…sich als unrichtig erweist, als Irrtum im Sinne des Absatzes 1 Buchstabe a, der vernünftigerweise nicht erkannt werden konnte. Die Ausstellung einer unrichtigen Bescheinigung gilt jedoch nicht als Irrtum, wenn die Bescheinigung auf einer unrichtigen Darstellung der Tatsachen durch den Ausführer beruht, es sei denn…
…2002). Es steht der Abgabenbehörde frei, den nach den Statuten zur Vertretung Befugten als Empfänger zu bezeichnen (zB durch "zu Handen" Vermerk). Notwendig ist dies jedoch nicht. Wird eine bestimmte Person als Empfänger bezeichnet, so hat die Zustellung grundsätzlich nur an diese Person zu erfolgen…
…einer Verrechnungsweisung siehe § 214 Abs. 5 und (bei Gesamtschuldverhältnissen) Abs. 7 BAO. Rz 714: Die Möglichkeit einer wirksamen Verrechnungsweisung wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass die in Betracht kommende Abgabe Gegenstand einer Zahlungserleichterung ist. Rz 715: Weist eine berichtigte Umsatzsteuervoranmeldung iSd § 21 Abs. 1 erster Unterabsatz…