RIS AI
5 Treffer1515 msnur geltende Fassungen
RAE Rz 130–1582.5. Aufrechnung (Kompensation)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…Abgabenschuldners beschritten werden kann, gewählt wird, hat allein die Abgabenbehörde zu beurteilen. Rz 132: Insoweit Landesbehörden, insbesondere im Bereich der mittelbaren Bundesverwaltung, für Aufgaben des Bundes tätig werden, haben sie die Stellung einer schuldnerischen Kasse des Bundes. Rz 133: Das Finanzamt, bei dem ein Guthaben…

NeuFöR Rz 173–1917.4. Wechsel in der Person des Betriebsinhabers (§ 5a Abs. 1 Z 1 NeuFöG)
geltende FassungRichtlinien23.04.2019

…VwGH 04.12.2003, 2003/16/0472). Rz 177: Hinsichtlich der Beteiligung am Vermögen der Gesellschaft sind unmittelbare Beteiligungen und mittelbare Beteiligungen durch Treuhänder zusammenzurechnen (siehe Rz 73). Beispiele im Zusammenhang mit Betriebsübertragungen: Rz 178: Beispiel 1: Die X-GmbH, an der A zu 15…

GebR 2025 Rz 1781–178931. Exkurs: Bundesverwaltungsabgaben gemäß §§ 78 ff AVG
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Rz 1785: Die Bundesverwaltungsabgaben sind von der Behörde einzuheben und fließen der Gebietskörperschaft zu, die deren Aufwand zu tragen hat. Den Aufwand trägt jene Gebietskörperschaft, welcher die handelnde Behörde organisatorisch zuzurechnen ist. Dies ist im Fall der unmittelbaren und mittelbaren Bundesverwaltung der Bund oder das…

NeuFöR Rz 5–191.1.1. Stempelgebühren und Bundesverwaltungsabgaben (§ 1 Z 1 NeuFöG)
geltende FassungRichtlinien23.04.2019

…somit ein dem Gründungsvorgang bloß mittelbar dienender Vorgang, der nicht von der Gebühr gemäß § 14 TP 15 GebG befreit ist. Anders bei einer Betriebsübertragung (siehe Rz 149 f). Aufenthaltsbewilligung zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit Rz 18: Die Befreiung von Stempelgebühren und Bundesverwaltungsabgaben umfasst beispielsweise die Erteilung…

NeuFöR Rz 141–1466. Förderung der Betriebsübertragung (§ 5a NeuFöG)
geltende FassungRichtlinien19.12.2008

…1 und 2 NeuFöG nicht erhoben: | § 5a Abs. 2 Z 1 iVm § 1 Z 1 NeuFöG | Stempelgebühren und Bundesverwaltungsabgaben für die durch die Übertragung unmittelbar veranlassten Schriften und Amtshandlungen (siehe Rz 5 ff, Rz 148 ff) | § 5a Abs. 2 Z 1 iVm …