RIS AI
10 Treffer1555 msnur geltende Fassungen
ZK-20304. Befreiungen in Todesfällen
geltende FassungRichtlinien12.05.2021

…die der Verstorbene zur Berufsausübung verwendet hat, Vorräte an Rohstoffen oder Fertig- bzw. Halbfertigwaren, lebendes Inventar sowie Vorräte an landwirtschaftlichen Erzeugnissen, die über die üblicherweise von einer Familie als Vorrat gehaltene Menge hinausgehen. 4.1.2. Erbe oder Vermächtnisnehmer Begünstigt sind: natürliche Personen mit gewöhnlichem…

VB-03304.3.4. Erwerb durch Erbschaft oder Schenkung
geltende FassungRichtlinien01.08.2020

4.3.4. Erwerb durch Erbschaft oder Schenkung (1) Werden Exemplare des Anhangs A im Wege einer Erbschaft oder Schenkung weitergegeben, so hat der neue Eigentümer dies gemäß § 3 Abs. 1 ArtHG 2009 dem Bundesministerium für NachhaltigkeitKlimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und TourismusTechnologie (siehe Abschnitt…

EStR 2000 Rz 5979–598319.5.4.5 Realteilung
geltende FassungRichtlinien08.05.2025

…ein Erbe den Betrieb und ein anderer das Privatvermögen, ohne dass Ausgleichszahlungen mit nachlassfremden Mitteln erfolgen, die den Charakter einer bloßen realen Aufteilung verändern, liegt eine steuerneutrale Erbauseinandersetzung vor (siehe dazu Rz 134a ff). Randzahlen 5981 und 5982: derzeit frei Rz 5983: Hat der Erbe…

EStR 2000 Rz 1109–11185.3.5 Empfängerbenennung nach § 162 BAO
geltende FassungRichtlinien06.05.2021

…Rechtswirkungen der mangelnden Empfängerbenennung treten in dem Veranlagungszeitraum ein, in dem die fraglichen Aufwendungen angefallen sind, und nicht in dem Zeitraum, in dem die Aufforderung zur Empfängerbenennung erlassen oder ihr nicht entsprochen wurde (VwGH 27.11.2020, Ro 2020/15/0019). Rz 1116: Die Nennung…

UmgrStR 2002 Rz 1874–18987. Ergänzende Vorschriften (2. Hauptstück)
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…Umgründungen Beteiligter" in Erscheinung treten. Die atypisch stillen Gesellschafter müssen bei Fassung des Umgründungsplanes nicht namentlich bekannt sein. Auf die Mitwirkung eines Treuhänders kann aber nicht verzichtet werden. Bis zum Ende der neunmonatigen Rückwirkensfrist müssen die stillen Gesellschafter aber ihre Beitrittserklärung abgeben, ihre bedungenen "Einlagen"…

EStR 2000 Rz 4534–453712.2.6 Vortragsberechtigte Personen
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…unter Lebenden; auch wenn der Geschenknehmer eines Betriebes nach späterem Ableben des Geschenkgebers zum Erben eingesetzt wird, geht der Verlustvortrag des Erblassers nicht (nachträglich) auf den Geschenknehmer über. Veräußerung oder Aufgabe des verlusterzeugenden Betriebes noch zu Lebzeiten des Erblassers. Betriebsübertragung durch Erbschaftskauf (vgl. Rz 134e…

EStR 2000 Rz 7396–740027.10.3 Beendigung der Verteilung (Z 7 und 8)
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…taxativ aufgezählt, die zur Beendigung der Verteilung führen: a)Tod des Steuerpflichtigen. Noch offene Drittelbeträge sind in diesem Fall dem Erblasser zuzurechnen und die Steuer ist dem (den) Erben vorzuschreiben; eine Einbeziehung in die eigene Veranlagung des (der) Erben hat nicht stattzufinden (vgl. Rz 7369…

UStR 2000 Rz 199–2042.1.8.3. Ende der Unternehmereigenschaft
geltende FassungRichtlinien23.11.2011

…Erblasser in Gang gesetzt wurden, beim Erben weiter laufen (zB Berichtigungszeitraum nach § 12 Abs. 10 UStG 1994); dies gilt jedoch nicht für Fristen, die durch Ausübung von Wahlrechten in Gang gesetzt wurden (zB Regelbesteuerungsantrag); der Erbe Rechnungen über Leistungen des Erblassers ausstellen kann.; Veräußerungen und…

StiftR 2009 Rz 184–190Teil 2: Einkommen(Körperschaft)steuerrecht des Stifters, der (Letzt)Begünstigten und von Vertragspartnern einer Privatstiftung
geltende FassungRichtlinien16.11.2009

…Steuersubjekt im Bereich der Ertragsteuern ist. Die Gesellschaft bürgerlichen Rechtes sowie die atypisch stille Gesellschaft können mangels Rechtsfähigkeit nicht Stifter sein. Eine Privatstiftung kann aber sehr wohl durch mehrere Personen gemeinsam errichtet werden. Rz 185: Wer Stifter einer Privatstiftung ist, ergibt sich aus der Stiftungsurkunde…

EStR 2000 Rz 1342.4.3 Erbauseinandersetzung
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…Der Veräußerungsgewinn beträgt: Veräußerungserlös (Ausgleichszahlung plus von A übernommene | Verbindlichkeit 20.000 + 25.000) | 45.000 Euro | - 50% AK Grundstück | -15.000 Euro | Veräußerungsgewinn | 30.000 Euro Rz 134d: Erwirbt ein Erbe vor Einantwortung die gesamte Verlassenschaft gegen Abfindungszahlungen…