… 31 BAO ist eine selbständige, nachhaltige, ohne Gewinnabsicht unternommene Betätigung, sofern durch sie Einnahmen oder andere wirtschaftliche Vorteile erzielt werden und diese über den Rahmen einer Vermögensverwaltung hinausgeht. Unter Vermögensverwaltung fällt vor allem die verzinsliche Anlage von Kapitalvermögen sowie die Vermietung und Verpachtung unbeweglichen Vermögens…
…Zur Umwandlung eines (begünstigten) Vereins in eine Genossenschaft gemäß § 91a GenG siehe KStR 2013 Rz 22a ff. Rz 3: Zweck des ideellen Vereines ist es, seinen ideellen Zweck ohne Gewinnabsicht zu erfüllen. Die Erfüllung seiner Aufgaben wird primär aus Mitgliedsbeiträgen, Spenden und Subventionen finanziert werden…
…Sie sind Gegenstand von Tests, Experimenten oder Vorführungen; b)sie werden im Rahmen eines Kaufvertrags einer Erprobung unterzogen; c)sie werden zur Durchführung von Tests, Experimenten oder Vorführungen ohne Gewinnabsicht verwendet. Der Antragsteller und der Inhaber des Verfahrens können im Zollgebiet der Union ansässig sein.
…Betriebes steht, da üblicherweise das Fahrzeug von jenem Betrieb verwendet wird, dessen Dienstnehmer das Fahrzeug führt. Eine Beteiligung an den Kosten ohne Gewinnabsicht stellt kein Entgelt dar und führt demgemäß nicht zur gewerblichen Verwendung. 3.5.1.1. Grundsätzliche Voraussetzungen Art. 212 Abs. 3 UZK…
…freier Rechtsformwahl, in anderer Rechtsform gebildet werden, nicht anzuwenden (§ 1 Abs. 3 VerG). Der Zweck des ideellen Vereines ist ohne Gewinnabsicht zu erfüllen. Die Erfüllung dieser Aufgaben wird primär aus Mitgliedsbeiträgen, Spenden und Subventionen finanziert. In der Regel wird damit nicht das Auslangen gefunden, weshalb…
…1.2. Erbe oder Vermächtnisnehmer Begünstigt sind: natürliche Personen mit gewöhnlichem Wohnsitz im Zollgebiet der Gemeinschaft und juristische Personen, die im Zollgebiet der Gemeinschaft niedergelassen sind und eine Tätigkeit ohne Gewinnabsicht ausüben (Art. 20 ZBefrVO). Wer als Erbe oder Vermächtnisnehmer in Betracht kommt, richtet sich…
…mit Erprobungsvorbehalt [3] [4] | Art. 231 Buchstabe b UZK-DA | Waren (Geräte) zur Durchführung von Tests, Experimenten oder Vorführungen ohne Gewinnabsicht (6 Monate) [4] | Art. 231 Buchstabe c UZK-DA | Muster [4] | Art. 232 UZK-DA | Austauschproduktionsmittel (6 Monate…
…von den Eingangsabgaben vorbehaltlich einer Verpflichtung) | 10 | C44 | Erbschaftsgut, das eine im Zollgebiet der Union niedergelassene juristische Person, die eine Tätigkeit ohne Gewinnabsichten ausübt, erhält. | 20 | C45 | Erzeugnisse des Acker- und Gartenbaus, der Vieh- und Bienenzucht und der Forstwirtschaft…
…angemeldet wurde (Zollbefreiung vorbehaltlich einer Verpflichtung) | 10 | C44 | Erbschaftsgut, das eine im Zollgebiet der Union niedergelassene juristische Person, die eine Tätigkeit ohne Gewinnabsichten ausübt, erhält. | 20 | C45 | Erzeugnisse des Acker- und Gartenbaus, der Vieh- und Bienenzucht und der Forstwirtschaft…
…102 f), auch dann nicht zum Gewerbebetrieb, wenn subjektive Gewinnabsicht vorliegt. Bei einer Liebhabereitätigkeit führen auch zufällig erzielte Gewinne noch nicht zu einem Gewerbebetrieb. 17.1.5 Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr Rz 5415: Eine Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr liegt vor, wenn jemand nach…
…Zwecke verfolgenden Körperschaft ist dann entbehrlicher Hilfsbetrieb, wenn er sich als Mittel zur Erreichung der gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecke darstellt, ohne unmittelbar (siehe Rz 153 und 154) dem definierten begünstigten Zweck zu dienen. Dies ist dann der Fall, wenn durch den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb eine Abweichung…
…Rz 5440: Grundstücksverkäufe stellen dann einen Gewerbebetrieb dar, wenn es sich um eine nachhaltige, mit Gewinnabsicht unternommene und sich als eine Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellende Betätigung handelt, welche nicht als eine landwirtschaftliche Betätigung anzusehen ist. Die Veräußerung von Grundstücken aus dem Privatvermögen stellt…
…dass ohne Absehen von der Abgabepflicht der vom Rechtsträger verfolgte begünstigte Zweck vereitelt oder wesentlich gefährdet wäre. 1.2.5.2.2 Gründe für die Nichterteilung 1.2.5.2.2.1 Nichtvorliegen der Verfolgung begünstigter Zwecke Rz 189: Liegt in sämtlichen oder wesentlichen Bereichen…
…das bloße Einstellen von Pferden ohne Betreuung der Pferde (Füttern, Ausmisten usw.), ist darin noch eine vermögensverwaltende Tätigkeit des Vereines zu erblicken. Die von einem Reitverein übernommene entgeltliche Pferdebetreuung (mit oder ohne Zurverfügungstellung von Einstellplätzen) stellt dagegen - je nach Vorliegen von Gewinnabsicht - einen Gewerbebetrieb bzw…
…3.1.4 Heime Rz 372: Die Führung eines Heimes kann als unentbehrlicher Hilfsbetrieb angesehen werden, wenn der begünstigte Zweck ohne den Heimbetrieb nicht erfüllt werden kann, Unterkunft und Verpflegung gegen Pauschalpreis nur den förderungswürdigen Personen und deren Angehörigen geboten werden und der Betrieb zu…
…also die Nichtübernahme in die Einbringungsbilanz, abgesehen von der ertragsteuerlichen Beurteilung beim Einbringenden, ohne Verletzung der Voraussetzungen des Art. III UmgrStG möglich. Rz 689: Wurde ein betriebliches Aktivum mittels Fremdfinanzierung angeschafft, sind grundsätzlich beide Vermögensteile gemeinsam in die übernehmende Körperschaft zu übertragen (siehe Rz 917…
…Eigenjagden berechtigen den Eigentümer zur Jagdausübung. Eine bloße Jagdpacht ohne zugehörige (eigene oder gepachtete) Land- und Forstwirtschaft kann nicht zu diesen Einkünften führen (VwGH 2.6.1967, 0132/67). 15.1.14.1 Eigenjagdrecht Rz 5125: Nach der Verkehrsauffassung ist das Eigenjagdrecht im wirtschaftlichen Verkehr…
…Ertragslage, Gewinnaussichten, Beschäftigtenzahl). Eine schlechte Ertragslage führt idR zu einer geringeren Entlohnung, als bei einem erfolgreichen Unternehmen. Der nicht beteiligte Geschäftsführer erhält aber auch in diesem Fall für gleiche Leistungen regelmäßig keine geringere Entlohnung, als ein Arbeitnehmer ohne Geschäftsführerfunktion (VwGH 12.4.1983, 82/14…
…Rz 5167: Ob die Vertragspartner im Kaufvertrag einen Wertansatz für das Eigenjagdrecht gemacht haben, ist für die Notwendigkeit der Aufteilung des einheitlichen Kaufpreises auf die steuerrechtlich relevanten Komponenten ohne Bedeutung. Da das Eigenjagdrecht als selbständig bewertbares Wirtschaftsgut bei der Gewinnermittlung in Ansatz gebracht werden muss…
…zu gewährleisten, muss der Saldo aus rechnerisch ermitteltem Übergangsgewinn (dieser ist nur A zuzurechnen) und rechnerisch ermitteltem Übergangsverlust (nach dem Beteiligungsverhältnis auf A und B aufzuteilen) den beiden Gesellschaftern im ersten Jahr nach dem Zusammenschluss als Gewinnzuschlag bzw. Gewinnabschlag zugeordnet werden. Der Gewinnzuschlag bzw. Übergangsverlust…