…Äquivalenzverletzung dann, wenn zwischen dem Wert des hingegebenen Vermögens und dem Wert der dafür gewährten Gesellschaftsrechte ein offensichtliches oder deutliches Missverhältnis besteht. Ein offenbares oder erhebliches Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung ist anzunehmen, wenn die tatsächliche Gegenleistung die sonst übliche angemessene Gegenleistung um ca. 20…
…Schenkungscharakter überwiegt dann, wenn zwischen Leistung und Gegenleistung ein offenbares Missverhältnis besteht (vgl. VwGH 14.10.1991, 90/15/0084 und Rz 5572) und sich beide Vertragspartner des doppelten Charakters der Leistung als teilweise unentgeltlich und als teilweise entgeltlich bewusst gewesen sind, beide die teilweise…
…eines in den subjektiven Verhältnissen des Steuerpflichtigen oder des Steuergegenstandes gelegenen Sachverhaltselementes voraus, aus dem sich ein wirtschaftliches Missverhältnis zwischen der Einhebung der Abgabe und den in jenem subjektiven Bereich entstehenden Nachteilen ergibt (VwGH 14.7.1994, 91/17/0170). Rz 1641: Eine Unbilligkeit ist…
5.4.11 Rechtsfolgen eines unangemessenen Leistungsentgeltes 5.4.11.1 Mangelnde Leistungserbringung trotz Zahlung eines Leistungsentgeltes Rz 1228: In einem derartigen Fall werden keine oder keine nennenswerten - allenfalls auf familienhafter Mitarbeit beruhende - Leistungen erbracht. Das dennoch bezahlte Leistungsentgelt ist zur Gänze nicht abzugsfähig. Anwendungsfälle…
…und mit genügender Deutlichkeit fixiert sein (VwGH 8.9.1992, 87/14/0186). Dies betrifft zB bei einem Mietverhältnis zwischen Körperschaft und Anteilsinhaber etwa den Bestandsgegenstand, den zeitlichen Geltungsbereich des Vertrages, die Höhe des Bestandzinses, allfällige Wertsicherungsklauseln, die Vereinbarung über das Schicksal der Mieterinvestitionen und…
…und mit Rücksicht auf die Ertragsaussichten der Verwertung durch die Gesellschaft erfolgt. Deshalb ist eine exakte Angemessenheitsprüfung insb. dann nicht möglich, wenn es sich um eine neue Erfindung handelt oder die Lizenzvergabe einen unüblichen Leistungsumfang hat. Bei Feststellung einer verdeckten Ausschüttung ist der Unterschiedsbetrag zwischen…
…646: Genauso wie die geschäftlichen Beziehungen zwischen der juristischen Person und ihrem Eigentümer zu keinem überhöhten Aufwand führen dürfen, muss die Leistung der juristischen Person vom Eigentümer ausreichend honoriert werden. Auch hier ist vom Gesamtvergleich zwischen Leistung und Gegenleistung auf Grund der Verhältnisse im Zeitpunkt…
… vgl. auch Rz 1165). Fremdunüblich ist auch die Überweisung des Mietzinses durch den Mieter mit nachfolgender Rücküberweisung durch den Vermieter und anschließender Barzahlung durch den Mieter (VwGH 26.05.2010, 2006/13/0134). Bei der Unüblichkeit der Abwicklung der Leistungsbeziehungen ist weiters eine Beurteilung vorzunehmen…
…Kapitalverzinsung einerseits und dem höchsten erzielbaren Mietzins andererseits ergibt, höher ist als der mit dem Gesellschafter vereinbarte Mietzins (VwGH 20.4.1982, 81/14/0120, 81/14/0121, 81/14/0122, 81/14/0123, 82/14/0094, 82/14/0095). Siehe auch die Stichworte "Mietverhältnis…
…vor, wenn der (eigene) Firmenwert (der Körperschaft) ohne entsprechende Gegenleistung auf den Anteilsinhaber (oder Personengesellschaften, an der die Anteilsinhaber der Kapitalgesellschaft beteiligt sind) übergeht oder Betriebe zwischen Schwestergesellschaften ohne Abgeltung des Firmenwertes übertragen werden (verdeckte Ausschüttung an die Muttergesellschaft und verdeckte Einlage an die Schwestergesellschaft)…
…der Verleihung an die Körperschaft und das Bemühen des Anteilsinhabers um den Eintritt der Körperschaft in Einzelverträge mit Transportunternehmern kann keinen Vorteilsausgleich herbeiführen. Von einer Vereinbarung könnte nur dann abgesehen werden, wenn von vorneherein ein entsprechender innerer Zusammenhang zwischen Leistung und Gegenleistung offenkundig ist (VwGH…
…restlicher Anteil eines im Laufe der Mitunternehmerschaft nicht untergegangenen Bestandes an zum Zusammenschlussstichtag vorbehaltenen stillen Reserven einschließlich eines Firmenwertes nicht vorweg abgegolten wird. Rz 798: Der Leistungsaustausch zwischen der GmbH und Co KG und den Kommanditisten (die gleichzeitig GmbH-Gesellschafter sind) muss einem Fremdvergleich standhalten…
…Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsführers anzuwenden. 13.6.2.4 Unangemessen hohe Aufwendungen zu Gunsten des Anteilsinhabers Rz 641: Dem Regelfall der verdeckten Ausschüttung liegt eine rechtsgültige, dem Grunde nach steuerlich anzuerkennende Vereinbarung zugrunde, wobei allerdings im Gesamtvergleich zwischen Leistung und Gegenleistung ein überhöhter…