…1 UZK sind das Vorliegen von besonderen Umständen iZm der Zollschuldentstehung das Fehlen von Täuschung oder offensichtlicher Fahrlässigkeit im Verhalten des Zollschuldners die Geltendmachung der Anspruchsberechtigung mittels Antrag innerhalb einer Frist von 3 Jahren nach Mitteilung des Abgabenbetrages an den Zollschuldner bei der zuständigen Zollstelle…
…aus Billigkeitsgründen erstattet oder erlassen, wenn die Zollschuld unter besonderen Umständen entstanden ist, die nicht auf eine Täuschung oder offensichtliche Fahrlässigkeit des Zollschuldners zurückzuführen sind. (2) Besondere Umstände gemäß Absatz 1 liegen vor, wenn die Umstände des Falls klar erkennen lassen, dass sich der Zollschuldner…
… 73 ZollR-DG des Anmelders; Billigkeit nach Lage der Sache Subjektive Voraussetzungen: Der Spediteur darf weder in betrügerischer Absicht noch offensichtlich fahrlässig gehandelt haben. Eine offensichtliche Fahrlässigkeit kann beim indirekten Vertreter nur dann ausgeschlossen werden, wenn dieser unter Beachtung aller Vorschriften die erforderlichen Angaben dem…
…sofern der betreffenden Person nicht Täuschung oder offensichtliche Fahrlässigkeit vorgeworfen werden kann. (31) Um einheitliche Bedingungen für die Umsetzung des Zollkodex und Klarheit im Hinblick auf die detaillierten Vorschriften für die Anwendung der Bestimmungen des UZK in der Praxis einschließlich der erforderlichen Spezifikationen und Verfahren…
…Bei offensichtlich unrichtigen Angaben darf der Arbeitgeber den Familienbonus Plus nicht berücksichtigen. Eine Haftung des Arbeitgebers wegen unrichtiger Angaben in der Erklärung des Arbeitnehmers besteht nur dann, wenn offensichtlich unrichtige Erklärungen des Arbeitnehmers beim Steuerabzug berücksichtigt wurden - folglich in Fällen von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz…
…die dadurch gekennzeichnet ist, dass i)die Abfälle offensichtlich nicht in Anhang III, Anhang IIIA oder Anhang IIIB der EG-VerbringungsV aufgeführt sind - es sich also um andere Abfälle als Abfälle der Grünen Abfallliste (siehe Anlage 1) handelt - oder ii)die Verbringung der Abfälle auf…