RIS AI
9 Treffer1696 msnur geltende Fassungen
GebR 2025 Rz 20–232.2. Auswirkungen der Gebührenbefreiungen auf das Gesamtschuldverhältnis
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…1 GebG bei einer Behörde. Die Eingabe wird vom Parteienvertreter namens des Bundes bei der Behörde überreicht. Die Behörde stellt dem Bund, vertreten durch den Parteienvertreter, eine das Verfahren abschließende schriftliche Erledigung zu. Da der Bund persönlich gebührenbefreit ist, kann er nicht als Gebührenschuldner gemäß…

UZK-TDAAnlage D1 Auf den Vordrucken zu verwendende Codes 1)
geltende FassungRichtlinien12.07.2023

…C01 | Aussteuer und Hausrat, die aus Anlass einer Eheschließung eingeführt werden | 12 Absatz 1 | C02 | Aus Anlass einer Eheschließung üblicherweise überreichte Geschenke | 12 Absatz 2 | C03 | Erbschaftsgut | 17 | C04 | Ausstattung, Ausbildungsmaterial und Haushaltsgegenstände von Schülern…

UZK-IAVerfahrenscodes im Zusammenhang mit Zollanmeldungen
geltende FassungRichtlinien01.09.2024

…3 | C02 | Aussteuer und Hausrat, die aus Anlass einer Eheschließung eingeführt werden | 12 Abs.Absatz 1 | C03 | Aus Anlass einer Eheschließung üblicherweise überreichte Geschenke | 12 Abs.Absatz 2 | C04 | Erbschaftsgut, das eine natürliche Person mit gewöhnlichem Wohnsitz…

UZK-IATitel II Codes betreffend die gemeinsamen Datenanforderungen für Anmeldungen und Mitteilungen
geltende FassungRichtlinien12.07.2023

…| 3 | C02 | Aussteuer und Hausrat, die aus Anlass einer Eheschließung eingeführt werden | 12 Abs. 1 | C03 | Aus Anlass einer Eheschließung üblicherweise überreichte Geschenke | 12 Abs. 2 | C04 | Erbschaftsgut, das eine natürliche Person mit gewöhnlichem Wohnsitz im…

KfzBStR 2021 Rz 325–331A.3.6.4. Kraftfahrzeugsteuer
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…beim Finanzamt geltend zu machen. Geringfügige Zeitdifferenzen (maximal 14 Tage) zwischen Zulassung eines Kraftfahrzeuges und Überreichung der Abgabenerklärung sind unbeachtlich. Mittels dieser erklärt der Antragsteller, dass das bezeichnete Kraftfahrzeug auf ihn zugelassen ist, vorwiegend zu seiner persönlichen Fortbewegung und für Fahrten, die seinen Zwecken und…

ZK-2030Anhang 1: Bücher, Veröffentlichungen und Dokumente
geltende FassungRichtlinien01.09.2026

…ex | Kapitel 33, Kapitel 34, Kapitel 38 bis Kapitel 97 | Waren zum persönlichen Ge- oder Verbrauch des Begünstigten Anhang 8: Übersicht der Verfahrenszusatzcodes Anhang 8A: Verfahrenszusatzcodes (VZC) für Einfuhrabgabenbefreiungen | VZC | Beschreibung | C01 | Übersiedlungsgut von natürlichen Personen, die ihren gewöhnlichen…

KfzBStR 2021 Rz 302–315A.3.6.3.4. Verfahren - Rechtslage bis 30. November 2019
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…6.3.4. Verfahren - Rechtslage bis 30. November 2019 Rz 302: Voraussetzung für die Befreiung ist die Überreichung der vollständig ausgefüllten Abgabenerklärung Kr 21 im Original ("Papiererklärung") direkt an die Versicherung (nicht an das Finanzamt). Wird die Abgabenerklärung von einem Versicherungsmakler entgegengenommen, ist die Befreiungsvoraussetzung…

ZK-07706. Erstattung und Erlass der Zollschuld (Art. 116 bis 123 UZK, Art. 92 bis 102 UZK-DA und 172 bis 181 UZK-IA, §§ 71 - 73 ZollR-DG)
geltende FassungRichtlinien30.04.2020

…Der Rückzahlung steht gemäß § 71 ZollR-DG die Gutschrift, Umbuchung oder Überrechnung des Betrages gleich. Erlass ist die Befreiung von der Verpflichtung zur Entrichtung eines noch nicht entrichteten Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrags. 6.2. Einleitung Die Anspruchsvoraussetzungen, unter denen nach dem UZK und den Durchführungsbestimmungen eine…

ZK-07705.2. Fristen und Modalitäten für die Entrichtung des Abgabenbetrages (Art. 108 bis Art. 114 UZK)
geltende FassungRichtlinien30.04.2020

…Umwechslung sichergestellt ist; inwieweit dies zutrifft, ist durch Anschlag bei den Zollstellen kundzumachen, 4.der Umbuchung oder Überrechnung von Guthaben eines Abgabepflichtigen auf Abgabenschuldigkeiten desselben Abgabepflichtigen am Tag der Entstehung der Guthaben, auf Abgabenschuldigkeiten eines anderen Abgabepflichtigen am Tag der nachweislichen Antragstellung, frühestens jedoch am…