RIS AI
4 Treffer1539 msnur geltende Fassungen
RAE Rz 1636–168219.7. Unbilligkeit
geltende FassungRichtlinien07.11.2014

…heranzuziehen, lässt für sich allein die Abgabeneinhebung nicht unbillig erscheinen (VwGH 30.9.1992, 91/13/0225). Rz 1653: Verbleibt dem Abgabepflichtigen zur Bestreitung seines Unterhaltes nur der pfändungsfreie Teil seiner Alterspension, indiziert eine derartige zweifellos bestehende wirtschaftliche Notlage eine Unbilligkeit (VwGH 27.8.1998…

LStR 2002 Rz 1127–112820.2 Freibetrag gemäß § 68 Abs. 1 EStG 1988
geltende FassungRichtlinien15.12.2023

20.2 Freibetrag gemäß § 68 Abs. 1 EStG 1988 Rz 1127: Der Freibetrag von 400 Euro (bis 2023: 360 Euro ) monatlich steht zu für Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen, Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit und für Überstundenzuschläge im Zusammenhang mit Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit. Rz…

LStR 2002 Rz 908–88412a. Veranlagungsfreibetrag (§ 39 Abs. 5 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

12a. Veranlagungsfreibetrag (§ 39 Abs. 5 EStG 1988) Rz 908a: Sind im Einkommen nichtselbständige Einkünfte enthalten, unabhängig davon, ob diese einer Lohnsteuerabzugspflicht unterliegen oder nicht, ist von den (anderen) nicht lohnsteuerpflichtigen Einkünften ein Veranlagungsfreibetrag bis zu 730 Euro in der Veranlagung abzuziehen (gemäß § 39 Abs. 5…

LStR 2002 Rz 173 STEUERBEFREIUNGEN (§ 3 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien18.12.2017

…des § 3 Abs. 1 Z 1011 lit. b EStG 1988 (bis einschließlich Rechtslage idF BBG 2011) und § 3 Abs. 1 Z 1132 EStG 1988 bei der Festsetzung der Steuer für das übrige Einkommen des Arbeitnehmers zu berücksichtigen sind (allgemeiner Progressionsvorbehalt). Siehe auch Rz 113 ff.