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9 Treffer1665 msnur geltende Fassungen
UmgrStR 2002 Rz 1346–13734.1.9. Erfordernis eines übertragungsfähigen Vermögens
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…1 UmgrStG). Der positive Verkehrswert unterliegt der Überprüfung durch die Abgabenbehörde (keine Bindung an die Rechtsauffassung des Firmenbuchgerichtes) und ist im Zweifel vom Übertragenden durch das Gutachten eines Sachverständigen nachzuweisen. Siehe Rz 672 ff. Rz 1348: Nur tatsächlich in das Gesellschaftsvermögen (gemeinschaftliches Betriebsvermögen) übertragenes Vermögen…

UStR 2000 Rz 941–9636.1.19. Ärzte
geltende FassungRichtlinien15.12.2023

…Rs C-384/98, D. gegen W.); Gutachten über die Altersbestimmung; ärztliche Untersuchungen über die pharmakologische Wirkung eines Medikaments beim Menschen und die dermatologische Untersuchung von kosmetischen Stoffen; psychologische Tauglichkeitstests, die sich auf die Berufsfindung erstrecken; psychologische Persönlichkeitstests sowie die diesbezügliche Begutachtung im Zusammenhang mit…

LStR 2002 Rz 839–84012.5 Behinderungen (§ 34 Abs. 6 EStG 1988 und § 35 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

…wird durch ärztliche Sachverständige des Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen (Sozialministeriumservice) festgestellt. Für unbeschränkt Steuerpflichtige ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland (zB bei Option nach § 1 Abs. 4 EStG 1988) kann im Amtshilfeverfahren durch das Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen (Sozialministeriumservice) ein Gutachten betreffend…

GebR 2025 Rz 630–64110.13. Zeugnisse (§ 14 TP 14 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…gebührenpflichtige Zeugnisse, amtliche Gutachten unterliegen nicht der Zeugnisgebühr. Von den hier genannten amtlichen Befunden ist die Befundaufnahme über die Nichtentrichtung von Gebühren gemäß § 34 GebG zu unterscheiden (siehe Rz 1700 ff). Zur Abgrenzung zwischen einem gebührenpflichtigen Befund und einem gebührenfreien Gutachten ist davon auszugehen, dass…

EStR 2000 Rz 5831–584719.1.3 Zuordnung zu den Einkunftsarten
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…oder freiberuflich zu qualifizieren. Rz 5833: Bestehen zivilrechtlich mehrere Personengesellschaften, an denen dieselben Gesellschafter beteiligt sind, so sind die Gesellschaften grundsätzlich getrennt zu beurteilen; diese Personengesellschaften können daher auch unterschiedliche Einkunftsarten haben. Bei mehreren organisatorisch und funktionell verschiedenen Einkunftsquellen können ebenso viele GesBR angenommen werden…

ZK-203011.6. Waren zum Verkauf in Commissary shops (380)
geltende FassungRichtlinien12.05.2021

… 7.Seifen, grenzflächenaktive Zubereitungen und zubereitete Waschmittel; Wäscheappreturmittel; Desinfektionsmittel; Insektenvertilgungsmittel und dergleichen; 8.Pharmazeutische Artikel mit Ausnahme solcher, deren Anwendung ärztliche Kontrolle erfordert; 9.Schreib- und Verpackungsmaterialen (einschließlich gedruckter Gruß- und Glückwunschkarten); Handtücher, Servietten und Taschentücher aus Papier; Abschminktücher aus Papier; Toilettepapier; 10.Fotomaterial mit…

UStR 2000 Rz 6383a.5. Abgrenzung der Begriffe Unternehmer/Nichtunternehmer
geltende FassungRichtlinien10.12.2025

…Anwendung. Zu den Leistungen, die ihrer Art nach mit hoher Wahrscheinlichkeit für den privaten Bedarf bezogen werden, siehe Rz 638y. Rz 638r: Eine einheitliche Leistung kann für die Leistungsortbestimmung nicht in mehrere Leistungen aufgespalten werden. Das gilt auch dann, wenn sie einem gemischten Verwendungszweck dient…

GebR 2025 Rz 642–64910.13.2. Amtliche Zeugnisse
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…ärztliche Zeugnisse und Bestätigungen, Befunde von privaten Sachverständigen Zu einer möglichen Gebührenpflicht "als Beilage" siehe Rz 360 ff. 10.13.4. Mehrere Zeugnisse in einer Schrift Rz 649: Werden in einer Schrift mehrere persönliche Eigenschaften oder Fähigkeiten oder tatsächliche Umstände einer oder mehrerer Personen vom…

LStR 2002 Rz 968–97115.4.5 Einzelfälle zum Dienstverhältnis
geltende FassungRichtlinien17.12.2019

15.4.5 Einzelfälle zum Dienstverhältnis 15.4.5.1 Ärzte Rz 968: Gastärzte Bei Ärzten, die nicht in einem Dienstverhältnis zu einer Krankenanstalt stehen, aber in solchen fallweise tätig werden (zB Gastchirurgen, Hausärzte in Sanatorien), gehören die aus einer solchen Tätigkeit zufließenden Einnahmen immer…