RIS AI
15 Treffer1691 msnur geltende Fassungen
VereinsR 2001 Rz 366–4162.3.3 Steuerpflicht der Betriebe
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…386). Dabei ist als Wert für die erbrachte Gegenleistung jener Wert anzusetzen, der auf dem Markt für diese Leistung erzielbar wäre. Ein marktüblicher Gewinnaufschlag ist daher jedenfalls als Gewinn zu erfassen. Es bestehen keine Bedenken, den Gewinn aus dieser Veranstaltung mit 10% der auf den…

VereinsR 2001 Rz 253–2781.2.8 ABC der Vereinstätigkeiten
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…jeweiligen Zielgruppe entsprechen. Dies ist im Einzelfall zu beurteilen. c) Ein Wäschereibetrieb eines Langzeitarbeitslosen-Projekts bietet seine Dienste zu marktüblichen Preisen Hotel- und Gastronomiebetrieben sowie Letztverbrauchern an. Siehe auch Rz 274 "Gastgewerbebetrieb". Handelt es sich beim Beschäftigungsbetrieb nur um einen Teilaspekt der Vereinstätigkeit, wird idR…

LStR 2002 Rz 10138–1021342.5.3 § 15 EStG 1988
geltende FassungRichtlinien20.12.2021

…Sofern die Anschaffungskosten im Ausland (ohne USt und Normverbrauchsabgabe) den marktüblichen (Endverbraucher)Preisen im Ausland entsprechen, ist hievon nicht abzuweichen, weil grundsätzlich von einem gleichen Preisniveau innerhalb der EU-Staaten auszugehen ist. Beispiel: | Anschaffungskosten in Deutschland netto | 300.000 S | Zuzüglich deutsche…

VPR 2021 Rz 31–371.2.1.3. Kostenaufschlagsmethode
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…CPM) auf der Grundlage der Kosten des Leistungserbringers ermittelt, die um einen marktüblichen (Roh-)Gewinnaufschlag erhöht werden. Die Rohgewinnspanne ergibt sich damit grundsätzlich aus der Differenz zwischen den Verkaufserlösen und den Herstellungskosten. Rz 32: Hauptanwendungsbereiche der Kostenaufschlagsmethode sind die Erbringung von Dienstleistungen und die Lieferung…

VPR 2021 Rz 25–301.2. Methodik der Verrechnungspreisermittlung
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…die ganze Kette hinweg angewendet werden (EAS 3198). Rz 30: Der angemessene Verrechnungspreis für die grenzüberschreitende Warenlieferung an eine konzernzugehörige Vertriebsgesellschaft wird auf der Grundlage des Preises ermittelt, den die Vertriebsgesellschaft aus ihren Verkäufen an unabhängige Kunden erzielt. Dieser Preis wird um marktübliche Rohgewinnabschläge vermindert…

LRL 2012 Rz 1358.2. Liebhaberei im Verhältnis zur verdeckten Ausschüttung
geltende FassungRichtlinien02.03.2021

…den Gesellschafter bezahlten Holzpreise übersteigen die marktüblichen Einkaufspreise. a)a)Bei Ansatz fremdüblicher Preise ergibt sich kein Verlust. Das unter Korrektur um die verdeckte Ausschüttung ermittelte Ergebnis (Gewinn) ist der Besteuerung zugrunde zu legen. b)b)Auch bei Ansatz fremdüblicher Preise ergibt sich ein Verlust…

EStR 2000 Rz 3301–33128 Rückstellungen (§§ 9 und 14 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien31.03.2023

…Betragdem Teilwert anzusetzen. Dabei handelt es sich um jenen Betrag, der nach den Verhältnissen am Bilanzstichtag voraussichtlich zur Erfüllung notwendig sein wird (voraussichtlicher Erfüllungsbetrag). Voraussichtliche Preis- und Kostensteigerungen (siehe Rz 3309a) sind folglich zu berücksichtigen. Im Rahmen der Gewinnermittlung gemäß § 5 Abs. 1 EStG 1988…

EStR 2000 Rz 3313–33298.2 Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten
geltende FassungRichtlinien31.03.2023

…weil aufgrund des Absinkens des marktüblichen Zinsniveaus der fixe Zinssatz über dem variablen Zinssatz liegt und ohne die Zinsswap-Vereinbarung lediglich der niedrigere variable Marktzins zu entrichten gewesen wäre. 8.3.3 Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Absatzgeschäften Rz 3323: Rückstellungen für drohende Verluste…

MO-83003.5. Referenzpreis
geltende FassungRichtlinien01.01.2017

…Die Zusatzcodes sind im TARIC und im Österreichischen Gebrauchszolltarif ersichtlich. (2) Die Gewährung von Präferenzzöllen ist abhängig von der Einhaltung des Referenzpreises. Liegt der Frei-Grenze-Preis eines aus bestimmten Ländern eingeführten Erzeugnisses unter dem Referenzpreis, so kann der beantragte Präferenzzoll nicht gewährt werden bzw…

LRL 2012 Rz 533.7.6. Marktgerechtes Verhalten/Preisgestaltung (§ 2 Abs. 1 Z 5 LVO)
geltende FassungRichtlinien01.01.2012

3.7.6. Marktgerechtes Verhalten/Preisgestaltung (§ 2 Abs. 1 Z 5 LVO) Rz 53: Für die Annahme einer Einkunftsquelle spricht, wenn der Steuerpflichtige sein "Preispotential" weitgehend ausnützt. Verlangt er hingegen erheblich geringere Preise als sie am Markt erzielbar und üblich sind, spricht dies im Zusammenhang…

EStR 2000 Rz 6183–618420.2.4.3 Aktienanleihe (cash or share-Anleihe)
geltende FassungRichtlinien05.06.2013

…sondern dem Emittenten das Wandlungs- bzw. Optionsrecht zu. Wirtschaftlich entspricht die Aktienanleihe einer Kombination aus einer marktüblich verzinsten Anleihe mit der Stillhalterposition aus einer Option, wobei dem Anleger die Stillhalterprämie in der Weise abgegolten wird, dass die Anleihe mit einem übermarktmäßig hohen Zinskupon ausgestattet ist…

EStR 2000 Rz 4027–402910.1.3 Bewertung von geldwerten Vorteilen
geltende FassungRichtlinien31.03.2023

10.1.3 Bewertung von geldwerten Vorteilen Rz 4027: Geldwerte Vorteile sind mit den üblichen Endpreisen des Abgabeortes anzusetzen. Der übliche Endpreis ist der um übliche Preisnachlässe verminderte Preis. Der Begriff "üblich" verweist auf eine Bewertung, die sich an den objektiven, normalerweise am Markt bestehenden…

UZK-IAArtikel 129 Tatsächlich gezahlter oder zu zahlender Preis
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 129 Tatsächlich gezahlter oder zu zahlender Preis (Artikel 70 Absätze 1 und 2 des Zollkodex) (1) Der tatsächlich gezahlte oder zu zahlende Preis im Sinne des Artikels 70 Absätze 1 und 2 des Zollkodex schließt alle Zahlungen ein, die vom Käufer als Bedingung für…

VPR 2021 Rz 149–1531.3.4.3. Verrechnung der Höhe nach
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…Nur wenn sich aufgrund der Funktions- und Risikoanalyse im Zeitpunkt der Übertragung im Jahr X1 ergeben würde, dass zB aufgrund der unsicheren Ertragsprognosen für die Bewertung eine Preisanpassungsklausel fremdüblich gewesen wäre, durch die die Gesellschaft S auch an den Erträgen nach der Übertragung partizipieren dürfte…

VPR 2021 Rz 74–781.2.2.4. Margenermittlung durch Datenbanken
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…Wirken sich unterschiedliche Rechnungslegungsvorschriften maßgeblich auf die verwendeten Daten aus, sind Anpassungsrechnungen bei dem geprüften Unternehmen (tested party) vorzunehmen (zB bei unterschiedlicher Berücksichtigung von Rabatten und Preisnachlässen in den Umsatzerlösen; siehe Z 2.97 OECD-VPL). Aus Gründen der Verlässlichkeit sind Vergleichsunternehmen mit vergleichbaren Rechnungslegungsvorschriften…