RIS AI
7 117 Treffer486 msnur geltende Fassungen
EStR 2000 Rz 2301–23066.6 Bewertungsvorschriften im Rahmen der Land- und Forstwirtschaft
geltende FassungRichtlinien31.03.2023

…alle brauchbaren Dinge, welche die Erde auf ihrer Oberfläche hervorbringt" (vgl. § 295 ABGB). Solche Wirtschaftsgüter bleiben nichtabnutzbares Anlagevermögen, solange sie mit dem Grund und Boden fest verbunden sind. Soweit diese Wirtschaftsgüter land- und forstwirtschaftlichen Zwecken dienen (zB stehendes Holz, Bäume einer Obstplantage), sind sie auch…

EStR 2000 Rz 604–6144.2 Anlage- und Umlaufvermögen
geltende FassungRichtlinien31.03.2023

…ihrem" Anteilsinhaber ein Fruchtgenussrecht an den eigenen Anteilen, ist eine steuerwirksame Abschreibung dieses Fruchtgenussrechtes unzulässig (VwGH 25.1.2000, 2000/15/0172). Rz 612b: Unbefristet eingeräumte Leitungsrechte stellen nicht abnutzbares Anlagevermögen dar (zB für Stromleitung), es sei denn, die wirtschaftliche Nutzungsdauer des Leitungsrechtes ist durch…

EStR 2000 Rz 686–6884.4.6 Gegenüberstellung Einnahmen-Ausgaben-Rechner und Bilanzierer gemäß § 4 Abs. 1 EStG 1988
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

… 14 Abs. 5 EStG 1988). Bei den zur Deckung der Abfertigungsrückstellung (steuerfreien Betrages) angeschafften Wertpapieren handelt es sich um (nichtabnutzbares) Anlagevermögen, dessen Anschaffungskosten auch beim Einnahmen-Ausgaben-Rechner nicht nach Maßgabe der Verausgabung als Aufwand abgesetzt werden können, sondern zu aktivieren sind (VwGH 15.9…

EStR 2000 Rz 2574–25876.18 Zuschreibungen (§ 6 Z 13 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien06.05.2021

…UmgrStR 2002 Rz 952 und 952a. Rz 2575: Eine Änderung der Schätzung der Nutzungsdauer (vgl. Rz 3119 f) führt zu keiner steuerwirksamen Zuschreibung. Rz 2576: Wird bei abnutzbarem Anlagevermögen zugeschrieben, ist der erhöhte Buchwert auf die Restnutzungsdauer zu verteilen. 6.18.1.1 Persönlicher Anwendungsbereich …

EStR 2000 Rz 1407–14115.5.10 Aufforstungskosten
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

5.5.10 Aufforstungskosten 5.5.10.1 Allgemeines Rz 1407: Stehendes Holz stellt nicht abnutzbares Anlagevermögen dar. Nach der Grundregel des § 6 Z 2 lit. a EStG 1988 wäre die Bewertung nach oben mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten beschränkt. § 6 Z 2 lit. b…

EStR 2000 Rz 2137–21526.2.2.5.2 Gruppenbewertung
geltende FassungRichtlinien06.05.2021

…Herstellungskosten bzw. dem ursprünglichen Einlagewert des jeweiligen Wirtschaftsguts begrenzt. Dieser Grundsatz ist bei der Bewertung des nicht abnutzbaren Anlagevermögens und des Umlaufvermögens zu beachten. Bei der Bewertung von Verbindlichkeiten gilt dieser Grundsatz sinngemäß. Rz 2145: Die Aufwertung ist nur in jenem Jahr zulässig, in dem…

EStR 2000 Rz 2263–23006.5 Anlagevermögen
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

…Satz EStG 1988 gilt der nach dem 31. Dezember 1988 entgeltlich erworbene Firmenwert bei "Land- und Forstwirten" und bei "Gewerbetreibenden" immer als abnutzbares Anlagevermögen. Firmenwerte, die vor dem 1. Jänner 1989 erworben und als nicht abnutzbares Anlagevermögen behandelt wurden, bleiben weiterhin nicht abnutzbar. Zur Teilwertabschreibung…

EStR 2000 Rz 25876.18.3 Bildung einer Zuschreibungsrücklage im Wirtschaftsjahr 2016
geltende FassungRichtlinien06.05.2021

…Rz 2587h: Eine verpflichtende vorzeitige Auflösung der Zuschreibungsrücklage für ein Wirtschaftsgut des nichtabnutzbaren Anlagevermögens und Umlaufvermögens vor dessen Ausscheiden aus dem Betriebsvermögen kann sich ausschließlich bei einer Teilwertabschreibung ergeben. Beim abnutzbaren Anlagevermögen kommt es zu einer verpflichtenden Auflösung der Zuschreibungsrücklage jedoch auch bei Vornahme einer…

EStR 2000 Rz 5096–510515.1.9 Weinbau
geltende FassungRichtlinien06.05.2021

…LänderMit diesem Zeitpunkt wird es wertlos, allfällige Anschaffungskosten sind daher im Jahr des Erlöschens abzuschreiben. Das Auspflanzrecht ist nicht abnutzbares AnlagevermögenVor dem Erlöschen unterliegt das Auspflanzungsrecht keiner AfA. Die endgültige Aufgabe des Weinbaus gemäß Art. 1 der VO EWG Nr. 1442/88 ist auch die…

EStR 2000 Rz 711–7164.5.2.2.5 Übergang auf eine Pauschalierung
geltende FassungRichtlinien31.03.2023

…Wareneinsatzermittlung im Rahmen des Betriebsvermögensvergleiches ein zweites Mal ausgabenwirksam werden würde. Rz 716: Bei Übergang von der land- und forstwirtschaftlichen Pauschalierung auf den Betriebsvermögensvergleich sind für nicht abnutzbares Anlagevermögen und Umlaufvermögen die (historischen) Anschaffungs- oder Herstellungskosten anzusetzen; für abnutzbares Anlagevermögen ist der rechnerische Buchwert anzusetzen…

KStR 2013 Rz 1141–115015.7.2.5 Firmenwertabschreibung und vorherige Teilwertabschreibung
geltende FassungRichtlinien28.11.2019

…allfälligen negativen Firmenwert entsprechend (jährlich gewinnerhöhender Ansatz mit einem Fünfzehntel). Der negative Firmenwert ist der Unterschiedsbetrag zwischen dem unternehmensrechtlichen Eigenkapital erhöht um die unternehmensrechtlichen stillen Reserven im nichtabnutzbaren Anlagevermögen und den darunter liegenden Anschaffungskosten. Ebenso wie beim positiven Firmenwert ist die zwingende Zurechnung mit 50…

KStR 2013 Rz 1110–111615.7.2 Firmenwertabschreibung oder -zuschreibung
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…der Anteile 292.500 (180.000 - 75% der Ausschüttung + 75% des Zuschusses). Die stillen Reserven im nichtabnutzbaren Anlagevermögen sind zum Anschaffungszeitpunkt mit 400.000 ermittelt worden. Von den AK in Höhe von 850.000 sind das Eigenkapital in Höhe von 292.500 und 75% der…

EStR 2000 Rz 665–6794.4.3.2 Einzelfälle
geltende FassungRichtlinien05.06.2013

4.4.3.2 Einzelfälle Anschaffung oder Herstellung Rz 665: Aufwendungen zur Anschaffung oder Herstellung von abnutzbaren und nichtabnutzbaren Anlagegütern dürfen nicht im Zeitpunkt der Bezahlung als Betriebsausgaben abgesetzt werden (VwGH 16.6.1987, 86/14/0190). Sie sind im Anlagenverzeichnis zu erfassen und bei…

EStR 2000 Rz 2505–25196.13 Entstrickungs- und Verstrickungsbesteuerung
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…abnutzbaren immateriellen Wirtschaftsgut des Anlagevermögens 24, im Firmenwert 12 und im Umlaufvermögen 4. Alternativ dazu bestehen keine Bedenken, die stillen Lasten ausschließlich von den stillen Reserven des Firmenwertes abzuziehen. Diesfalls ergibt sich folgende Aufteilung der saldierten stillen Reserve: nicht abnutzbares immaterielles Wirtschaftsgut des Anlagevermögens 30…

EStR 2000 Rz 577–5884.1.10.4.5 Grund und Boden
geltende FassungRichtlinien08.05.2025

… 30a Abs. 4 EStG 1988 (siehe dazu Rz 6682 ff). Grund und Boden ist im Unterschied zu einem Gebäude ein nicht abnutzbares Wirtschaftsgut. Grund und Boden und Gebäude sind daher separat in der Bilanz zu erfassen. Rz 582: Die Anschaffungskosten des Grund und Bodens sind…

EStR 2000Einleitung
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

…2593). (Verdeckte) Einlage in Körperschaften: Beurteilung des Verzichtes auf eine nur teilweise werthaltige Forderung des Gesellschafters gegenüber der Kapitalgesellschaft (Rz 2599). Bewertung von (bebauten) Liegenschaften im Anlagevermögen: Anwendung der Verhältnismethode bei Aufteilung der Anschaffungskosten einer bebauten Liegenschaft in Grund und Gebäude sowie Gebäude (Rz 2613)…

EStR 2000 Rz 449–4544.1.10 Betriebsvermögen
geltende FassungRichtlinien31.03.2023

…Erfassung und die Bewertung (siehe Rz 2101 ff) erstrecken sich dabei grundsätzlich auf die einzelnen Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens. In der Bilanz werden die Bilanzposten zu einzelnen Gruppen zusammengefasst: Anlagevermögen, Umlaufvermögen und Aktive Rechnungsabgrenzungsposten auf der Aktivseite Eigenkapital und Schulden auf der Passivseite Rz 451: Zum…

EStR 2000 Rz 3811–38189.2.3 Erfasste Wirtschaftsgüter
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…von 15% zustehen (siehe Rz 3808a). Für die Geltendmachung des (erhöhten) Investitionsfreibetrages müssen aber auch die allgemeinen Voraussetzungen für dessen Inanspruchnahme erfüllt sein. Daher muss es sich insbesondere um ein aktivierbares Wirtschaftsgut des abnutzbaren Anlagevermögens bzw. um aktivierbare Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten (des Gebäudes) handeln (siehe…

EStR 2000 Rz 482–4914.1.10.4.2 ABC der Wirtschaftsgüter des notwendigen Betriebsvermögens
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

4.1.10.4.2 ABC der Wirtschaftsgüter des notwendigen Betriebsvermögens Anzahlung Rz 482: Wird zum Erwerb eines Wirtschaftsgutes des notwendigen Betriebsvermögens eine Anzahlung geleistet, gehört die Forderung auf Lieferung des Wirtschaftsgutes, die sich aus der Anzahlung ergibt, zum notwendigen Betriebsvermögen. Arbeitszimmer Rz 483: Siehe…

EStR 2000 Rz 3166–31727.3.10 Abgrenzung von selbständig und nicht selbständig bewertbaren Gebäudeinvestitionen
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

7.3.10 Abgrenzung von selbständig und nicht selbständig bewertbaren Gebäudeinvestitionen Rz 3166: Grundsätzlich kann immer nur eine einheitliche AfA für das gesamte Wirtschaftsgut geltend gemacht werden. Nur ein selbständig bewertbares Wirtschaftsgut kann hinsichtlich der AfA gesondert behandelt werden. Auch in einem Gebäude gibt es…