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LRL 2012 Rz 1468.5. Liebhaberei bei Körperschaften, die gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke verfolgen
geltende FassungRichtlinien01.01.2012

…Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die der Förderung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke nach Maßgabe der §§ 34 bis 47 BAO dienen sowie auf wirtschaftliche Geschäftsbetriebe im Sinne des § 31 BAO nicht anzuwenden. Daher kann im Zusammenhang mit gemeinnützigen Körperschaften eine ertragsteuerliche Liebhaberei bei wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben und Gewerbebetrieben…

UStR 2000 Rz 977–9886.1.23. Jugend-, Erziehungs-, Ausbildungs- und Erholungsheime
geltende FassungRichtlinien10.12.2020

…die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen, bewirkt werden. Hinsichtlich der Begriffe "gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke" wird auf die VereinsR 2001 Rz 13 bis Rz 104 verwiesen. 6.1.25.2. Begünstigte Rechtsträger Rz 987: Hinsichtlich der begünstigen Rechtsträger wird auf VereinsR 2001 Rz…

KStR 2013 Rz 390–3983.2.8 Liebhaberei
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

…die mildtätige und kirchliche Zwecke verfolgen, siehe LRL 2012 Rz 146. 3.2.8.8 Liebhaberei bei Betrieben gewerblicher Art von Körperschaften öffentlichen Rechtes Rz 397: Zur Liebhaberei in Zusammenhang mit Betrieben gewerblicher Art von Körperschaften öffentlichen Rechts siehe Rz 72 und LRL 2012 Rz…

KStR 2013 Rz 177–1832.6 Gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Rechtsträger (§ 5 Z 6 KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

2.6 Gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Rechtsträger (§ 5 Z 6 KStG 1988) 2.6.1 Betroffene Körperschaften Rz 177: Alle Körperschaften im Sinne des § 1 Abs. 2 KStG 1988 können grundsätzlich zu den begünstigten Rechtsträgern im Sinn des § 5 Z 6 KStG 1988 gehören. Eine…

EnAbgR Rz 208–2224.2 Anspruchsberechtigung und Antragstellung
geltende FassungRichtlinien29.08.2013

…Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die der Förderung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke nach Maßgabe der §§ 34 bis 47 BAO dienen, nach inhaltlichen Kriterien tatsächlich eine betriebliche Tätigkeit im Sinne der Rz 209 f - somit keine Vermögensverwaltung im Sinne des § 47 BAO - ausgeübt wird, und daher entweder…

VereinsR 2001 Rz 40–1041.1.5 ABC der begünstigten Zwecke
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…unwissenschaftlicher Theorien und rein spekulativer Konzepte ohne fundierte § 4a Abs. 3 Z 6 EStG 1988) sieheGrundlage ist EStR 2000 Rz 1332 bis nicht gemeinnützig1337. Zivilschutz Rz 81: Vereine, die dem Schutz der Bevölkerung in Katastrophenfällen dienen, sind gemeinnützig. 1.1.5.2 Mildtätige Zwecke Bei…

EnAbgR Rz 223–2334.2.1.2 Anspruchsberechtigter Betrieb (Rechtslage ab 1. Februar 2011):
geltende FassungRichtlinien26.01.2015

…Umsätze von den anderen betrieblichen Tätigkeiten vorgenommen, die in diesem Teilbetrieb verbrauchten Energieträger sowie die darauf entfallenen und entrichteten Energieabgaben wurden dem Teilbetrieb eindeutig nachvollziehbar zugeordnet. Rz 233: Sofern bei Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die der Förderung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke nach Maßgabe der …

VereinsR 2001 Rz 6–391.1 Voraussetzungen für das Vorliegen abgabenrechtlicher Begünstigungen
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…für das Vorliegen begünstigter Zweckeabgabenrechtlicher Begünstigungen 1.1.1 Allgemeines (§ 34 BAO) 1.1.1.1 Begünstigungsvoraussetzungen Rz 6: Die in verschiedenen Abgabengesetzen enthaltenen Befreiungen und sonstigen abgabenrechtlichen Begünstigungen bei Betätigung für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke (im fFolgenden als begünstigte Zwecke bezeichnet) stehen der…

LRL 2012 Rz 130–1348. Körperschaftsteuer
geltende FassungRichtlinien02.03.2021

…Rechts, an denen unmittelbar oder mittelbar ausschließlich Körperschaften des öffentlichen Rechts beteiligt sind, soweit § 2 Abs. 4 dritter Satz KStG 1988 anzuwenden ist, wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben (§ 31 BAO) und Körperschaften, die der Förderung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke nach Maßgabe der §§ 34 bis 47 BAO dienen.

VereinsR 2001 Rz 105–1351.1.6 Rechtsgrundlage des Rechtsträgers (§ 41 BAO)
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…mildtätiger oder kirchlicher Zweck erkennbar war, der Ausschluss des Gewinnstrebens ersichtlich war und die tatsächliche Geschäftsführung bereits vor der Änderung der nunmehr geltenden Satzung entsprochen hat. Eine rückwirkende Satzungsänderung ist daher unter diesen Voraussetzungen insb. möglich, wenn in der Satzung Zwecke und Mittel vermischt werden…

KStR 2013 Rz 1415–142026. Einkommensermittlung bei Beginn und Ende der Steuerpflicht (§§ 18 bis 20 KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

…tätigen, ab dem Wirtschaftsjahr unbeschränkt steuerpflichtig, in dem die Tätigkeit aufgenommen wird. Gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgende Körperschaften im Sinne des § 5 Z 6 KStG 1988 treten immer mit dem Ablauf bzw. dem Beginn des Veranlagungszeitraumes in die Befreiung oder in die Steuerpflicht ein…

EStR 2000 Rz 4830–483914.6 Freiwillige Zuwendungen und Zuwendungen an Unterhaltsberechtigte (§ 20 Abs. 1 Z 4 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…für gemeinnützige, mildtätige, kulturelle oder sportliche Zwecke außerhalb des §§ 4a EStG 1988 4 Abs. 4 Z 5 und 6 EStG 1988 (VwGH 17.5.1989, 88/13/0038 und VwGH 30.1.1991, 90/13/0030) bzw. an Kirchen und kirchliche Einrichtungen (außer Kirchenbeitrag gemäß §…

VereinsR 2001 Rz 677–6945 Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspielabgaben
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…Schriften und Amtshandlungen (§ 14 GebG), andererseits Rechtsgebühren für bestimmte Rechtsgeschäfte (§ 33 GebG). 5.1.1 Feste Gebühren (siehe GebR 2019 Rz 4946 f) 5.1.1.1 Allgemeines Rz 679: Das Gebührengesetz kennt keine allgemeine Befreiung für Vereine, die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen…

UStR 2000 Rz 141–1641.2. Inland, Ausland
geltende FassungRichtlinien05.12.2022

…Bezeichnung und Anschrift des Abnehmers der Sachspende bzw. der entgeltlichen Lieferung zu enthalten. Im Falle der entgeltlichen Lieferung ist darüber hinaus Voraussetzung, dass die Lieferung an eine Körperschaft des öffentlichen Rechts oder an eine Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse, die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgt…

VereinsR 2001 Rz 866–8679 Anhang
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…mildtätige oder kirchliche Zwecke im Sinne der §§ 34 ff Bundesabgabenordnung (BAO) zu verwenden. Soweit möglich und erlaubt, soll es dabei Institutionen zufallen, die gleiche oder ähnliche Zwecke wie dieser Verein verfolgen. Weitere zulässige Varianten für § 17: a) genaue Zweckbindung ohne Empfängerbenennung: "Bei Auflösung des Vereins…

KStR 2013 Rz 1502–150627.2.2 Befreiungstatbestände
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

…Z 3 Teilstrich 5 KStG 1988 den Einkünften aus Kapitalvermögen (§ 27 EStG 1988) einer nicht unter § 5 Z 6 KStG 1988 fallenden (gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgender) Privatstiftung, dafür allerdings Steuerpflicht nach § 13 Abs. 3 KStG 1988 (siehe StiftR 2009 Rz 167 bis Rz…

KStR 2013 Rz 221.2.1.1.4 Vereine
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…der identitätswahrenden Umwandlung steht auch Vereinen offen, die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke im Sinne der §§ 34 ff BAO verfolgen. Dabei ist § 91a Abs. 4 Z 1 GenG relevant: Verfolgt der (umzuwandelnde) Verein gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke im Sinne der §§ 34 ff BAO (siehe…

KStR 2013 Rz 279–2862.12 Geselligkeitsbetriebe gewerblicher Art (§ 5 Z 12 KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien29.03.2018

…für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke,. Entfaltung gastgewerblicher Aktivitäten (Abgabe von Speisen und Getränken) im Zusammenhang mit derartigen Veranstaltungen an höchstens drei Tagen im Kalenderjahr. Rz 280a: Die Befreiung für entgeltliche Geselligkeitsveranstaltungen von wahlwerbenden politischen Parteien, deren abgabenrechtlich nicht begünstigten Gliederungen und nahestehenden Organisationen nach §…

StiftR 2009 Rz 163–1724.3 Arbeitnehmerförderungsstiftung
geltende FassungRichtlinien16.11.2009

…zukommt. Falls keine Begünstigten mehr vorhanden sind, darf das Vermögen stiftungserklärungsgemäß nur für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke (§§ 34 ff BAO; siehe VereinsR 2001 Rz 13 ff) verwendet werden. 4.3.2 Arten der Arbeitnehmerförderungsstiftung Rz 164: Die steuerfreie Arbeitnehmerförderungsstiftung (siehe Rz 167 bis Rz…

StiftR 2009 Rz 327–33311.6 Steuersatz
geltende FassungRichtlinien16.11.2009

…ausländische privatrechtliche Stiftungen und vergleichbare Vermögensmassen besteht. Zuwendungen an Stiftungen nach dem Bundes-Stiftungs- und Fonds-Gesetz bzw. nach den Landes-Stiftungs- und Fonds-Gesetzen fallen daher dem Grunde nach unter den 25 Prozent-Steuersatz. Sofern diese Stiftungen gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke im Sinne…