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16 Treffer1548 msnur geltende Fassungen
RAE Rz 900–9299. Säumniszuschläge (§ 217 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…anwendbar. Im Hinblick auf § 47 Abs. 2 IO über die Befriedigungsrangfolge besteht an der Säumnis kein grobes Verschulden. Für sogenannte massearme Verfahren sieht § 124a IO vor, dass der Insolvenzverwalter die Masseunzulänglichkeit unverzüglich dem Insolvenzgericht anzuzeigen und mit der Befriedigung der Massegläubiger inne zu halten hat…

VB-04011. Begriffsbestimmungen
geltende FassungRichtlinien01.10.2012

1. Begriffsbestimmungen 1.1. Kriegsmaterial (1) Diejenigen Waffen, Munitions- und Ausrüstungsgegenstände, die als Kriegsmaterial anzusehen sind, werden gemäß § 2 Kriegsmaterialgesetz durch Verordnung der Bundesregierung bestimmt (siehe Abschnitt 0.1. Z 2). Diese Verordnung ist als Anlage 1 abgedruckt. Die Anlage 2 enthält Erläuterungen zu dieser…

AH-32101. Rechtsgrundlagen und Begriffsbestimmung
geltende FassungRichtlinien26.06.2025

1. Rechtsgrundlagen und Begriffsbestimmung 1.1. Rechtsgrundlagen Die Rechtsgrundlagen für die vom Zollamt Österreich und den Zollorganen anzuwendende Beschränkung sind: -das Bundesgesetz, mit dem das Außenwirtschaftsgesetz 2011 - AußWG 2011 erlassen wird, BGBl. I Nr. 26/2011; -die Erste Außenwirtschaftsverordnung 2011 - 1. AußWV 2011, BGBl. II…

VB-04010. Einführung
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

0. Einführung 0.1. Rechtsgrundlagen Die Rechtsgrundlagen für die von den Zollämtern anlässlich der Einfuhr, Ausfuhr und Durchfuhr von Kriegsmaterial anzuwendenden Beschränkungen sind: 1.das Bundesgesetz über die Ein-, Aus- und Durchfuhr von Kriegsmaterial (Kriegsmaterialgesetz - KMG), BGBl. Nr. 540/1977; 2.die Verordnung betreffend Kriegsmaterial…

VB-04012.4. Bewilligungen zum Anschreibeverfahren
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

2.4. Bewilligungen zum Anschreibeverfahren Für Kriegsmaterial sind Bewilligungen zum Anschreibeverfahren nur im Einvernehmen und mit Zustimmung des Bundesministeriums für Inneres zu erteilen. In diesen Fällen ist vor der Bewilligungserteilung im Wege des Bundesministeriums für Finanzen das Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Inneres herzustellen.

VB-0400Einleitung
geltende FassungRichtlinien16.07.2026

Die Arbeitsrichtlinie Waffen (VB-0400) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Verboten und Beschränkungen des Waffengesetzes 1996 dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht…

VB-04012.2.3. Abfertigungshinweise
geltende FassungRichtlinien30.06.2012

2.2.3. Abfertigungshinweise Um die auf Grund des Kriegsmaterialgesetzes getroffenen Maßnahmen wirksamer zu gestalten, ist bei der Abfertigung von Kriegsmaterial in der Ausfuhr Folgendes besonders zu beachten: 1.Abfertigung in der Ausfuhr Auf die genaue Übereinstimmung der Warenbezeichnung in der Zollanmeldung und in der…

VB-0401Anlage 4
geltende FassungRichtlinien01.10.2012

Anlage 4 Klassifizierung bestimmter Waren als Kriegsmaterial 1. Schusswaffe M 61 Skorpion, Kal. 7,65 mm Bei dieser Schusswaffe, einem tschechischen Erzeugnis, handelt es sich um eine Maschinenpistole, die folgende, für militärische Schusswaffen typische Merkmale aufweist: Verstellbares Visier, Magazin mit einem Fassungsraum über das bei…

VB-04005. Strafbestimmungen
geltende FassungRichtlinien16.07.2026

5. Strafbestimmungen (1) Die Einfuhr (Durchfuhr) von verbotenen Waffen - mit Ausnahme von Magazinen für halbautomatische Faustfeuerwaffen mit Zentralfeuerzündung, die mehr als 20 Patronen aufnehmen können, und mit Ausnahme von Magazinen für andere halbautomatische Schusswaffen mit Zentralfeuerzündung, die mehr als zehn Patronen aufnehmen können - oder verbotener…

VB-04032. Art der Meldepflicht
geltende FassungRichtlinien22.05.2026

2. Art der Meldepflicht 2.1. Meldungen (1) Das Zollamt hat anlässlich der Überführung der in Abschnitt 1 genannten Waren in den zollrechtlich freien Verkehr Meldungen an das Beschussamt zu erstatten. (2) Die Meldungen sind an das Beschussamt Wien, 1220 Wien, Süßenbrunn, Wielandweg 27, durch…

VB-04013. Strafbestimmungen
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

3. Strafbestimmungen (1) Die Einfuhr, die Ausfuhr, die Durchfuhr oder die Verbringung von Kriegsmaterial innerhalb der Europäischen Union ohne die gemäß § 1 Abs. 1 Kriegsmaterialgesetz erforderlichen Ein-, Aus- oder Durchfuhrbewilligungen ist gemäß § 7 Abs. 1 Kriegsmaterialgesetz strafbar. Der Versuch solcher Zuwiderhandlungen ist ebenfalls strafbar. Die…

VB-09003. Verfahren
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

3. Verfahren 3.1. Verdachtsfälle (1) Ergibt sich bei der zollamtlichen Abfertigung (Prüfung der Begleitpapiere, Beschau) der Verdacht, dass Waren dem Verbot unterliegen könnten, so muss die Anmeldung zwar angenommen werden, über den Abfertigungsantrag ist aber vorläufig nicht abzusprechen. Bis zur Überprüfung durch die Sicherheitsbehörde…

VB-0401Einleitung
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

  Die Arbeitsrichtlinie Kriegsmaterial (VB-0401) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Verboten und Beschränkungen des Kriegsmaterialgesetzes dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht…

VB-0400Anlage 2
geltende FassungRichtlinien01.01.2019

Anlage 2 Klassifizierung bestimmter Waffen als verbotene Waffen Waffen, deren Form geeignet ist, einen anderen Gegenstand vorzutäuschen, oder die mit Gegenständen des täglichen Gebrauchs verkleidet sind (Abschnitt 1.3.. Abs. 1 Z 1) Pistola Pressin Diese in die Position 9302 einzureihende Schusswaffe hat eine Länge…

VB-0401Anlage 1
geltende FassungRichtlinien30.06.2012

Anlage 1 Verordnung betreffend Kriegsmaterial, BGBl. (KriegsmaterialverordnungNr. 624/1977) Auf Grund des § 2 des Bundesgesetzes vom 18. Oktober 1977, BGBl. Nr. 540, über die Ein-, Aus- und Durchfuhr von Kriegsmaterial wird im Einvernehmen mit dem Hauptausschuß des Nationalrates verordnet: § 1. Als Kriegsmaterial sind anzusehen: I…

VB-0400Anlage 3
geltende FassungRichtlinien01.01.2019

Anlage 3 Vordruckmuster Muster 1: Waffenpass Hinweis: Ein ab 1. Oktober 2012 ausgestellter Waffenpass hat dem nachstehenden Muster zu entsprechen. Dieser Waffenpass wird als Karte auf Kunststoffbasis ausgestellt. [Grafik] Muster 1a: Waffenpass (altes Formular) Hinweis: Waffenpässe wurden bis zum 30. September 2012 auf Formularen gemäß…