RIS AI
10 Treffer1687 msnur geltende Fassungen
LStR 2002 Rz 10278–1031742.5.4.3 Rz 10278 bis Rz 10317
geltende FassungRichtlinien20.12.2012

…Siehe Rz 10365 Rz 10293: § 16 Abs.1 Z 9 EStG 1988 - Fahrtkosten zu Fortbildungsstätten (Rz 281, Rz 293 und Rz 365) (1999) Ein an seinem Dienstort wohnender Arbeitnehmer besucht einen dreisemestrigen Vorbereitungskurs für die Meisterprüfung. Der Kursort ist ca. 90 km vom Wohnort entfernt. …

LStR 2002 Rz 392–3935.9.30 Umzugskosten
geltende FassungRichtlinien21.11.2007

…für die aufgegebene Wohnung | nein | Maklerkosten / Inseratskosten zur Suche für die neue Mietwohnung am Dienstort | ja | Maklerkosten / Inseratskosten zur Suche für die neue Eigentumswohnung am Dienstort | nein | Mietkostenweiterzahlung nach Auszug während der Kündigungsfrist für die alte Wohnung | ja…

LStR 2002 Rz 715–72010.5.1.3 Tages- und Nächtigungsgelder nach § 26 Z 4 EStG 1988
geltende FassungRichtlinien04.07.2008

…735 ff) können daher für derartige Fahrten nicht steuerfrei gewährt werden. Rz 707717: Verlagert sich das regelmäßige Tätigwerden zu einer neuen Arbeitsstätte (Dienstort), sind die Fahrten vom Wohnort zu dieser Arbeitsstätte (Dienstort) als Fahrten zwischen Wohnung und ArbeitsstätteIn folgenden Fällen ist hinsichtlich der Ersätze gemäß …

LStR 2002 Rz 291–2965.6.6.2 Abgrenzung zu Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
geltende FassungRichtlinien17.12.2014

…gelten. Arbeitsstätte (Dienstort) ist jener Ort, an dem der Arbeitnehmer für den Arbeitgeber regelmäßig tätig wird. Tatsächliche Fahrtkosten (zB Kilometergeld) können daher für derartige Fahrten nicht berücksichtigt werden. Siehe auch Beispiel Rz 10291. Rz 292: Verlagert sich das regelmäßige Tätigwerden zu einer neuen Arbeitsstätte (Dienstort)…

LStR 2002 Rz 705–71410.5.1.2 Reisevergütungen - Fahrtkosten
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

…neuen Arbeitsstätte (Dienstort), sind für die steuerliche Beurteilung der Fahrten vom Wohnort zu dieser Arbeitsstätte (Dienstort) die Ausführungen in den nachfolgenden Randzahlen (Rz 706a bis Rz 706c) maßgeblich. Rz 706a: Wird der Arbeitnehmer zu einer neuen Arbeitsstätte auf Dauer versetzt, stellen die Fahrten zur neuen…

LStR 2002 Rz 10343–1036642.5.4.5 Rz 10343 bis Rz 10366
geltende FassungRichtlinien20.03.2014

…Fahrten zu seinem Familienwohnsitz und zurück sein. Mit dem Aufenthalt in einer Kaserne wird aber kein neuer Familienwohnsitz begründet. Rz 10345: Familienheimfahrten - Kein Familienwohnsitz am Arbeitsort (Rz 345) (2003) Zahlreiche Familien haben den Familienwohnsitz in Gebieten mit einem geringen Arbeitsplatzangebot. Ein (Ehe)Partner geht einer…

LStR 2002 Rz 11053–1111442.5.13 § 67 EStG 1988
geltende FassungRichtlinien15.12.2023

…1988: "....., deren Höhe sich nach einem von der Dauer des Dienstverhältnisses abhängigen Mehrfachen des laufenden Arbeitlohnes bestimmt"). Eine Umwandlung eines Jubiläumsgeldes in eine Zahlung bei Beendigung des Dienstverhältnisses liegt nicht vor. Die angeführte Zahlung bei Beendigung des Dienstverhältnisses ist in einer Dienstordnung einer Gebietskörperschaft geregelt…

LStR 2002 Rz 2845.6.4 Mittelpunkt der Tätigkeit bei "Innendienst"
geltende FassungRichtlinien04.07.2008

5.6.4 Mittelpunkt der Tätigkeit bei "Innendienst" Rz 284: Als Mittelpunkt der Tätigkeit gilt jedenfalls jene Betriebsstätte des Arbeitgebers, in welcher der Arbeitnehmer "Innendienst" verrichtet. Als "Innendienst" gilt jedes Tätigwerden im Rahmen der unmittelbaren beruflichen Obliegenheiten (zB Vorbereitungs- oder Abschlussarbeiten eines Vertreters oder eines…

LStR 2002 Rz 300–3035.6.7.2 Mittelpunkt der Tätigkeit an einem Einsatzort
geltende FassungRichtlinien14.12.2009

5.6.7.2 Mittelpunkt der Tätigkeit an einem Einsatzort Rz 300: Die Begründung eines weiteren Mittelpunkts der Tätigkeit ist anzunehmen, wenn sich die Dienstverrichtung auf einen anderen Einsatzort durchgehend oder wiederkehrend über einen längeren Zeitraum erstreckt. Als Einsatzort gilt grundsätzlich die politische Gemeinde. Auch…

LStR 2002 Rz 304–3085.6.7.3 Mittelpunkt der Tätigkeit in einem Einsatzgebiet (Zielgebiet)
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

…ganz Niederösterreich), liegt kein Einsatzgebiet vor. Diesfalls sind die Reisen nach den allgemeinen Grundsätzen zu beurteilen. Rz 308: Für die Anfangsphase von fünf Tagen in einem (neuen) Einsatzgebiet steht das Tagesgeld zu. Erfolgt innerhalb von sechs Kalendermonaten kein Einsatz in diesem Einsatzgebiet, ist mit der…