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7 117 Treffer287 msnur geltende Fassungen
LStR 2002 Rz 2074.2.6b Zinsenersparnisse bei zinsverbilligten oder unverzinslichen Gehaltsvorschüssen und Arbeitgeberdarlehen (§ 5 der VO über die Bewertung bestimmter Sachbezüge (Sachbezugswerteverordnung), BGBl. II Nr. 416/2001 idF BGBl. II Nr. 404/2023)
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

…Ist der Vertragsabschluss im Dezember und der entsprechende Dezemberwert von der OeNB bis 15. Februar des Folgejahres noch nicht veröffentlicht, kann der zuletzt veröffentlichte Zinssatz (für November) herangezogen werden. Ab Jänner des Folgejahres ist jedenfalls der Dezemberwert heranzuziehen. Rz 207t: Der für den Monat des…

LStR 2002 Rz 467–4787.5.3.2 Kapitalversicherungen
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

…volle Ablebensleistung erbracht wird (zB Staffelung von 20% bei Ableben im ersten Jahr bis zu 100% ab dem fünften Jahr), Vereinbarung eines Prämienzuschlages wegen anomalen Risikos, der im Erlebensfall zurückbezahlt wird (so genannte Erlebensbonifikation). Rz 476: Wird bei einer steuerlich anerkannten Er- und Ablebensversicherung bzw…

LStR 2002 Rz 130439.2.4 Ermittlung der Prämie
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

…und 4% ergeben. Der auf Grund des Beobachtungszeitraumes errechnete Prämiensatz wird vom Bundesminister für Finanzen bis zum 30. November eines jeden Berechnungsjahres festgesetzt und im Amtsblatt zur Wiener Zeitung kundgemacht. Im Hinblick darauf, dass die Bausparprämie keiner Einkommensteuerpflicht, auch nicht der Kapitalertragsteuer bzw. Endbesteuerung unterliegt…

LRL 2012 Rz 86–884.5. Absehbarer Zeitraum
geltende FassungRichtlinien01.01.2012

…der Betätigung und den Besonderheiten der jeweiligen Verhältnisse ab (vgl. UFS 4.2.2004, RV/2316-W/02, wonach bei einem nebenberuflichen Musiker und Alleinunterhalter ein Zeitraum von neun Jahren für eine Tätigkeit als Musiker - Alleinunterhalter - gerade noch absehbar ist; weiters UFS 15.6.2004…

LStR 2002 Rz 137541.1.7 Sonderregelung für Steuerpflichtige, die das 50. Lebensjahr vollendet haben
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

…für eine Laufzeit von mindestens 10 Jahren entscheiden. b) Der Steuerpflichtige kann sich für eine Verrentung frühestens ab dem Jahr des Bezuges einer gesetzlichen Alterspension entscheiden ("variable Laufzeit" bis zum Bezug einer gesetzlichen Alterspension). Der Abschluss eines Vertrages für einen bestimmten kürzeren Zeitraum als die…

EStR 2000 Rz 622520.3.3 Ausnahmen von den besonderen Steuersätzen
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

20.3.3 Ausnahmen von den besonderen Steuersätzen Rz 6225: Der Rechtslage vor dem BBG 2011 entsprechend soll nur für bestimmte Einkünfte keine 25- bzw. 27,5-prozentige Endbesteuerung greifen. Aufgrund der Anknüpfung von § 93 EStG 1988 an die Anwendung der besonderen Steuersätze kommt es…

EStR 2000 Rz 3830–38339.2.7 Befristete Erhöhung des Investitionsfreibetrages
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…Die Erhöhung knüpft an sämtliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten an, soweit diese auf den begünstigten Zeitraum 1. November 2025 bis 31. Dezember 2026 entfallen. Keine Voraussetzung ist daher, dass die Anschaffung oder Herstellung erst im begünstigten Zeitraum beginnt bzw. in diesem endet. Bei Anschaffungs- oder Herstellungsvorgängen…

LStR 2002 Rz 130239.2.3 Auflösung des Bausparvertrages
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

39.2.3 Auflösung des Bausparvertrages Rz 1302: Die steuerliche Bindungsfrist eines prämienbegünstigten Bausparvertrages beträgt 6 Jahre ab Vertragsabschluss. Im Jahr der Auflösung des Bausparvertrages (Rückzahlung des gesamten oder auch nur eines Teiles des Guthabens) besteht nur ein aliquoter Prämienanteil für volle Kalendermonate. Erfolgt die…

EStR 2000 Rz 6219–622120.2.5 Befreiungen
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…wurden, sind gemäß § 27 Abs. 7 EStG 1988 bis zu einer Höhe von 15.000 Euro pro Kalenderjahr steuerfrei. Die Beschränkung auf 75% des Ausschüttungsbetrages erfolgte aus EU-beihilfenrechtlichen Gründen deshalb, weil auch die Mittelstandsfinanzierungsgesellschaft selbst lediglich im - mindestens 75% des Eigenkapitals betragenden - Finanzierungsbereich gemäß …

LStR 2002 Rz 580–5837.12.2 Sonderausgaben mit Höchstbetragsbeschränkungen (nur bis 2020)
geltende FassungRichtlinien20.12.2021

…774) jährlich erzielt (ab der Veranlagung 2012). Innerhalb dieses "Sonderausgabentopfes" kann der Steuerpflichtige frei disponieren. Rz 581: Der Erhöhungsbetrag für mindestens dreiRandzahlen 581 und 582: derzeit frei Kinder steht bis 31.12.2015 nur dann zu, wenn nicht der (Ehe-)Partner, dem ein Kinderabsetzbetrag bzw…

LStR 2002 Rz 1399–140041.15 Umstieg von der Pensionsvorsorge gemäß § 108a EStG 1988 auf die Zukunftsvorsorge gemäß § 108g EStG 1988
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

…1988 Rz 1399: Nach dem 31. Dezember 2005 entfällt die Prämienbegünstigung für Pensionsinvestmentfonds. Ab 1. Jänner 2006 können Anteile an Pensionsinvestmentfonds ohne Nachversteuerung und Prämienrückzahlung aufgelöst (rückgekauft) werden. Vor dem 31. Dezember 2005 kann eine steuerneutrale Übertragung auf eine prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge gemäß § 108g EStG erfolgen…

EStR 2000 Rz 5676–567818.2.4 Kaufpreisstundung und Ratenzahlung
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

…dass der zu zahlende Betrag bzw. die zu zahlenden Teilbeträge einen Zinsanteil enthalten. Die Bezahlung stellt dann eine steuerneutrale Umschichtung dar. Zum Forderungsausfall siehe Rz 5661. Rz 5678: Bei der Stundung des vereinbarten Preises auf längere Zeit (ab einem Jahr) oder bei Bezahlung des Preises…

LStR 2002 Rz 437–4417.3 Fremdfinanzierung von Sonderausgaben bei Wohnraumschaffung und Wohnraumsanierung
geltende FassungRichtlinien11.12.2015

… 18 Abs. 3 Z 1 EStG 1988 zur Rückzahlung des Darlehens verpflichtet ist, oder dass der Steuerpflichtige von seinem Rechtsvorgänger, der seinerzeit das Darlehen zur Wohnraumschaffung bzw. Wohnraumsanierung aufgenommen und verwendet hat, die Rückzahlungsverpflichtung übernommen hat (VwGH 29.11.1994, 94/14/0093). Rz 438…

EStR 2000 Rz 1421–14285.5.13 Zinsen als Betriebsausgaben
geltende FassungRichtlinien02.01.2006

…Anschaffung in ursächlichem Zusammenhang steht (VwGH 26.6.1984, 83/14/0204). Aus einer für frühere Zeiträume durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung ergibt sich hinsichtlich der Zuordnung der Schulden zum Betrieb bzw. zum Privatbereich keine Bindung für nachfolgende Zeiträume, in denen die Zinsaufwendungen anfallen (VwGH 23.3…

LStR 2002 Rz 1296–129939.2 Bemessungsgrundlage (§ 108 Abs. 2 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien14.12.2009

…zwar auch dann, wenn bei einem Bausparvertrag die Höchstbemessungsgrundlage von 1.200 Euro (bis 2008 1.000 Euro) nicht voll ausgeschöpft wurde. Läuft hingegen ein Bausparvertrag während des Kalenderjahres aus, kann ab diesem Zeitpunkt für einen weiteren Bausparvertrag eine Abgabenerklärung abgegeben werden, sofern beim ersteren…

LStR 2002 Rz 132039.10 Prämienstopp (§ 108 Abs. 10 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

39.10 Prämienstopp (§ 108 Abs. 10 EStG 1988) Rz 1320: Der Bausparvertrag kann nicht mehr Grundlage für eine Steuererstattung bilden, wenn das Guthaben aus dem Bausparvertrag ganz oder zum Teil zurückgezahlt wurde, die Ansprüche aus dem Bausparvertrag als Sicherstellung dienen, nach Ablauf von sechs Jahren…

EStR 2000 Rz 1435–14395.5.13.5 Zinsen als vorweggenommene und nachträgliche Betriebsausgaben
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

…99/15/0106, 99/15/0107; VwGH 15.6.2005, 2001/13/0174, siehe auch Rz 1437). Rz 1437: Vom Erwerber des Betriebes nicht übernommene bzw. nach Betriebsveräußerung oder -aufgabe noch vorhandener Verbindlichkeiten sind, soweit sie nicht mit einem in die private Sphäre überführten Wirtschaftsgut…

LStR 2002 Rz 1311–131239.4 Nachträglich beantragte Erhöhungsbeträge (§ 108 Abs. 4 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien20.12.2021

…gemacht, ist ein entsprechender Antrag bis spätestens 31. Jänner an die Bausparkasse zu stellen. Die Erhöhungsbeträge werden ab Beginn des Kalenderjahres wirksam, ab dem die maßgeblichen Voraussetzungen zu Jahresbeginn bestanden haben. Rz 1312: Sind die Voraussetzungen für die Gewährung von Erhöhungsbeträgen nicht mehr gegeben, hat…

LStR 2002 Rz 479–4827.5.3.3 Rentenversicherungen
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

7.5.3.3 Rentenversicherungen Rz 479: Beiträge zu Rentenversicherungsverträgen, die nach dem 31. Dezember 1988 abgeschlossen werden, sind nur abzugsfähig, wenn eine mindestens auf die Lebensdauer zahlbare Rente vereinbart ist. Für diese Verträge besteht keine Mindestbindungsfrist zwischen Versicherungsabschluss und erster Rentenauszahlung. Besteht die vertragliche…

GebR 2025 Rz 1345–134827.3.2.2.4. Kombination von bestimmter und unbestimmter Dauer
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

27.3.2.2.4. Kombination von bestimmter und unbestimmter Dauer Rz 1345: Eine Verlängerung eines Vertrages, der zunächst auf bestimmte Dauer abgeschlossen wurde, auf unbestimmte Zeit liegt vor, wenn der Vertrag nach Ablauf der bestimmten Vertragsdauer ausdrücklich auf unbestimmte Zeit oder auf eine unbestimmte…