RIS AI
5 274 Treffer70 msnur geltende Fassungen
KStR 2013 Rz 136–1391.2.2.2 Inländische beschränkt steuerpflichtige Körperschaften (§ 1 Abs. 3 Z 2 KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien29.03.2018

…2.1 Allgemeines Rz 136: Die zweite Art der beschränkten Steuerpflicht trifft zunächst gemäß § 1 Abs. 3 Z 2 KStG 1988 die inländischen Körperschaften öffentlichen Rechts, die in ihrem Hoheitsbereich bzw. außerhalb von Betrieben gewerblicher Art (siehe Rz 64 bis 88) nicht unbeschränkt steuerpflichtig sind…

LStR 2002 Rz 777–77811.4.3 Alleinverdienerabsetzbetrag bei beschränkter Steuerpflicht und bei Option auf unbeschränkte Steuerpflicht
geltende FassungRichtlinien20.07.2011

…unterliegen und deren (Ehe-)Partner nicht unbeschränkt steuerpflichtig ist. Siehe auch die Übersicht in Rz 14a. Rz 778: Personen, die in Österreich keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben, können gemäß § 1 Abs. 4 EStG 1988 beantragen, dass sie in Österreich als unbeschränkt Steuerpflichtige behandelt werden…

KStR 2013 Rz 1012–101415.2.6 Ausländische Gruppenmitglieder
geltende FassungRichtlinien02.02.2015

…siehe dazu Rz 1013a) und ausschließlich mit unbeschränkt steuerpflichtigen Gruppenmitgliedern oder dem Gruppenträger iSd § 9 Abs. 4 KStG 1988 finanziell verbunden sind (§ 9 Abs. 2 Teilstrich 4 KStG 1988). Eine ausländische Körperschaft liegt dann vor, wenn sich der Sitz der Körperschaft nicht in Österreich befindet…

KStR 2013 Rz 35–411.2.1.2 Körperschaften des öffentlichen Rechts (§ 1 Abs. 3 Z 2 KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

…inländischen Körperschaften öffentlichen Rechts sind als solche nicht unbeschränkt steuerpflichtig, sie unterliegen gemäß § 1 Abs. 3 Z 2 KStG 1988 der beschränkten Steuerpflicht mit ihren Einkünften im Sinne des § 21 Abs. 2 und 3 KStG 1988. Unbeschränkt steuerpflichtig sind lediglich die Betriebe gewerblicher Art solcher…

KStR 2013 Rz 166–1702. Persönliche Steuerbefreiungen (§§ 5 bis 6b KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…zur beschränkten Steuerpflicht (§ 1 Abs. 3 Z 3 KStG 1988, siehe Rz 130 bis 139). Von der unbeschränkten Steuerpflicht können begrifflich nur Körperschaften mit Sitz oder Geschäftsleitung im Inland befreit werden, ausländische Körperschaften und inländische Körperschaften des öffentlichen Rechts sind von vornherein nicht unbeschränkt steuerpflichtig…

LStR 2002 Rz 141.2.8 Auswirkungen auf Absetz- und Freibeträge
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

…wenn (Ehe)Partner unbeschränkt steuerpflichtig | Ja | Nein | Ja | AVAB/AEAB, wenn (Ehe)Partner nicht unbeschränkt steuerpflichtig | Nein | Nein | Ja | AEAB | Ja | Nein | Ja | Unterhaltsabsetzbetrag | Ja | Nein | Ja | Familienbonus Plus…

KStR 2013 Rz 1006–101115.2 Gruppenmitglieder
geltende FassungRichtlinien29.03.2018

…nur unbeschränkt steuerpflichtige Kapitalgesellschaften und Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften sein, die unter § 7 Abs. 3 KStG 1988 fallen. Nach § 5 KStG 1988 oder nach einem Sondergesetz persönlich von der Körperschaftsteuer befreite Kapitalgesellschaften und Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften sind nur beschränkt körperschaftsteuerpflichtig und kommen daher als Gruppenmitglied nicht…

EStR 2000 Rz 7588–760428.7 Progressionsvorbehalt
geltende FassungRichtlinien08.05.2025

…auch dann, wenn das Abkommen zur Frage des Progressionsvorbehaltes für den Quellenstaat keine Bestimmungen enthält (VwGH 7.9.2022, Ra 2021/13/0067). Die Anwendung des Progressionsvorbehalts erfolgt bei unbeschränkt Steuerpflichtigen daher nicht nur, wenn Österreich der abkommensrechtliche Ansässigkeitsstaat ist (VwGH 29.7.2010, 2010…

KStR 2013 Rz 1075–107815.6.6 Ausländische Gruppenmitglieder
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…des Wahlrechtes unberührt. Rz 1078b: Das Wahlrecht kann für einen Verlust jedes einzelnen nicht unbeschränkt steuerpflichtigen Gruppenmitglieds gesondert ausgeübt werden, betrifft aber im Falle der Ausübung den gesamten Verlust des jeweiligen Gruppenmitglieds im jeweiligen Wirtschaftsjahr, dh. ein teilweiser Verzicht (der Höhe nach) ist nicht möglich…

KStR 2013 Rz 1307–130921.3.4 Einlagenbedingte Teilwertabschreibungen und Veräußerungsverluste (§ 12 Abs. 3 Z 3 KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

…Enkelgesellschaft oder im Wege der Durchleitung über eine oder mehrere Zwischenkörperschaften erfolgt. Eine mittelbare Verbindung kann daher etwa auch bei Einlagen der "Tantengesellschaft" in die "Nichtengesellschaft" vorliegen. Wird die Einlage durch eine steuerbefreite oder eine in Österreich nicht unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaft ("ausländische Körperschaft") geleistet, ist …

KStR 2013 Rz 1593–159530.3 Mindestdauer der Gruppenzugehörigkeit
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

…in die unbeschränkte Steuerpflicht, der als Ausscheiden aus der nicht unbeschränkten Steuerpflicht zur Nacherfassung der noch offenen Verluste führt (siehe Rz 1101 f). Bleibt die finanzielle Verbindung zum Gruppenmitglied dauerhaft bestehen, beginnt im Hinblick auf § 9 Abs. 5 KStG 1988 die Mindestdauer nicht neu zu…

KStR 2013 Rz 991–99414. Sonderausgaben (§ 8 Abs. 4 KStG 1988 in Verbindung mit § 18 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…Abs. 6 Z 7 KStG 1988 oder nach § 2 Abs. 8 Z 4 des Einkommensteuergesetzes 1988 nachzuversteuern sind. Das sind Nachversteuerungsbeträge von ausländischen Verlusten nicht unbeschränkt steuerpflichtiger Gruppenmitglieder, die im Rahmen der Gruppenbesteuerung in Vorjahren gemäß § 9 Abs. 6 Z 6 KStG 1988 zugerechnet wurden…

KStR 2013 Rz 1079–108515.6.6.2 Ermittlung des zuzurechnenden Verlustes
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…Wahlrecht gemäß § 9 Abs. 6 Z 6 zweiter Satz KStG 1988 ausgeübt und damit auf die Zurechnung des Verlustes eines nicht unbeschränkt steuerpflichtigen Gruppenmitglieds verzichtet (siehe dazu Rz 1078a), ist dies im Formular K1g an der dafür vorgesehenen Stelle kenntlich zu machen, indem beim jeweiligen…

UmgrStR 2002 Rz 687–7133.1.6.3. Betrieb
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…und den Folgen für den Verlustübergang siehe Rz 194). 3.1.6.3.7. Betriebe von Körperschaften des öffentlichen Rechts Rz 710: Körperschaften des öffentlichen Rechts sind als solche nach § 1 KStG 1988 nicht unbeschränkt steuerpflichtig. Das Unterhalten von Hoheitsbetrieben im Sinne des § 2 Abs…

EStR 2000 Rz 7901–790830 Beschränkte Steuerpflicht (§ 98 bis 102 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

…nachträgliche Ereignisse, die ihre Wurzel in Zeiträumen des Bestehens der unbeschränkten Steuerpflicht haben und sich als Besteuerungskorrekturen darstellen, auch dann zu erfolgen habenberücksichtigen sind, wenn sie in Zeiträumen eintreten, in denen der Steuerpflichtige nicht mehr unbeschränkt steuerpflichtig ist. Gleiches gilt, wenn die beschränkte Steuerpflicht nach §…

EStR 2000 Rz 306–3133.2.2 Erwerb von Anteilsrechten auf Grund einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln (§ 3 Abs. 1 Z 29 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien31.03.2023

…entspricht und die neuen Anteilsrechte nicht nur den inländischen Gratisaktien (GmbH-Anteilen) ähnlich sind, sondern auch auf einer der nominellen Kapitalerhöhung vergleichbaren Maßnahme beruhen. 3.2.2.3 Beschränkte Steuerpflicht Rz 309: Die Steuerfreiheit erstreckt sich nicht nur auf unbeschränkt steuerpflichtige natürliche Personen und Körperschaften…

KStR 2013 Rz 1100–110515.6.6.6 Unbeschränkt steuerpflichtige ausländische Gruppenmitglieder
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…für Zwecke der 75%-Verwertungsgrenze auch nicht durch Nachversteuerungsbeträge aufgrund zugerechneter Verluste ausländischer Gruppenmitglieder erhöht; diese gehen gesondert in das zusammengefasste Gruppenergebnis ein. Rz 1104: Für den Gruppenträger haben die Begriffe Vor- und Außergruppenverluste keine Bedeutung (zur Bedeutung bei unbeschränkt steuerpflichtigen Gruppenmitgliedern siehe Rz 1071)…

KStR 2013 Rz 1060–107015.6.2 Unbeschränkt steuerpflichtige inländische Gruppenmitglieder
geltende FassungRichtlinien28.11.2019

… 8 Abs. 4 Z 2 lit. a KStG 1988 idF AbgÄG 2014 kommt hingegen nicht zur Anwendung, weil das unbeschränkt steuerpflichtige Gruppenmitglied keine laufenden "eigenen" Verlustvorträge aufbauen kann, siehe Rz 1062. Prämien sind vom betreffenden Gruppenmitglied bis zur Rechtskraft des Feststellungsbescheides geltend zu machen und…

LStR 2002 Rz 7–121.2.6 Antrag auf Behandlung als unbeschränkt steuerpflichtig (§ 1 Abs. 4 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

…eine Bescheidänderung vorliegt (zB Wiederaufnahme des Verfahrens; siehe § 39 Abs. 4 EStG 1988). Die bloße Abgabe des Formulars L1 ist nicht als Antrag auf Behandlung als unbeschränkt steuerpflichtig zu werten, weil mit der Antragstellung nach § 1 Abs. 4 EStG 1988 auch die entsprechenden Voraussetzungen nachzuweisen…

EStR 2000 Rz 7543–755128.4.3 Erklärungspflicht (§ 42 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…3.4 Erklärungspflicht bei Doppelwohnsitz Rz 7548b: Es bestehen keine Bedenken, wenn kraft inländischen Zweitwohnsitzes unbeschränkt Steuerpflichtige, die in einem DBA-Partnerstaat Österreichs ansässig sind und bei denen die Voraussetzungen der Zweitwohnsitzverordnung nicht zutreffen, unter folgenden Voraussetzungen keine inländische Einkommensteuererklärung abgeben: Sie erzielen weder inländische…