…Werbungskosten abzugsfähig (siehe Rz 225a hinsichtlich von Reiseaufwendungen von Personalvertretern, Gewerkschafter oder Betriebsräten sowie auch VwGH 20.6.1995, 92/13/0298). Rz 10226: § 16 Abs. 1 EStG 1988, § 20 Abs. 1 Z 1 und Z 2 lit. a EStG 1988 - Nichtabzugsfähige Kosten der Lebensführung…
…kurze Zeit (Rz 4631). 14 Nichtabzugsfähige Ausgaben (§ 20 EStG 1988) Verhältnis des § 20 EStG 1988 zu Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten und zu Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen (Rz 4701). Darstellung des Aufteilungsverbotes (Rz 4707 bis 4709). ABC der nicht abzugsfähigen Kosten der Lebensführung (Rz 4710 bis 4758). …
…tragenihrer Art nach eine private Veranlassung nahe legen, als auch Bereiche der privaten Lebensführung betreffen, ist zur Berücksichtigung als Werbungskostenbei denen jedoch ebenso ein Zusammenhang mit der Einkünfteerzielung nicht auszuschließen ist, liegen nur einedann abzugsfähige Kosten vor, wenn sich die Aufwendungen für die betriebliche bzw…
…Hälfte abzugsfähig (siehe Abschn.14.5.2.3). Die Bewirtungsaufwendungen sind zur Gänze nicht abzugsfähig (siehe Abschn.14.5.2.4). Rz 4815: Die Bewirtungsspesen beziehen sich auf Geschäftsessen sowohl im Betrieb als auch außerhalb (Restaurants usw.), Übernahme der Hotelkosten des Gastes, Kosten der Beherbergung…
…Strafen und Geldbußen, die von Gerichten, Verwaltungsbehörden oder Organen der Europäischen Union verhängt werden, nicht abzugsfähig (zum Inkrafttreten siehe Rz 4846a). Vor Inkrafttreten des AbgÄG 2011 waren Strafen grundsätzlich als Kosten der privaten Lebensführung nicht abzugsfähig (VwGH 11.07.1995, 91/13/0145); siehe auch…
…Aufwendungen für die private Lebensführung (§ 20 Abs. 1 Z 1 bzw. Z 2 lit. a EStG 1988 idF zum 1. Jänner 1995) Rz 1919a: Aufwendungen des Unternehmers für die seinen privaten Wohnzwecken dienende Wohnung stellen nicht abzugsfähige Aufwendungen der Lebensführung dar (VwGH 26.03.2007…
…des Ehegatten. Sie sind familienhafter Natur und daher nicht abzugsfähig (VwGH 26.3.1985, 84/14/0059; VwGH 21.7.1993, 91/13/0163; siehe auch Rz 1147). Ablösezahlungen zur Vermeidung des Militärdienstes Rz 1462: Diese sind selbst dann nichtabzugsfähige Kosten der Lebensführung, wenn damit…
…Es liegen nicht abzugsfähige Aufwendungen für die Lebensführung vor. Dies gilt auch dann, wenn die gleichen Aufwendungen, würde sie der Unternehmer für sein eigenes Büro oder das Büro des Dienstnehmers aufwenden, bei diesem zu berücksichtigen wären. 14.3.5.5.2 Angemessenheit der Höhe nach…
…ein betriebliches Interesse der Körperschaft nicht gegeben ist. In diesem Bereich ist ein Fremdvergleich nicht denkmöglich; es ist daher auf die Sorgfaltspflicht eines ordentlichen und gewissenhaften gesetzlichen Vertreters abzustellen. Werden Kosten der privaten Lebensführung der Anteilsinhaber ohne Rechtsgrund oder in der Annahme der betrieblichen Veranlassung…
…0117). Die Reise- und Aufenthaltskosten werden in der Regel zu den nicht abzugsfähigen Kosten der privaten Lebensführung gehören, soweit nicht die (nahezu) ausschließliche berufliche Bedingtheit erkennbar ist (lehrgangsmäßige Organisation, Ausrichtung von Programm und Durchführung ausschließlich auf Teilnehmer der Berufsgruppe des Steuerpflichtigen - VwGH 18.06.1980…
…1522: sind sofort abzugsfähige Betriebsausgaben, soweit sie nicht den zwingend auf 15 Jahre zu verteilenden Instandsetzungsaufwendungen iSd § 4 Abs. 7 EStG 1988 zuzuordnen sind (siehe auch Rz 1398 ff). Erpressung Rz 1523: Die diesbezüglichen finanziellen Folgen gehören zwar idR in den Bereich der privaten Lebensführung…
…und gemäß § 20 EStG 1988 nicht abzugsfähigen (üblichen) Verpflegungsaufwendungen. Bei längeren Aufenthalten ist in der gebotenen typisierenden Betrachtungsweise von der Möglichkeit der Inanspruchnahme der üblichen (günstigeren) Verpflegsmöglichkeiten auszugehen, deren Aufwendungen als Teil der Kosten der Lebensführung nicht abzugsfähig sind (VwGH 22.3.2000, 95/13…
…ausgelöst werden, sind grundsätzlich Kosten der privaten Lebensführung. Ausnahmsweise sind Geldstrafen abzugsfähig, wenn das Fehlverhalten in den Rahmen der normalen Betriebsführung fällt und die Bestrafung vom Verschulden unabhängig ist oder nur ein geringes Verschulden voraussetzt. Nach der Rechtsprechung sind zB nicht abzugsfähig: Strafen betr. das…
…die Kosten von Billets und Geschenken aus verschiedenen Anlässen (Weihnachten usw.). Nicht abzugsfähig sind Aufwendungen, die ein politischer Funktionär freiwillig für soziale, gemeinnützige, mildtätige, kirchliche oder ähnliche Zwecke leistet. Diese gehören zu den Aufwendungen der privaten Lebensführung, auch wenn sie im Zusammenhang mit der politischen…
…Kreditverbindlichkeit, sondern auch zur Absicherung der Hinterbliebenen und liegen damit im gemäß § 20 Abs. 1 Z 2 lit. a EStG 1988 nichtabzugsfähigen Bereich der privaten Lebensführung. Die Prämien sind zufolge des Aufteilungsverbotes auch bei einer unter § 30 EStG 1988 fallenden Grundstücksveräußerung nicht als Werbungskosten abzugsfähig…
…Einkünften nicht abgezogen werden. Bildet ein im Wohnungsverband gelegenes Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit des Steuerpflichtigen, sind die darauf entfallenden Aufwendungen und Ausgaben einschließlich der Kosten seiner Einrichtung auch nur dann abzugsfähig, wenn ein beruflich verwendetes Arbeitszimmer nach der Art der…
…Familienangehörigen aufgewendeten Beträge nicht abzugsfähig. Gemäß § 20 Abs. 1 Z 2 lit. a EStG 1988 sind Aufwendungen für die Lebensführung nicht abzugsfähig, selbst wenn sie die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung des Steuerpflichtigen mit sich bringt oder sie zur Förderung des Berufes oder der Tätigkeit des…
…Rz 1081: Der Betriebsausgabenbegriff gilt gleichermaßen für unbeschränkt und beschränkt Steuerpflichtige (VwGH 25.3.1966, 0536/65). Rz 1082: Zur Abgrenzung sofort abzugsfähiger Betriebsausgaben von aktivierungspflichtigen Aufwendungen siehe Rz 2186 und 2187. Rz 1083: Zur Abgrenzung der Betriebsausgaben von den nicht abzugsfähigen Aufwendungen und Ausgaben…
…Begründung eines Wohnsitzes in unüblicher Entfernung vom Schwerpunkt der Tätigkeit kann nicht zu einkunftsmindernden Ausgaben führen (VwGH 25.11.1986, 86/14/0065). Wohnung Rz 1702: Eigene Wohnung: Die Aufwendungen betreffend die Wohnung des Betriebsinhabers (oder Mitunternehmers) sind Kosten der Lebensführung (VwGH 17.6.1992…
…Aufwendungen für die Lebensführung gemäß § 20 Abs.1 Z 2 EStG 1988 zu sehen.§ 20 Abs. 1 Z 2 EStG 1988 zu sehen. Bildungsmaßnahmen, die aus Gründen des persönlichen Interesses getätigt werden, sind vom Abzug ausgeschlossen. Sie stellen Kosten der Lebensführung dar. Abzugsfähig sind Aufwendungen…