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14 Treffer1580 msnur geltende Fassungen
EStR 2000 Rz 637–6494.3 Bilanzberichtigung und Bilanzänderung (§ 4 Abs. 2 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…Steuerpflichtige die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung eingehalten, dann bleibt die Bilanz auch dann richtig, wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass sie objektiv unrichtig ist; ein Grund für eine Bilanzberichtigung ist daher nicht gegeben (VwGH 27.4.2017, Ra 2015/15/0062). Eine unzutreffende rechtliche Beurteilung steht…

EStR 2000 Rz 3113–31257.1.9 Nutzungsdauer
geltende FassungRichtlinien31.03.2023

…Da das Wirtschaftsgut am Ende des Jahres 2017 einen Restbuchwert von 3.500 Euro hatte, beträgt die AfA für die verbleibenden zwei Jahre jeweils 1.750 Euro. Rz 3120a: War die Schätzung der Nutzungsdauer nicht nur objektiv, sondern auch subjektiv unrichtig, ist eine Bilanzberichtigung gemäß …

EStR 2000 Rz 6710–671422.5.2.2 Ermittlung der ImmoESt und Haftung des Parteienvertreters
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…Der Parteienvertreter haftet daher nicht für die ImmoESt in objektiv richtiger Höhe, sondern nur für die Entrichtung der selbstberechneten ImmoESt. Wie nach § 13 Abs. 4 GrEStG 1987 haftet der Parteienvertreter daher nicht, wenn er die ImmoESt unrichtig berechnet hat. Bei nicht erfolgter oder nicht fristgerechter…

KStR 2013 Rz 614–63213.5.3 ABC des Vorteilsausgleiches
geltende FassungRichtlinien13.03.2013

…privat von ihm selbst und der Familie genutzt wird, liegt kein Betriebsvermögen vor, da diese Wirtschaftsgüter nach ihrer objektiven Beschaffenheit privaten Bedürfnissen dienen. Es ist daher bereits im Zeitpunkt der Anschaffung (in Höhe der Anschaffungskosten) eine verdeckte Ausschüttung anzunehmen. Die Behauptung (ohne Nachweis einer Vereinbarung)…

RAE Rz 408–4644.7. Voraussetzungen für die Aussetzung (§ 212a Abs. 1 und 2 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…Betrag von 12.000 Euro in Betracht, da der neue Bescheid in diesem Umfang eine Nachforderung gegenüber dem Erstbescheid zur Folge hat. Unrichtig wäre es, die Abgabe laut neuem Bescheid den Vorauszahlungen gegenüberzustellen. Rz 437: Wurde ein Anbringen geändert, zB im Fall der Berichtigung einer…

RAE Rz 1636–168219.7. Unbilligkeit
geltende FassungRichtlinien07.11.2014

…eines Abgabenbescheides kann daher ein Nachsichtsansuchen grundsätzlich nicht mit Erfolg gestützt werden. Es kann allerdings sein, dass der Unbilligkeitstatbestand auch im Hinblick auf eine unrichtige Abgabenfestsetzung in Verbindung mit einer unterlassenen BerufungBescheidbeschwerde gegeben ist, wenn noch weitere, vorwiegend im Bereich der Abgabenbehörde gelegene Umstände hinzukommen…

UStR 2000 Rz 4151–4217121.3. Zusammenfassende Meldung (ZM)
geltende FassungRichtlinien10.12.2025

…erkannt, dass eine abgegebene ZM unrichtig oder unvollständig ist, so ist die ursprüngliche ZM innerhalb eines Monats (gerechnet ab Erkennen des Fehlers) zu berichtigen. Betroffen sind vor allem ursprüngliche Fehler, dh. Fehler, die bereits bei Abgabe der ZM objektiv vorhanden waren (zB falsche UID, Fehlen…

VereinsR 2001 Rz 793–8328 Haftungsfragen
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…0082; BFG 27.3.2015, RV/2100447/2014; VwGH 10.9.2020, Ra 2020/13/0048). Sie setzt die objektive Uneinbringlichkeit von Abgabenschuldigkeiten im Zeitpunkt der Inanspruchnahme des Haftungspflichtigen voraus (zB VwGH 19.9.2007, 2007/13/0003; VwGH 17.12.2009, 2009/16/0092;)…

UmgrStR 2002 Rz 302–3481.6. Sonstige Rechtsfolgen der Verschmelzung (§ 6 UmgrStG)
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…marktverprobt und richtig ist. Ein denkbares objektiv unrichtiges Umtauschverhältnis wird idR auf eine unrichtige Einschätzung der Situation zurückzuführen sein. Ein Anwendungsfall der Äquivalenzverletzung ist demgemäß in erster Linie bei Vorliegen von Nahebeziehungen auf Gesellschafterebene denkbar. Liegt eine objektiv bestehende Bereicherung zugunsten einer Körperschaft, die unter …

EStR 2000 Rz 3301–33128 Rückstellungen (§§ 9 und 14 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien31.03.2023

…Wurden Rückstellungen dem Grunde nach richtig, aber trotz sorgfältiger Einschätzung des Erfüllungsbetrages oder des Erfüllungszeitpunktes der Höhe nach unrichtig gebildet, ist keine Berichtigung erforderlich (siehe Rz 3309g und Rz 3309h). 8.1.4 Rückstellungsbewertung Rz 3309: Für die Bewertung von Rückstellungen gelten grundsätzlich dieselben Bewertungsprinzipien…

EStR 2000 Rz 6722–672622.5.2.4 Abgeltungswirkung der ImmoESt und Erklärungspflicht
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…Dies gilt unabhängig davon, ob der Veräußerer die objektiv unrichtigen Angaben schuldhaft gemacht hat und ob dem Parteienvertreter die Unrichtigkeit der gemachten Angaben bewusst war oder nicht. Das Bestehen der abgabenrechtlichen Haftung des Parteienvertreters ist ebenfalls keine Voraussetzung für den Entfall der Abgeltungswirkung. Rz 6724…

ZK-07703. Voraussetzungen (Tatbestände) für das Entstehen einer Zollschuld
geltende FassungRichtlinien30.04.2020

…Vorsatz) hat oder vernünftigerweise hätte wissen müssen (grobe Fahrlässigkeit), dass sie unrichtig waren. Dieses Verschulden ist nach der Lage des Einzelfalls zu beurteilen, wobei argumentativ "vernünftigerweise" ein objektiver Maßstab anzulegen ist (Sicht des Durchschnittsbeteiligten, durch persönliche Umstände bedingte Unkenntnis allein vermag nicht gutgläubig zu machen…

LRL 2012 Rz 58–673.8. Entgeltliche Gebäudeüberlassung (§ 2 Abs. 3 LVO)
geltende FassungRichtlinien24.06.2025

…Zeitraum von 30 bzw. 33 Jahren gilt auch in jenen Fällen, in denen die Liebhabereibeurteilung in Bezug auf das maßgebende Objekt infolge einer Änderung der Bewirtschaftung neuerlich anzustellen ist. Auch durch Übertragung der Einkunftsquelle kann ein neuer absehbarer Zeitraum zu laufen beginnen (vgl. Rz 22)…

UStR 2000 Rz 3981–4020107. Innergemeinschaftliche Lieferung (Art. 7 UStG 1994)
geltende FassungRichtlinien10.12.2025

…ordentlichen Kaufmann obliegenden Sorgfalt die unrichtigen Angaben des Abnehmers nicht erkennen konnte. Was der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns entspricht, kann nicht generell gesagt werden, sondern ist im Einzelfall zu entscheiden. Maßgebend sind nicht die persönlichen Eigenschaften, Gewohnheiten und Kenntnisse des Unternehmers, sondern ein objektiver Maßstab…