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UmgrStR 2002 Rz 619–6222.6. Umwandlung und Unternehmensgruppen
geltende FassungRichtlinien27.10.2022

…Damit ändert sich die bis zum Umwandlungsstichtag gegebenen Zweiteilung dahingehend, dass der beteiligten Körperschaft einerseits das Einkommen der Beteiligungskörperschaft zu 100% und andererseits eine offene Gewinnausschüttung nach Maßgabe der Beteiligung an der Beteiligungskörperschaft zugerechnet wird. Der Gewinn des ersten Wirtschaftsjahres der Nachfolge-Personengesellschaft kann der…

UmgrStR 2002 Rz 89–1131.2.3. Steuerliche Gewinnermittlung
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…steuerlich Gewinnausschüttungen dieser Körperschaft dar; sie vermindern daher gemäß § 4 Abs. 12 Z 4 EStG 1988 idF AbgÄG 2015 die Innenfinanzierung dieser Körperschaft; zu den Auswirkungen der Verschmelzung auf die Innenfinanzierung der übertragenden und der übernehmenden Körperschaft siehe Rz 380 f). Da die offene Gewinnausschüttung…

UmgrStR 2002 Rz 1667–16866.2.5. Steuerliche Bewertung
geltende FassungRichtlinien20.06.2024

…6 EStG 1988. 6.2.5.4.2. Korrekturen im Sinne des § 16 Abs. 5 Z 5 UmgrStG Rz 1679: Bei Abspaltungen bewirken offene Gewinnausschüttungen, Einlagenrückzahlungen und Einlagen, die in der Zeit zwischen Spaltungsstichtag und Spaltungsbeschluss getätigt werden, grundsätzlich eine Kapitalveränderung bei der spaltenden Gesellschaft…

KStR 2013 Rz 549–55212.3 Ausschüttungen
geltende FassungRichtlinien28.11.2019

…die genossenschaftlichen Rückvergütungen (siehe Rz 559), die Ausschüttungsfiktionen (siehe Rz 560). Gewinnausschüttungen abweichend von den Beteiligungsverhältnissen (alineare Gewinnausschüttungen) müssen gesellschaftsvertraglich gedeckt und wirtschaftlich begründet sein. Rz 550: Als Empfänger der offenen Ausschüttungen kommen in Betracht: Natürliche Personen: Die Ausschüttungen an natürliche Personen unterliegen unabhängig davon…

KStR 2013 Rz 537–54112. Einkommensverwendung (§ 8 Abs. 2 bis 4 KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien13.03.2013

… 32 Abs. 1 Z 3 EStG 1988 siehe Rz 560. Liquidation ist die Auflösung und Abwicklung einer Körperschaft nach § 19 KStG 1988. Gewinnausschüttungen aus Wirtschaftsjahren, die in den Abwicklungszeitraum fallen, sind nicht möglich und sind als Vorwegverteilung des Abwicklungsergebnisses zu behandeln. Näheres siehe Rz 1447…

UmgrStR 2002 Rz 529–5492.3.6. Umwandlungsfolgen beim nicht buchführenden Rechtsnachfolger
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…Der Umwandlungsbeschluss wird am 15.9.02 zur Eintragung in das Firmenbuch angemeldet. Die am 15.9.02 noch offenen Forderungen von A und B aus ihrem Beschäftigungsverhältnis gegenüber der X-GmbH gelten spätestens an diesem Tag bei A im Rahmen seiner Einkünfte aus nichtselbständiger…

UmgrStR 2002 Rz 1417–14494.2.3. Steuerliche Bewertung des außerbetrieblichen Vermögens
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…Zusammenschlussvermögen rückwirkend durch folgende Maßnahmen verändern: Verschieben von Wirtschaftsgütern gemäß § 16 Abs. 5 Z 4 UmgrStG (siehe Rz 926 und 1446 f); Zurechnung von im Zeitraum zwischen Zusammenschlussstichtag und Abschluss des Zusammenschlussvertrages beschlossenen offenen Gewinnausschüttungen bzw. Einlagenrückzahlungen im Sinne des § 4 Abs. 12 EStG 1988 (…

KStR 2013 Rz 816–819Internationales Steuerrecht
geltende FassungRichtlinien13.03.2013

…EAS 1079 (26.5.1997): Verdeckte Ausschüttung der deutschen Zweigniederlassung einer österreichischen AG durch Überlassung von Personenkraftwagen an die in Österreich ansässigen Gesellschafter-Geschäftsführer. EAS 1195 (15.12.1997): Die in der "Mutter-Tochter-Richtlinie" vorgesehene vollständige Steuerentlastung konzerninterner Gewinnausschüttungen gilt auch für verdeckte Ausschüttungen…

EStR 2000 Rz 6107–611120.2 Steuerpflichtige Kapitaleinkünfte
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…fallen alle Anteile am Gewinn von inländischen Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung und von ausländischen Kapitalgesellschaften, die den inländischen vergleichbar sind. Zu den Gewinnanteilen zählen daher offene Ausschüttungen auf Grund eines Gewinnverteilungsbeschlusses (Dividenden und Gewinne der GmbH), Gratisaktien und Freianteile (befreit nach § 3 Abs…

KStR 2013 Rz 1439–144926.2.7 Gewinnermittlung im Liquidationszeitraum
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

…Liquidationsendvermögen besitzen keine Betriebsausgabenfunktion, sondern sind als Einkommensverwendung gemäß § 8 Abs. 2 KStG 1988 zu werten. Rz 1447: Auch Gewinnausschüttungen während des Abwicklungszeitraumes bezogen auf das unternehmensrechtlich abgeschlossene Geschäftsjahr sind nicht mehr möglich. Eine solche ist als Akontierung auf die Liquidationsmasse, dh. als Liquidationsrate anzusehen…

UmgrStR 2002 Rz 114–1601.3. Übernehmende Körperschaft (§ 3 UmgrStG)
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

… 3 Abs. 1 Z 2 erster Teilstrich UmgrStG mit dem gemeinen Wert anzusetzen. Allfällige noch offene Raten betreffend das übernommene Vermögen laufen bei der übernehmenden Körperschaft unverändert weiter (zu den Gründen für eine vorzeitige Fälligstellung siehe Rz 44a). Der Reimport von Vermögen, für das in…

KStR 2013 Rz 560–56112.3.1.7 Ausschüttungsfiktionen
geltende FassungRichtlinien13.03.2013

12.3.1.7 Ausschüttungsfiktionen Rz 560: Als offene Ausschüttung gelten auch die Ausschüttungsfiktionen. Unter diesem Sammelbegriff sind in verschiedenen Gesetzen geregelte Tatbestände zusammengefasst, denen gemeinsam ist, dass ein der Ausschüttung gleichgestellter Vorgang besteuert wird. IdR erfolgt in der Vermögenssphäre des Gesellschafters eine Endbesteuerung. In…

KStR 2013 Rz 126621.1.10.2.4.4 Tatsächliche Steuerbelastung von weniger als 10% aufgrund einer Steuermäßigung
geltende FassungRichtlinien28.11.2019

…2). Das Abzugsverbot kommt aufgrund von lit. c TS 3 zur Anwendung. Es steht dem Steuerpflichtigen jedoch der Nachweis offen, dass der Empfänger mit den Zinsen oder Lizenzgebühren einer effektiven tatsächlichen Steuerbelastung von zumindest 10% unterliegt und demnach die Anwendungsvoraussetzungen des Abzugsverbotes nicht vorliegen. Diesfalls…

KStR 2013 Rz 542–54812.2 Entnahmen im Sinne des § 8 Abs. 2 KStG 1988
geltende FassungRichtlinien13.03.2013

…die üblicherweise nicht als Ausschüttungen in Betracht kommen. Diese Entnahmen betreffen Vorteilsgewährungen und Zuwendungen von eigentümerlosen Körperschaften, bei denen eine offene Gewinnausschüttung begrifflich nicht denkbar ist, wohl aber auch der Begriff der verdeckten Ausschüttung Anwendung finden kann. Eigentümerlose Körperschaften im engeren Sinn sind: Sparkassen Versicherungsvereine…

KStR 2013 Rz 553–55912.3.1.1 Kapitalanteile
geltende FassungRichtlinien28.11.2019

12.3.1.1 Kapitalanteile Rz 553: Unter Kapitalanteilen versteht man Beteiligungen an Kapitalgesellschaften, das sind Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung. Aktiengesellschaft: Die Gewinnverteilung der AG ist imUnter Kapitalanteilen versteht man Beteiligungen § 126 AktG geregelt. Demnach obliegt die Beschlussfassung über die Verteilung des Bilanzgewinnes…

KStR 2013 Rz 1163–116716.2.1.2 Erscheinungsformen von Beteiligungserträgen
geltende FassungRichtlinien29.03.2018

…Art, die aus Aktien, GmbH-Anteilen, Anteilen an Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, Substanzgenussrechten (dh. aus anteilsähnlichen, nicht aus obligationenähnlichen) und Partizipationskapital im Sinne des BWG und VAG resultieren. Darunter fallen offene Ausschüttungen auf Grund unternehmensrechtlicher Gewinnverteilungsbeschlüsse (Gewinnverteilung gemäß § 126 AktG, § 35 GmbHG, § 24 GenG) bzw. Satzung…

KStR 2013 Rz 583–58913.2 Betroffene Körperschaften
geltende FassungRichtlinien29.03.2018

13.2 Betroffene Körperschaften Rz 583: Verdeckte Ausschüttungen können grundsätzlich bei allen Körperschaften vorliegen. 13.2.1 Personenbezogene Körperschaften Rz 584: Der häufigste Anwendungsfall tritt bei juristischen Personen des privaten Rechts auf, an denen Anteilsrechte anderer Personen bestehen, also bei Kapitalgesellschaften und Genossenschaften (vgl. VfGH…

KStR 2013 Rz 1209–121316.2.2.3 Beteiligung an ausländischen Körperschaften
geltende FassungRichtlinien28.11.2019

…ausreichend, um eine Beteiligung im Sinne des § 10 Abs. 2 KStG 1988 herzustellen. Wie bei der nationalen Beteiligungsertragsbefreiung ist zB die Zwischenschaltung einer Mitunternehmerschaft unschädlich. Rz 1210: Im Fall einer offenen (dh. gegenüber der Abgabenbehörde offengelegten), fremdnützigen Treuhandschaft erfolgt die Zurechnung der Gesellschaftsanteile beim Treugeber…

KStR 2013 Rz 124817.2.4 Dividenden und Einkünfte aus der Veräußerung von Anteilen
geltende FassungRichtlinien28.11.2019

17.2.4 Dividenden und Einkünfte aus der Veräußerung von Anteilen Rz 1248aj: Gemäß § 10a Abs. 2 Z 3 KStG 1988 zählen zu den Passiveinkünften dem Grunde nach Dividenden und Einkünfte aus der Veräußerung von Anteilen. Unter diesen Dividendenbegriff fallen sämtliche in § 10 Abs. 1…

KStR 2013 Rz 1183–119016.2.1.6 Gewinnanteile auf Grund von Anteilen an Kapitalgesellschaften
geltende FassungRichtlinien29.03.2018

…und der unter Umständen abweichenden steuerlichen Beurteilung (Einlagenrückzahlung im Sinne des § 4 Abs. 12 EStG 1988) siehe Rz 513. Rz 1185: Ein Verstoß gegen unternehmensrechtliche Ausschüttungsbeschränkungen (zB offene Ausschüttung des Jahresgewinnes, obwohl unter Berücksichtigung des Verlustvortrages insgesamt ein Bilanzverlust gegeben ist; Nichtberücksichtigung der Ausschüttungssperre gemäß …