AlleRichtlinien2Erlässe & InformationenEAS-AuskünfteBFG-EntscheidungenUFS-EntscheidungenAmtliche Veröffentlichungen1
2 Treffer1508 msnur geltende Fassungen
ZustRL Rz 177–1873.38. Bundesabgabenordnung
geltende FassungRichtlinien01.01.2022
…hat. 3.38.1.3. Mutwillensstrafe Rz 179: Zuständig für die Verhängung von Mutwillensstrafen ist jenes Finanzamt, dessen Tätigkeit offenbar mutwillig in Anspruch genommen wird oder dem gegenüber in der Absicht der Verschleppung einer bei ihm anhängigen Angelegenheit unrichtige Angaben gemacht worden sind (§ 112a BAO)…
ZK-25604.13. Unregelmäßigkeiten
geltende FassungRichtlinien07.10.2024
…Anmeldung nicht hinderlich. Auf Antrag des Inhabers des Verfahrens kann die Erledigungsfrist auch rückwirkend verlängert werden. Die Frist darf dabei nicht mutwillig versäumt worden sein und die Gründe für die Verspätung sind entsprechend mitzuteilen. Auf die Bestimmungen der Einhebung einer Verwaltungsabgabe im Zusammenhang mit § 41…