RIS AI
9 Treffer1583 msnur geltende Fassungen
UmgrStR 2002 Rz 1331–13454.1.8. Zusammenschlussstichtag
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…abgabenrechtlich rechtzeitige Anmeldung eines Zusammenschlusses vom Firmenbuchgericht zurückgewiesen werden, ist ein Zusammenschluss im Sinne des Art. IV UmgrStG auch abgabenrechtlich nicht zustande gekommen. Sollte ein abgabenrechtlich nicht rechtzeitig angemeldeter Zusammenschluss vom Firmenbuchgericht nicht zurückgewiesen werden, kommt die Ersatzstichtagsregelung zur Anwendung; siehe dazu Rz 1341. Rz…

ZK-0690Anlage 5
geltende FassungRichtlinien28.02.2020

…Zollbehörden bereit sein, die maßgebenden Gesichtspunkte des Kaufgeschäfts zu untersuchen, einschließlich der Art und Weise, nach der Käufer und Verkäufer ihre Handelsbeziehungen gestalten und wie der betreffende Preis zustande gekommen ist, um feststellen zu können, ob die Verbundenheit den Preis beeinflusst hat. Kann aufgezeigt werden…

UmgrStR 2002 Rz 114–1601.3. Übernehmende Körperschaft (§ 3 UmgrStG)
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…inländische Anteilsinhaber ist die Tauschneutralität (§ 5 Abs. 1 Z 1 UmgrStG) bei einer nach ausländischem Recht wirksam zustandegekommenen Verschmelzung und Fehlen von inländischem Vermögen stets gegeben. Soweit hinsichtlich des inländischen Vermögens infolge einer Einschränkung des Besteuerungsrechtes der Republik Österreich Art. I UmgrStG nicht anwendbar ist…

UmgrStR 2002 Rz 1153–11703.7.5. Internationale Schachtelbeteiligung im Bereich der Gegenleistung
geltende FassungRichtlinien17.09.2018

…7 Z 1 UmgrStG. Sowohl die bereits vor der Einbringung bestehende Beteiligung an der B-GmbH sowie die einbringungsbedingt neu gewährten Anteile an der B-GmbH sind als "bisher nicht steuerbegünstigte Beteiligungsquoten" zu sehen. Daher sind sowohl die stillen Reserven im eingebrachten Vermögen (800) als…

ZK-20303. Befreiungen bei Wohnsitzverlegung
geltende FassungRichtlinien01.08.2026

…Drittland, den er gänzlich aufgibt, an seinen einzigen Wohnsitz in Österreich, den er neu begründet, übersiedelt, sodass eine behördliche Ermittlung seines gewöhnlichen Wohnsitzes (von mehreren Wohnsitzen) nicht erforderlich ist. oder c)der Antrag durch den Beteiligten vor Begründung des gewöhnlichen Wohnsitzes im Anwendungsgebiet gestellt wird…

EStR 2000 Rz 2325–23426.7.2 Forderungen
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…Vertragsverletzung, einer unerlaubten Handlung oder einer ungerechtfertigten Bereicherung uÄ dürfen nicht bilanziert werden. Sie dürfen erst dann angesetzt werden, wenn ein rechtskräftiges Urteil vorliegt oder eine Einigung (Vergleich) mit dem Schuldner zustandegekommen ist, die Ansprüche also zum Bilanzstichtag ausreichend konkretisiert sind. Das Anerkenntnis bzw. das…

NeuFöR Rz 110–1254.3. Bestätigung der Beratung (§ 4 Abs. 3 NeuFöG)
geltende FassungRichtlinien23.04.2019

…Beratung dennoch verlangen. In diesem Fall ist auf dem amtlichen Vordruck ein entsprechender Vermerk anzubringen. Die jeweils in Anspruch genommene Behörde (zB Gewerbebehörde) wird - wenn sie nicht eine für die beantragte Befreiung zuständige Behörde ist - die anfallenden Abgaben, Gebühren oder Beiträge zunächst einheben. In der…

ZK-22601.13. Eisenbahnverkehr
geltende FassungRichtlinien06.12.2017

…Frachtbrief die Kurzbezeichnung T1 anbringt, wenn der Bestimmungsbahnhof innerhalb der Gemeinschaft liegt. Sonderregelungen: Im Eisenbahnverkehr kann von einer Überprüfung der Ordnungsmäßigkeit des Beförderungsmittels Abstand genommen werden und die Nämlichkeitsprüfung für die im CIM Frachtbrief (oder EBG Frachtbrief) angeführten Waren stichprobenweise erfolgen, wenn alle drei nachstehend…

VereinsR 2001 Rz 105–1351.1.6 Rechtsgrundlage des Rechtsträgers (§ 41 BAO)
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

… 4a Abs. 2 Z 1 und 3 EStG 1988 erhalten bleiben (siehe dazu auch EStR 2000 Rz 1334a1321). Für die diesbezügliche Kontrolle der Statuten sowie für die Erteilung eines "Spendenbegünstigungsbescheides" ist österreichweit das Finanzamt Wien 1/23Österreich zuständig. Ist ein Antrag auf Erteilung eines Spendenbegünstigungsbescheides…