…Abzugsverbot. Fallen im selben Wirtschaftsjahr sowohl vor dem 1. März 2014 als auch nach dem 28. Februar 2014 Aufwendungen für Entgelte an, ist das Ausmaß des abzugsfähigen Betrages in sinngemäßer Anwendung des § 20 Abs. 1 Z 7 lit. b EStG 1988 zu ermitteln (monatsweise Aliquotierung).
…Vorsteuerabzug nicht ausschließen, sind: steuerpflichtige Umsätze, echt steuerfreie Umsätze oder Umsätze, die gemäß § 15 UStG 1994 bei der Berechnung des Vorsteuerabzugs grundsätzlich außer Ansatz bleiben. Da die kurzfristige Vermietung unter diesen Umständen steuerpflichtig ist, ist ein Verzicht auf die Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs. 2 UStG…
…demnach die Anwendungsvoraussetzungen des Abzugsverbotes nicht vorliegen. Diesfalls wird vom Steuerpflichtigen allerdings im Rahmen seiner erhöhten Mitwirkungspflicht bei Auslandssachverhalten ein Nachweis der nach ausländischem Recht auf den Empfänger konkret anzuwendenden Besteuerungsregeln, die Vorlage der Steuererklärungen und Steuerbescheide des Empfängers und eine Berechnung der tatsächlichen Steuerbelastung…
…Rz 263: Bei Karenz jeglicher Art (einschließlich Zeiträume mit Beschäftigungsverbot) liegt kein Aufwand für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte vor, sodass eine pauschale Abgeltung eines derartigen Aufwandes im Wege des Pendlerpauschales nicht in Betracht kommt (siehe auch Rz 273). Erfolgt während einer Karenzierung eine Beschäftigung…
…Unterschiedsbeträge, um die die bereits fällig gewesenen Vorauszahlungsteilbeträge gegenüber der neu berechneten Vierteljahresfälligkeit zu niedrig oder zu hoch waren ("Ausgleichsviertel"). Rz 7566: Erfolgt die Zustellung des Bescheides über die Erhöhung oder über die erstmalige Festsetzung der Vorauszahlungen nicht mindestens einen Monat vor der nächstfolgenden Vierteljahresfälligkeit…
…gilt auch dann, wenn für den Abgabepflichtigen (allenfalls nicht nur bei einer Abgabenbehörde) mehrere Konten bestehen. Die Konten sind somit aus dem Blickwinkel des § 217 Abs. 5 BAO isoliert zu betrachten. Beispiel für die Berechnung der Sechsmonatsfrist: Am 2. April war der Abgabepflichtige säumig; die…
…Ausdruck zu bringen, über welchen Sachverhalt abgesprochen wird (Bezeichnung der Projekte/Schwerpunkte) und dass die darauf entfallende Prämie festgesetzt wird. Wird dem Antrag nicht entsprochen, ist er mit Bescheid abzuweisen. 6.Jede Teilfestsetzung setzt die Prämie hinsichtlich des davon betroffenen Projektes/Schwerpunktes bzw. der davon…
…von dem in Rz 22 erster Satz angeführten Ausnahmefall kann der den gesetzlichen Vorschriften entsprechende Fälligkeitstag auch in weiteren Verfahren einem Abgabepflichtigen gegenüber nicht mehr geändert werden und ist somit unverschiebbar. Eine Änderung des Fälligkeitstages tritt daher durch eine Festsetzung von Selbstbemessungsabgaben (§ 201 BAO und …
…zu dem die einmonatige Frist des § 82 Abs. 8 KFG 1967 abläuft (siehe Rz 36 sowie Rz 42 ff). Bei widerrechtlicher Verwendung eines Kraftfahrzeuges ist die Steuer für mindestens einen Kalendermonat zu entrichten; eine tageweise Berechnung ist nicht vorgesehen. Beispiel: Der Hauptwohnsitz wird am 15…
…an dem der Globalisierungszeitraum endet. Sie wird um die Anzahl von Tagen verkürzt, die der Hälfte der Tage des Globalisierungszeitraums entspricht. (4) Wird der Zahlungsaufschub nach Artikel 110 Buchstabe c gewährt, so beginnt die Aufschubfrist an dem Tag zu laufen, der auf den Tag folgt…
…beträgt 0,015 Euro je kWh. Sie ist monatsweise selbst zu berechnen und bis zum 15. des auf den Kalendermonat der Verwirklichung des Abgabentatbestands zweitfolgenden Monats (Fälligkeitstag) an das für die Erhebung der Umsatzsteuer des Abgabenschuldners bzw. des Verwenders zuständige Finanzamt zu entrichten (§ 5 Abs…
…nicht Voraussetzung, um Schuldner der Elektrizitätsabgabe zu werden. Die Elektrizitätsabgabe iHv 0,015 Euro je kWh ist monatsweise selbst zu berechnen und bis zum 15. des auf den Kalendermonat zweitfolgenden Monates (Fälligkeitstag) an das für die Umsatzsteuer zuständige Finanzamt zu entrichten (§ 5 Abs. 1 und…
…Rz 37: Die Elektrizitätsabgabe ist vom Abgabenschuldner oder Netzbetreiber selbst zu berechnen und gemäß § 5 Abs. 1 ElAbgG monatlich zu entrichten; die Elektrizitätsabgabe ist bis zum 15. des auf den Kalendermonat zweitfolgenden Monates der Lieferung, des Verbrauchs oder der Weiterleitung fällig (zu den Bagatellgrenzen des …
…1987, 86/15/0129). In Fällen der Voll- und Teilpauschalierung kann bei unterjähriger Übertragung des (Teil)Betriebes der Grundbetrag gemäß § 2 der LuF PauschVO zwischen Übergeber und Übernehmer monatsweise aliquotiert werden, während die in ihrer tatsächlichen Höhe zu erfassenden Betriebseinnahmen entsprechend dem Zuflussprinzip zuzuordnen sind…
…50) oder bescheidmäßig zuerkannte (insbesondere Zahlungserleichterungen) Zahlungstermine berühren die Fälligkeit nicht (siehe Rz 24). Rz 2: Sofern Abgabenvorschriften nicht anderes vorsehen (zB bei Selbstbemessungsabgaben), werden Abgaben mit Ablauf eines Monates nach Bekanntgabe (§ 97 BAO) des Abgabenbescheides (§ 198 BAO) fällig. Ist der Fälligkeitstag im Bescheid ausgewiesen…
…1 UZK genannten Frist von drei Jahren bekannt, sodass die genaue Berechnung der Abgaben erfolgen kann, ist dem Abgabenschuldner die Höhe des Abgabenbetrages auch innerhalb dieser Frist mitzuteilen; eine Verlängerung der Frist über den Zeitraum von drei Jahren hinaus scheidet in diesen Fällen aus (Artikel…
… 62 EStG 1988 verpflichtet, das Pendlerpauschale und den Pendlereuro bei der Berechnung der Lohnsteuer zu berücksichtigen. Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet zu prüfen, ob ein anderer Arbeitgeber dieses Arbeitnehmers gleichzeitig ebenfalls ein Pendlerpauschale berücksichtigt. Änderungen der Verhältnisse für die Berücksichtigung dieser Pauschbeträge und Absetzbeträge muss…
…Betrag überschritten, ist der Sachbezug nur vom übersteigenden Betrag zu ermitteln. Die Höhe der Raten und die Rückzahlungsdauer haben keinen Einfluss auf das Ausmaß des Sachbezuges. Die Zinsenersparnis ist dabei vom aushaftenden Kapital zu berechnen und stellt einen sonstigen Bezug gemäß § 67 Abs. 10 EStG…
…maßgeblich. 5.11. Folgen der Fristversäumnis Rz 475: Erfolgt keine Ausschüttungsmeldung, ist die Ausschüttung zur Gänze steuerpflichtig, wobei damit kein Verlust des Meldestatus einhergeht. Wird zwar innerhalb der vorgesehenen Fristen eine Ausschüttungsmeldung vorgenommen, weicht diese allerdings vom tatsächlichen Ausschüttungsbetrag ab, ist die Meldung als nicht…
11.14.2 Berechnung mittels Effektiv-Tarif Rz 813b: Die Lohnsteuer kann auch direkt unter Anwendung des so genannten Effektiv-Tarifs (siehe Rz 1406) berechnet werden. Der anteilige Werbungskostenpauschbetrag (monatlich 11 Euro, täglich 0,376 Euro) ist in der Effektiv-Tabelle bereits berücksichtigt. Der Monatslohn…