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UmgrStR 2002 Rz 973–9943.5.2. Steuerwirksame Rechtsbeziehungen zum Einbringenden
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…zum Einbringungsstichtag umgründungsbedingt entstandene von der Steuerneutralität ausgenommene Unterschiedsbeträge im Sinne des § 18 Abs. 4 Z 1 UmgrStG ausgenommen. Der sich ergebende Betrag gilt als steuerlich maßgebender Buchwert des Anteils, der nach § 43 Abs. 2 UmgrStG in Evidenz zu nehmen ist. Rz 994: Sollte die…

UmgrStR 2002 Rz 256–2891.5. Behandlung der Anteilsinhaber (§ 5 und § 3 UmgrStG)
geltende FassungRichtlinien20.06.2024

…der Republik Österreich hinsichtlich der Anteile der übertragenden an der übernehmenden Körperschaft durch den verschmelzungsbedingten Anteilstausch (Durchschleusung der Anteile an die Anteilsinhaber) eingeschränkt wird, sind diese aufgrund von § 5 Abs. 1 Z 4 UmgrStG idF AbgÄG 2015 bei der übernehmenden Körperschaft mit dem Fremdvergleichswert nach …

EStR 2000 Rz 766–7674.7.2 Steuerbefreiungen
geltende FassungRichtlinien13.03.2024

…diese Befreiung ausschließlich für Einkünfte nach § 30 EStG 1988 anzuwenden ist und sie durch § 4 Abs. 3a Z 1 EStG 1988 nicht in die betriebliche Gewinnermittlung übernommen wird. Gleiches gilt für die Herstellerbefreiung. Erfolgte allerdings die Einlage des Grundstücks nach der Aufgabe des Hauptwohnsitzes zum…

EStR 2000 Rz 5698–571318.3.3 Gebäudebegünstigung (§ 24 Abs. 6 EStG 1988) bei Betriebsaufgaben vor dem 1. Juli 2023
geltende FassungRichtlinien13.03.2024

…die Begünstigung bei einer Einbringung nach Art. III UmgrStG auf die Entnahme des Gebäudes aus dem Sonderbetriebsvermögen in das Privatvermögen nicht anzuwenden. Rz 5706: Wird das Gebäude anlässlich eines unentgeltlichen Betriebsüberganges ins Privatvermögen übernommen, liegt eine Entnahme zum Teilwert vor, die nicht nach § 24 Abs…

EStR 2000 Rz 571718.3.5 Kürzung der AfA-Bemessungsgrundlage bei nachträglicher Gebäudenutzung (gilt für Betriebsaufgaben im Geltungsbereich § 24 Abs. 6 EStG 1988 idF AbgÄG 2004) bei Betriebsaufgaben vor dem 1. Juli 2023
geltende FassungRichtlinien08.05.2025

… 6 Z 4 EStG 1988 zum Buchwert (vgl. Rz 2635 ff). Dies gilt gemäß § 24 Abs. 3 EStG 1988 auch bei der Überführung von Grundstücken ins Privatvermögen aus Anlass der Aufgabe eines Betriebs nach dem 30. Juni 2023 (vgl. Rz 5662a). Die Gebäudeentnahme erfolgt somit…

EStR 2000 Rz 6632–663322.4.3 Steuerbefreiungen (§ 30 Abs. 2 und § 3 Abs. 1 Z 33 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien13.03.2024

22.4.3 Steuerbefreiungen (§ 30 Abs. 2 und § 3 Abs. 1 Z 33 EStG 1988) 22.4.3.1 Hauptwohnsitzbefreiung 22.4.3.1.1 Eigenheim, Eigentumswohnung Rz 6632: Eigenheime und Eigentumswohnungen samt Grund und Boden fallen nicht unter die Steuerpflicht nach § 30 EStG 1988…

EStR 2000 Rz 6638–664122.4.3.1.3 Hauptwohnsitz
geltende FassungRichtlinien06.05.2021

…schließt dies einen (Haupt-)Wohnsitz nicht aus. 22.4.3.1.4 Zweijahresfrist (1. Tatbestand) Rz 6639: Die Befreiung nach dem 1. Tatbestand setzt voraus, dass das Eigenheim (die Eigentumswohnung) von der Anschaffung (Erlangung der Verfügungsgewalt) oder Herstellung (Fertigstellung) bis zur Veräußerung (Vertragsabschluss) ununterbrochen (zur…

EStR 2000 Rz 779–7834.7.3.3 Altgrundstücke
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…Rz 6668 ff. Rz 782: Bei der Veräußerung von Grundstücken des Betriebsvermögens kann die pauschale Gewinnermittlung aber uU auch zum Teil (auch für Gebäude) angewendet werden, wenn das Grundstück mit dem Teilwert eingelegt wurde oder im Zuge des Wechsels der Gewinnermittlungsart steuerneutral nach § 4 Abs…

UmgrStR 2002 Rz 1216–12423.9. Sonstige Rechtsfolgen der Einbringung (§ 22 UmgrStG)
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…dieselben wie für die Befreiung von der Gesellschaftsteuer (siehe Rz 1226 f; zum Auslaufen siehe Rz 323). Zur Vorgangsweise bei Zweifeln hinsichtlich des Vorliegens der Anwendungsvoraussetzungen für Art. III UmgrStG siehe Rz 655. Rz 1224: Neben der Gebührenbefreiung nach § 22 Abs. 4 UmgrStG können für…

UmgrStR 2002 Rz 1628–16435.5. Sonstige Rechtsfolgen der Realteilung (§ 31 UmgrStG)
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…Euro an. Die AB-GesBR kann Vorsteuern in Höhe von 1.000 Euro abziehen (Aufteilung nach dem Umsatzverhältnis). 5.5.4. Gebühren Rz 1632: Für Realteilungen bis 31.12.2016 gilt Folgendes: § 31 Abs. 2 UmgrStG sieht für Realteilungen eine Befreiung von den Gebühren gemäß…

UmgrStR 2002 Rz 594–6182.5. Sonstige Rechtsfolgen (§ 11 UmgrStG)
geltende FassungRichtlinien30.10.2020

…Rz 604: Für Umgründungsvorgänge, die noch Gesellschaftsteuerpflicht auslösen können (zum Auslaufen der Gesellschaftsteuer siehe Rz 323), sind die folgenden Ausführungen zu beachten: Umwandlungen im Sinne des Umwandlungsgesetzes sind gemäß § 11 Abs. 4 UmgrStG idF vor StRefG 2020 von der Gesellschaftsteuer befreit, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt…

UmgrStR 2002 Rz 302–3481.6. Sonstige Rechtsfolgen der Verschmelzung (§ 6 UmgrStG)
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…317b). § 6 Abs. 4 UmgrStG enthält umsatzsteuerliche Regelungen für die Verschmelzung. § 6 Abs. 5 UmgrStG idF vor StRefG 2020 beinhaltet eine Befreiung von den Kapitalverkehrsteuern. Allerdings können Umgründungsvorgänge ab 1.1.2016, bei denen ein Umgründungsstichtag bis zum 31.12.2015 zu Grunde gelegt wird…

EStR 2000 Rz 5718–572018.4 Umgründungen außerhalb des UmgrStG (§ 24 Abs. 7 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

18.4 Umgründungen außerhalb des UmgrStG (§ 24 Abs. 7 EStG 1988) Rz 5718: Gemäß § 24 Abs. 7 erster Satz EStG 1988 ist ein Veräußerungsgewinn nicht zu ermitteln, soweit das UmgrStG eine Buchwertfortführung vorsieht. Zu einem Veräußerungsgewinn kommt es anlässlich einer Umgründung nur dann, wenn die…

NeuFöR Rz 155–1626.1.4. Grunderwerbsteuer (§ 5a Abs. 2 Z 2 NeuFöG)
geltende FassungRichtlinien25.06.2013

…22 Abs. 5 UmgrStG aus dem 2-fachen seines Anteiles am Einheitswert des Grundstückes ermittelt. Für die von der Mutter erworbene Grundstückshälfte steht der Freibetrag gemäß § 5a Abs. 2 Z 2 NeuFöG nicht zu. Dieser Erwerb unterliegt der Regelbesteuerung. Die Bemessungsgrundlage kann nicht nach § 22…

UmgrStR 2002 Rz 1777–17846.6. Sonstige Rechtsfolgen der Spaltung (§ 38 UmgrStG)
geltende FassungRichtlinien20.06.2024

…zwei Jahre als Vermögen der spaltenden Körperschaft besteht. Rz 1783: Voraussetzung für eine Befreiung nach § 38 UmgrStG ist das Vorliegen einer Spaltung im Sinne des SpaltG nach Maßgabe des § 32 UmgrStG. Die Beurteilung, ob eine Spaltung nach § 32 UmgrStG gegeben ist, erfolgt nach unternehmensrechtlichen bzw…

UmgrStR 2002 Rz 1–271. Verschmelzungen (Art. I UmgrStG)
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…seine Anwendung. Rz 3: Die Normen des Art. I UmgrStG sind im Hinblick auf § 1 Abs. 2 UmgrStG auch gesamthaft als Einheit zu sehen (siehe dazu Rz 22 ff). 1.1.1.1. Verschmelzungsbegriff 1.1.1.1.1. Begriffsbestimmung Rz 4: Unter Verschmelzung (Fusion…

UStR 2000 Rz 2071–212112.10. Änderung der Verhältnisse beim Anlagevermögen
geltende FassungRichtlinien10.12.2025

…Vertragsabschluss über die Vermietung bereits vor dem 1. April 2012 erfolgt ist. b. 2017 hat V eine Vorsteuerberichtigung in Höhe von 16/20 vorzunehmen (§ 12 Abs. 10 UStG 1994 idF BGBl. I Nr. 22/2012), da der zum Zeitpunkt des Verkaufs maßgebliche Mietvertrag nach dem…

EStR 2000 Rz 3735–37469.1.4 Behaltefrist, Nachversteuerung
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…dem 22.8.2028 veräußert, ist der Freibetrag aus der Wertpapieranschaffung 3 nachzuversteuern (300), da die Behaltefrist in Bezug auf diese Wertpapieranschaffung noch nicht abgelaufen ist. Rz 3743: Die Anpassung eines Freibetrages auf Grund nachträglicher Anschaffungs- oder Herstellungskosten löst keinen neuen Fristenlauf aus, ebenso die…

UmgrStR 2002 Rz 557–5652.3.8. Kapitalherabsetzungsfiktion
geltende FassungRichtlinien27.10.2022

…5%) abgeführt. Bis zum 27.9.03 (eine Woche nach dem Beschluss auf Umwandlung der X-GmbH) sind gemäß § 18 Abs. 2 Z 1 zweiter Teilstrich UmgrStG für die noch nicht getilgte vorbehaltene Entnahme iHv 41.379,31 27,5% an KESt, somit weitere 11…

EStR 2000 Rz 667522.4.4.7 Umwidmungszuschlag
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…welches für seinen Betrieb günstiger gelegen ist (die Befreiung gemäß § 4 Abs. 3a Z 1 EStG 1988 gelangt nicht zur Anwendung) und leistet zusätzlich eine Aufzahlung iHv 100.000 Euro. Der gemeine Wert des von A hingegebenen Grundstückes nach der Umwidmung beträgt 200.000 Euro…