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InvFR 2018 Rz 541–5527.4.1.1.2. Besteuerung von Fondseinkünften
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…anrechenbaren Höchstbetrages erfordern eine länderweise Zusammenfassung ("per-country-limitation") (vgl. EAS 791). Ist eine länderweise Trennung jedoch mit einem erheblichen administrativen Aufwand verbunden, der in keinem Verhältnis zu dem davon betroffenen Steueraufkommen steht, wird gegen die Anwendung einer "overall-limitation" kein Einwand zu erheben sein …

InvFR 2018 Rz 495–4996. Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen anhand des Berechnungsmoduls
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…Punkt 12 wird die einzubehaltende KESt ausgewiesen, wobei die allfällige Anrechnung ausländischer Quellensteuern bei Dividenden nach Maßgabe der Auslands-KESt VO 2012 berücksichtigt wird. Diese Berücksichtigung erfolgt pro Land (per country limitation) und der Anrechnungshöchstbetrag beträgt unabhängig vom jeweiligen DBA gemäß § 1 Abs. 2 iVm …

EStR 2000Einleitung
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

… Anrechnung ausländischer Steuern nur auf jene Einkommensteuer, die auf die begünstigten Auslandseinkünfte entfällt und nur bis zur Höhe des anrechenbaren Höchstbetrages; Höchstbetragsberechung "per country limitation" oder "per item limitation", nicht aber Mischmethode; Kein Anrechnungsvortrag bei Höchstbetragsüberschreitung (Rz 7583 bis 7587). Progressionsvorbehalt: Aktualisierung der Aussagen zum…

EStR 2000 Rz 7583–758728.6.6 Anrechnung ausländischer Einkommensteuer
geltende FassungRichtlinien08.05.2025

…ist je DBA-Partnerstaat zulässig ("per country limitation"); sollte von Steuerpflichtigen für jede Einkunftsquelle eine gesonderte Höchstbetragsberechnung vorgezogen werden ("per item limitation"), so ist die Anwendung dieser genaueren Methode nicht ausgeschlossen. Rz 7585: Eine nach der "per country limitation" vorgenommene länderweise Einkünftezusammenfassung kann nur hinsichtlich…

EStR 2000 Rz 820131 Zuzugsbegünstigung (§ 103 EStG 1998)
geltende FassungRichtlinien08.05.2025

…sind die Auslandseinkünfte nicht mehr zu berücksichtigen. Rz 8201h: Ausländische Steuern können gemäß § 5 Abs. 1 zweiter Satz ZBV 2016 ohne "per country limitation" (siehe Rz 7585) angerechnet werden; dh. die Anrechnung ausländischer Steuern ist im Ergebnis durch die österreichische Steuer auf die Auslandseinkünfte begrenzt…

UP-80007. Verbot der Zollrückvergütung und der Zollbefreiung
geltende FassungRichtlinien29.06.2020

7. Verbot der Zollrückvergütung und der Zollbefreiung Ein Verbot der Zollrückvergütung ist in dieser Verordnung nicht vorgesehen.

EStR 2000 Rz 361.2 Beantragte unbeschränkte Steuerpflicht (§ 1 Abs. 4 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien01.02.2007

1.2 Beantragte unbeschränkte Steuerpflicht (§ 1 Abs. 4 EStG 1988) 1.2.1 Allgemeines Rz 36: Siehe dazuLStR 2002 Rz 7 LStR 2002bis Rz 12 Rz 7 ff. Randzahlen 37 und 38: entfallen Randzahlen 3937 bis 100: derzeit frei

EStR 2000 Rz 7909–791030.1.2 Einfluss des zwischenstaatlichen Rechtes (DBA) auf § 98 EStG 1988
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

…etwaige sich aus einem anderen österreichischen DBA nicht als anwendbar betrachtetergebende Freistellung zugutekommen lassen, und unabhängig davon, welcher Steuersatz in einem allfälligenwobei sich diese Freiststellungsverpflichtung aber bei europarechtskonformer DBA zwischen dem Ansässigkeits- und-Auslegung grundsätzlich auch bereits aus dem Quellenstaat festgelegt istDBA-Diskriminierungsverbot ableiten lässt.

EStR 2000 Rz 27–311.1.3 Beschränkte Steuerpflicht (§ 1 Abs. 3 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien14.05.2019

1.1.3 Beschränkte Steuerpflicht (§ 1 Abs. 3 EStG 1988) 1.1.3.1 Voraussetzungen, Beginn, Ende Rz 27: Steuerpflichtige, die im Inland weder über einen Wohnsitz noch über einen gewöhnlichen Aufenthalt verfügen, sind beschränkt steuerpflichtig, wenn sie Inlandseinkünfte iSd § 98 EStG 1988 erzielen. Die…

LStR 2002 Rz 117822 BESCHRÄNKT STEUERPFLICHTIGE ARBEITNEHMER (§ 70 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien01.01.2006

22 BESCHRÄNKT STEUERPFLICHTIGE ARBEITNEHMER (§ 70 EStG 1988) 22.1 Allgemeines Rz 1178: Beschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer unterliegen dann der beschränkten Lohnsteuerpflicht, wenn sie Einkünfte im Sinne des § 98 Abs. 1 Z 4 EStG 1988 beziehen und der Arbeitgeber eine inländische Betriebsstätte im Sinne des § 81 EStG…

KStR 2013 Rz 130–1351.2.2 Beschränkte Steuerpflicht
geltende FassungRichtlinien13.03.2013

1.2.2 Beschränkte Steuerpflicht Rz 130: § 1 Abs. 3 KStG 1988 sieht drei Arten der beschränkten Steuerpflicht vor. In Z 1 wird jene der "ausländischen" Körperschaften geregelt, Z 2 und 3 umfasst Körperschaften, die zwar ihren Sitz bzw. Ort der Geschäftsleitung im Inland haben…

EStR 2000 Rz 7911–791330.1.3 Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (§ 98 Abs. 1 Z 1 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

30.1.3 Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (§ 98 Abs. 1 Z 1 EStG 1988) Rz 7911: Verwendet ein beschränkt Steuerpflichtiger inländische Grundstücke zur Einkünfteerzielung im Rahmen seines ausländischen land- und forstwirtschaftlichen Betriebes, dann erzielt er mit den inländischen Grundstücken Einkünfte aus einer inländischen land…

GK-0410Nicht angeführte Länder
geltende FassungRichtlinien18.06.2009

Nicht angeführte Länder | Verkehrsart | GenehmigungspflichtGenehmigungs- pflicht | Genehmigung ausgestellt vonGenehmi- gung ausgestellt von | Mitzuführende Dokumente | Pendelverkehre (Abschnitt 1.2.1.) | ja | BMVIT | Genehmigung gem. § 11 Abs. 1. Z 2 GelvGGelverkG; Fahrgastliste oder Fahrtenheft (Abschnitt 1.5.) | Rundfahrten…

UP-52017. Verbot der Zollrückvergütung und der Zollbefreiung
geltende FassungRichtlinien01.05.2024

7. Verbot der Zollrückvergütung und der Zollbefreiung Das Verbot der Zollrückvergütung bzw. Zollbefreiung ist im Abkommen nicht vorgesehen.

LStR 2002 Rz 61.2.5 Ausländische Grenzgänger bzw. Tagespendler
geltende FassungRichtlinien27.11.2006

1.2.5 Ausländische Grenzgänger bzw. Tagespendler Rz 6: Verrichten ausländische Ausländische Arbeitnehmer, für die ohne inländischen Wohnsitz, die Grenzgängerregelung gemäß Doppelbesteuerungsabkommen nicht anzuwenden ist, Arbeitsleistungen im Inland, ohne einen verrichten und täglich zu ihrem ausländischen Wohnsitz oder den gewöhnlichen Aufenthalt im Inland zu haben…

GK-04102.2. Bilaterale Vereinbarungen
geltende FassungRichtlinien18.06.2009

…Abs. 4 genannten Ländern niedergelassen sind (ausgenommen Mitgliedstaaten des Interbus-Abkommens), unterliegt grundsätzlich der Genehmigungspflicht, sofern die Fahrzeuge nicht den in einzelnen bilateralen Vereinbarungen festgelegten hohen Sicherheits- und Umweltstandards entsprechen (siehe Abschnitt 2.2.2). Mitzuführen sind die vereinbarten Kontingentgenehmigungen (Abs. 2) oder eine Bewilligung…

GK-04201. EU/EWR-Bereich, Schweiz
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

1. EU/EWR-Bereich, Schweiz Die nachstehenden Regelungen für die grenzüberschreitende Personenbeförderung und Kabotagebeförderung, die von im EU/EWR-Raum oder in der Schweiz niedergelassenen Personenverkehrsunternehmern durchgeführt werden, gelten für Verkehrsdienste, deren Endhaltestellen auf dem Staatsgebiet von Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder des EWR oder…

LStR 2002 Rz 5787.11.2 Sonderausgaben bei beschränkt Steuerpflichtigen
geltende FassungRichtlinien14.12.2011

7.11.2 Sonderausgaben bei beschränkt Steuerpflichtigen Rz 578: Beschränkt Steuerpflichtige können jene Sonderausgaben geltend machen, die sich auf das Inland beziehen. Darunter fallen: Rentenzahlungen mit Inlandsbezug (Rentenempfänger ist in Österreich unbeschränkt steuerpflichtig oder es liegt eine Rente über eine Liegenschaft in Österreich vor), Versicherungsprämien…

UP-43005.1.3. Bestimmung des Ursprungslandes
geltende FassungRichtlinien29.09.2022

5.1.3. Bestimmung des Ursprungslandes In den Präferenznachweisen über Waren, die im Rahmen des autonomen Ursprungs erzeugt worden sind, ist als Ursprungsland immer das Land anzugeben, in dem die betreffende Ware unter Einhaltung der vorgenannten Herstellungsvorgänge erzeugt wurde. Wird eine Ware unter Anwendung der…

UP-44046. Territoriale Auflagen
geltende FassungRichtlinien01.03.2021

…Auflagen 6.1. Territorialitätsprinzip (1) Grundsätzlich müssen sämtliche Bedingungen für den Erwerb der Ursprungseigenschaft ohne Unterbrechung in der ausführenden Vertragspartei erfüllt werden. (2) Ursprungswaren, die aus einer Vertragspartei in ein Drittland ausgeführt und anschließend wieder eingeführt werden, gelten grundsätzlich als Erzeugnisse ohne Ursprungseigenschaft, es sei…