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LRL 2012 Rz 112–1136. Personenvereinigungen (Personengemeinschaften) ohne eigene Rechtspersönlichkeit (§ 4 LVO)
geltende FassungRichtlinien01.01.2012

6. Personenvereinigungen (Personengemeinschaften) ohne eigene Rechtspersönlichkeit (§ 4 LVO) 6.1. Gemeinschaftliche Betätigung (§ 4 Abs. 2 LVO) Rz 112: Bei Betätigungen, die durch eine Personenvereinigung ohne eigene Rechtspersönlichkeit ausgeübt werden, ist die Liebhabereibeurteilung in einem zweistufigen Verfahren vorzunehmen. Es ist zunächst zu untersuchen, ob die gemeinschaftliche…

VS-10003.2.3. Registrierte Versender
geltende FassungRichtlinien10.04.2024

3.2.3. Registrierte Versender Registrierte Versender sind natürliche oder juristische Personen oder Personenvereinigungen ohne eigene Rechtspersönlichkeit (zB GesbR), denen von einem anderen MS oder vom Zollamt die Bewilligung erteilt worden ist, vstW vom Ort der Einfuhr unter Steueraussetzung zu versenden. Registrierte Versender dürfen im…

VS-10003.2.4. Registrierte Empfänger
geltende FassungRichtlinien10.04.2024

3.2.4. Registrierte Empfänger Registrierte Empfänger sind natürliche oder juristische Personen oder Personenvereinigungen ohne eigene Rechtspersönlichkeit (zB GesbR), denen von einem anderen MS oder vom Zollamt die Bewilligung erteilt worden ist, vstW aus einem Steuerlager in einem anderen MS, oder von einem registrierten Versender…

VS-10004.2.3. Zertifizierte Empfänger
geltende FassungRichtlinien10.04.2024

4.2.3. Zertifizierte Empfänger Zertifizierte Empfänger sind natürliche oder juristische Personen oder Personenvereinigungen ohne eigene Rechtspersönlichkeit, denen von einem anderen MS oder vom Zollamt die Zertifizierung erteilt worden ist, vstW aus dem steuerrechtlich freien Verkehr eines MS, die ein zertifizierter Versender in diesem MS…

EStR 2000 Rz 5801–580819 Mitunternehmerschaften, Vermögensverwaltende Personengesellschaften
geltende FassungRichtlinien25.08.2015

…19.1 Allgemeines, Begriffsbestimmung, Zuordnung zu den Einkunftsarten 19.1.1 Allgemeines Rz 5801: Personengesellschaften und Personenvereinigungen ohne eigene Rechtspersönlichkeit sind kein Steuersubjekt und damit als solche nicht einkommensteuerpflichtig. Die Gewinne der Personengesellschaft werden im Wege der Gewinnfeststellung anteilig bei ihren Gesellschaftern erfasst. Gesellschafter von…

VS-10003.2. Verfahrensbeteiligte am Steueraussetzungsverfahren
geltende FassungRichtlinien10.04.2024

3.2. Verfahrensbeteiligte am Steueraussetzungsverfahren 3.2.1. Steuerlagerinhaber Der Steuerlagerinhaber ist eine natürliche oder juristische Person, oder eine Personenvereinigung ohne eigene Rechtspersönlichkeit (zB GesbR), die von den zuständigen Behörden eines MS ermächtigt wurde, unter Steueraussetzung vstW in einem Steuerlager herzustellen, zu verarbeiten, in Besitz…

VPR 2021 Rz 432–4353.2.2. Begriffsbestimmungen
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…1. Geschäftseinheit Rz 432: Die Begriffsdefinition der "Geschäftseinheit" im Sinne von § 2 Z 2 VPDG ist insofern weit gefasst, als neben Vereinigungen mit eigener Rechtspersönlichkeit auch solche ohne eigene Rechtspersönlichkeit als eigene Geschäftseinheit definiert werden. Der Begriff umfasst somit insbesondere Körperschaften, Personengesellschaften sowie Betriebsstätten. Zur…

GebR 2025 Rz 24–292.3. Die persönlichen Gebührenbefreiungen
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Vom Bund betriebene Unternehmungen Rz 26: Die Gebührenbefreiung besteht auch für die vom Bund direkt betriebenen Unternehmungen ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Als solche gelten die Unternehmungen, die vom Bund unmittelbar durch seine Organe geführt werden. Rz 27: Die Befreiung besteht nicht für Unternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit…

VS-10004.2. Verfahrensbeteiligte im steuerrechtlich freien Verkehr
geltende FassungRichtlinien10.04.2024

…oder 4.3.2. herstellt. 4.2.2. Zertifizierte Versender Zertifizierte Versender sind natürliche oder juristische Personen oder Personenvereinigungen ohne eigene Rechtspersönlichkeit, denen von einem anderen MS oder vom Zollamt die Zertifizierung erteilt worden ist, vstW aus dem steuerrechtlich freien Verkehr eines MS 1.nicht…

RAE Rz 1919–192622.9. Ermessen bei amtswegiger Rückzahlung
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…Dieser sowie auch die nach § 81 BAO für Personenvereinigungen (Personengemeinschaften) ohne eigene Rechtspersönlichkeit zum Einschreiten Befugten können sich ihrerseits gewillkürter Vertreter bedienen. 22.11. Geldvollmacht Rz 1922: Eine allgemeine Vollmacht genügt für einen Antrag auf Rückzahlung eines Guthabens an den Vollmachtgeber oder für einen Antrag…

EStR 2000 Rz 6006–601019.5.5 Betriebs-(Teilbetriebs-)Aufgabe bei Mitunternehmeranteilen
geltende FassungRichtlinien08.05.2025

…unter Abschnitt 18 dargestellten Grundsätzen zu ermitteln. Er ist im Rahmen der Gewinnfeststellung gemäß § 188 BAO zu erfassen. Solche Bescheide, die nach Beendigung einer Personenvereinigung ohne eigene Rechtspersönlichkeit ergehen, sind gemäß § 191 Abs. 2 BAO an diejenigen zu richten, denen gemeinschaftliche Einkünfte zugeflossen sind (vgl…

EStR 2000 Rz 8300–831834 Mitteilungspflicht (§ 109a EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…sind. Eine Mitteilung nach § 109a EStG 1988 ist nicht erforderlich, wenn ein Steuerabzug nach § 99 EStG 1988 zu erfolgen hat. Ist eine Personenvereinigung ohne eigene Rechtspersönlichkeit von einer Mitteilung nach § 109a EStG 1988 betroffen, besteht stets Mitteilungspflicht. Eine Mitteilung nach § 109a EStG 1988 hat auch…

EStR 2000 Rz 8319–832535 Mitteilung bei Auslandszahlungen (§ 109b EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien14.05.2019

…Wohn- oder Firmenanschrift des Leistungserbringers samt internationaler Länderkennung des betreffenden Staates; 2.bei einer Personenvereinigung (Personengemeinschaft) ohne eigene Rechtspersönlichkeit oder einer Körperschaft als Leistungserbringer auch die im Inland maßgeblich auftretende natürliche Person; 3.hinsichtlich des Leistungserbringers sowie gegebenenfalls der im Inland maßgeblich auftretenden natürlichen Person…

ZK-06901. Transaktionswert nach Art. 70 UZK iVm Art. 71 UZK und 72 UZK)
geltende FassungRichtlinien01.02.2026

…bereits ein Kaufvertrag vor, so ist dieser Kaufpreis die Grundlage des Zollwertes der eingeführten Waren. Warenbewegungen innerhalb eines Unternehmens - etwa im grenzüberschreitenden Verkehr an eine inländische Zweigniederlassung ohne eigene Rechtspersönlichkeit - bilden nicht Gegenstand eines Kaufvertrages. In Fällen von Miet- oder Leasingverträgen liegen, selbst bei Vereinbarung…

FlugAbgR Rz 31–378. Fiskalvertreter (§ 8 FlugAbgG)
geltende FassungRichtlinien02.12.2020

…im Firmenbuch eingetragen und in der Lage sind, den abgabenrechtlichen Pflichten nachzukommen. Rz 35: Als "Internationale Verbände von Flugunternehmen" sind Zusammenschlüsse (mit oder ohne eigene Rechtspersönlichkeit) von gewerblich in der Luftfahrt tätigen natürlichen oder juristischen Personen anzusehen, die nicht nur Mitglieder mit Sitz oder Wohnsitz…

RAE Rz 408–4644.7. Voraussetzungen für die Aussetzung (§ 212a Abs. 1 und 2 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…von einer gemäß § 81 BAO für eine Personenvereinigung (Personengemeinschaft) ohne eigene Rechtspersönlichkeit vertretungsbefugten Person namens dieser Personenvereinigung (Personengemeinschaft) eingebracht werden. Beispiel: Die Abgabepflichtige beantragt die Aussetzung hinsichtlich eines Teiles der Einkommensteuer im Hinblick auf eine gegen den Bescheid betreffend die Feststellung von Einkünften (§ 188 BAO…

VereinsR 2001 Rz 866–8679 Anhang
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…4 Ist die Errichtung von Zweigvereinen geplant, ist darauf zu achten, dass eine statutarische Verbindung zwischen dem Verein und den Zweigvereinen vorhanden sein muss. Sektionen sind unselbständige Verwaltungseinheiten ohne eigene Rechtspersönlichkeit (vgl. Rz 4). § 2: Zweck Der Verein, dessen Tätigkeit nicht auf Gewinn gerichtet ist…

RAE Rz 600–6245. Abgabenkonten (§ 213 BAO)
geltende FassungRichtlinien07.11.2014

…zu nehmen. 5.5. Verbuchung der Gebarung der Abgaben einer Personenvereinigung (§ 213 Abs. 5 BAO) Rz 619: Die Gebarung der Abgaben einer Personenvereinigung (Personengemeinschaft) ohne eigene Rechtspersönlichkeit ist auch nach deren Beendigung weiterhin zusammengefasst zu verbuchen, obwohl gemäß § 19 Abs. 2 BAO alle Rechte und…

KStR 2013 Rz 279–2862.12 Geselligkeitsbetriebe gewerblicher Art (§ 5 Z 12 KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien29.03.2018

…die Umsatzgrenze in Höhe von 15.000 Euro einer geselligen Veranstaltung können für jede kleinste territoriale Gliederung ohne eigene Rechtspersönlichkeit in Anspruch genommen werden. Ein FestDies gilt auch für rechtlich unselbständige territoriale Gliederungen politischer Parteien mit Gastronomie dauert von Freitageigener Rechtspersönlichkeit sowie für nicht gemeinnützige…

EStR 2000 Rz 5898–590619.2.3 Verfahren
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…eine Einkunftsquelle vorliegt, siehe LRL 2012 Rz 204 ff. Rz 5904: Nach Beendigung der Personenvereinigung ohne eigene Rechtspersönlichkeit ergehende Einkünftefeststellungsbescheide sind gemäß § 191 Abs. 2 BAO an diejenigen zu richten, denen gemeinschaftliche Einkünfte zugeflossen sind. Unter Personenvereinigung ohne eigene Rechtspersönlichkeit sind vor allem OG, KG…