aus der Behinderung des Kindes erwachsenden - Mehraufwendungen, können diese Aufwendungen…

LStR 2002 Rz 868–87212.6.2 Abzugsfähige Unterhaltsaufwendungen (§ 34 Abs. 7 Z 4 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

…die für einkommenslose bzw. einkommensschwache Angehörige übernommen werden. Kosten der auswärtigen Berufsausbildung von Kindern (siehe Rz 873 ff), Mehraufwendungen für behinderte Personen (siehe Rz 857 ff) im Sinne des § 8 Abs. 4 FLAG 1967 sowie Aufwendungen für die Beseitigung von Katastrophenschäden, die für Unterhaltsberechtigte übernommen…

LStR 2002 Rz 10823–1090842.5.11 § 34 EStG 1988
geltende FassungRichtlinien20.12.2012

…unmittelbar veranlassten Einbauten als auch darüber hinaus (offensichtlich) notwendigen mittelbaren Maßnahmen (Neuinstallationen und -verfliesungen, Türverbreiterung usw.). Laut LStR 2002 Rz 908 stellen Mehraufwendungen für die behindertengerechte Gestaltung eines Eigenheimes (oder sonstigen Wohnraumes) eine außergewöhnliche Belastung dar, soweit es sich dabei um einen verlorenen Aufwand handelt…

EStR 2000 Rz 1616–1619Pflegetätigkeit (Betreuung)
geltende FassungRichtlinien06.05.2021

Pflegetätigkeit (Betreuung) Rz 1616: Erfolgt die Betreuung (Pflegetätigkeit) im Familienverband durch nahe Angehörige (zB Eltern, Kinder, Enkelkinder, Schwiegerkinder, Lebensgefährte/gefährtin), ist davon auszugehen, dass die persönliche Nahebeziehung sowie sittliche Verpflichtung die Betreuung (Pflegetätigkeit) veranlasst. Eine Betreuung (Pflegetätigkeit) durch nahe stehende Personen ist daher als Betätigung…

LStR 2002 Rz 839–84012.5 Behinderungen (§ 34 Abs. 6 EStG 1988 und § 35 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

…1988 abzuziehen. Rz 840: Die Verordnung des BMF über außergewöhnliche Belastungen, BGBl. Nr. 303/1996 idgF, beinhaltet insbesondere folgende Regelungen: § 1 Behinderung, § 2 Mehraufwendungen wegen Krankendiätverpflegung, § 3 Kfz- und Taxikosten bei Gehbehinderung, § 4 Aufwendungen für Hilfsmittel und Heilbehandlung, sowie § 5 Freibetrag für erheblich behinderte Kinder.

LStR 2002 Rz 821–82512.3.2 Belastung des Einkommens
geltende FassungRichtlinien20.03.2014

12.3.2 Belastung des Einkommens Rz 821: Eine "Belastung" im Sinne des § 34 EStG 1988 setzt grundsätzlich Geldausgaben des Steuerpflichtigen voraus, von denen nicht nur sein Vermögen, sondern sein laufendes Einkommen betroffen ist (vgl. VwGH 15.03.1988, 87/14/0071, betr. die Hingabe…

LStR 2002 Rz 82712.3.4 Außergewöhnlichkeit (§ 34 Abs. 2 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

…keine im täglichen Leben übliche Erscheinung bzw. "gewöhnliche" Belastung handeln (vgl. VwGH 31.1.1992, 92/14/0135, betr. Mehraufwendungen einer berufsbedingten auswärtigen Verpflegung; VwGH 13.12.1995, 93/13/0272, betr. Aufwendungen für ein Kindermädchen bei berufstätigen Eltern). Aufwendungen, die bei niedrigen Einkommens- und…

LStR 2002 Rz 389–3905.9.27 Studienreisen
geltende FassungRichtlinien20.07.2011

5.9.27 Studienreisen 5.9.27.1 Voraussetzungen Rz 389: Eine berufliche Veranlassung liegt nur dann vor, wenn die Reise ausschließlich oder nahezu ausschließlich beruflich veranlasst ist. Die (nahezu) ausschließliche berufliche Veranlassung von Kongress-, Studien- und Geschäftsreisen ist durch Anlegung eines strengen Maßstabs festzustellen…

LStR 2002 Rz 845–84612.5.2.3 Krankendiätverpflegung
geltende FassungRichtlinien11.12.2015

12.5.2.3 Krankendiätverpflegung Rz 845: Als Mehraufwendungen wegen Krankendiätverpflegung (§ 2 der Verordnung des BMF über außergewöhnliche Belastungen, BGBl. Nr. 303/1996 idgF, sind ohne Nachweis der tatsächlichen Kosten bei | Tuberkulose, Zuckerkrankheit, Zöliakie oder Aids | 70 Euro | Gallen-, Leber- oder Nierenkrankheit…

LStR 2002 Rz 81011.11a Kindermehrbetrag (§ 33 Abs. 7 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

11.11a Kindermehrbetrag (§ 33 Abs. 7 EStG 1988) Rz 810a: Alleinverdienenden oder alleinerziehenden Steuerpflichtigen steht in der Veranlagung ein Kindermehrbetrag in Höhe von bis zu 700 Euro (bis 2023: 550 Euro, bis 2021: 250 Euro) pro Kind gemäß § 106 EStG 1988 zu. Die Berechnung der…

LStR 2002 Rz 90212.8.20 Krankheitskosten
geltende FassungRichtlinien19.12.2022

12.8.20 Krankheitskosten Rz 902: Für die Anerkennung von Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastung ist erforderlich, dass nachweislich eine Krankheit vorliegt, die Behandlung in direktem Zusammenhang mit dieser Krankheit steht und eine taugliche Maßnahme zur Linderung oder Heilung der Krankheit darstellt (vgl. Rz 871). Die…

LStR 2002 Rz 297–2995.6.7 Verpflegungsmehraufwand
geltende FassungRichtlinien04.07.2008

…94/13/0254). Die (teilweise) Verköstigung in Gasthäusern führt für sich allein nicht zu berücksichtigbaren Mehraufwendungen (VwGH 16.3.1988, 85/13/0154). Siehe auch Beispiele Rz 10297. Rz 298: Die Abgeltung des Verpflegungsmehraufwands setzt - abgesehen von der Abgeltung eines allfälligen Kaufkraftunterschiedes bei Auslandsaufenthalten - eine…

LStR 2002 Rz 85112.5.2.6 Heilbehandlung
geltende FassungRichtlinien18.12.2017

…W/10). Diese Kosten werden durch das Pflegegeld abgegolten. Fallen sowohl Kosten für Pflegepersonal als auch für pflegebedingtes Material an, sind die Gesamtkosten zu ermitteln und diese mit Ausnahme von Kosten für Heilbehandlung und nicht regelmäßig anfallende Hilfsmittel (Rz 850) um pflegebedingte Geldleistungen zu kürzen.

LStR 2002 Rz 312–3135.6.7.6 Auslandsreisen
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

5.6.7.6 Auslandsreisen Rz 312: Bei Auslandsreisen ist für den Verpflegungsmehraufwand an Stelle des Betrages von 30 Euro (bis 2024: 26,40 Euro) täglich - unabhängig von der Höhe der Einkünfte - der in der Reisegebührenvorschrift der Bundesbediensteten für das jeweilige Land (siehe auch Rz…