…IV UmgrStG bei Vorsorge gegen die Verschiebung von Steuerlasten (§ 24 Abs. 2 UmgrStG) gänzlich zu Buchwerten. Bei mangelnder Vorsorge gegen eine Steuerlastverschiebung erfolgt die Übertragung für Stichtage nach dem 30.6.2023 (Rechtslage idF AbgÄG 2023) nur hinsichtlich der "Fremdquote" unter Realisierung stiller Reserven ("Teilrealisierung…
…Vorsorge zur Vermeidung einer endgültigen Steuerlastverschiebung auf Grund von Zusammenschlüssen und Realteilungen. Aufwertungsoption für Grund und Boden bei Einbringungen, Zusammenschlüssen und Realteilungen, wenn im Falle der Veräußerung des Grund und Bodens am Umgründungsstichtag § 30 Abs. 4 EStG 1988 anwendbar wäre. Steuerwirksame Zwangsaufwertung bei fehlender Vorsorge…
…3026/52; EStR 2000 Rz 5288 Beispiel 2; siehe auch EStR 2000 Rz 5605 zur mangelnden Teilbetriebseigenschaft einer Hausapotheke). Dessen ungeachtet ist der Unterhalt einer Hausapotheke für die Ausübung einer ärztlichen Tätigkeit nicht erforderlich, sodass diese anlässlich des Zusammenschlusses zurückbehalten werden kann und der Arztbetrieb…
…u.v.a.). Diese erhöhte Mitwirkungspflicht findet ihren Ausfluss in einer Beweismittelbeschaffungs- und einer -vorsorgepflicht. Die FFG hat ihre Expertise nur im Rahmen der ihr übermittelten Unterlagen abzugeben. Kommt sie aufgrund mangelnder Mitwirkung des Steuerpflichtigen (zB lückenhafte Fragenbeantwortungen) zum Schluss, dass sie keine Forschungs-und…
…des Eigenbedarfs auch an Dritte, überwiegend Spitäler, verkauft. Auch wenn aus dem Teilbereich der Versorgung der Krankenanstalt mit Medikamenten keine Einnahmen erzielt werden, erfolgt die Produktion dieser Arzneimittel mit demselben Personal und denselben Einrichtungen wie jene, die an Dritte verkauft werden. Das bloße Erzielen von…
…für den Fallnicht möglich, wenn der AuflösungZweck der Körperschaft, nicht aber für den Fall Vorsorge getroffen in der Satzung derart allgemein formuliert war, dass aus der bisherige Vereinszweck in einer Mitgliederversammlung geändert wird und zB fortan Freizeitzwecke verfolgt werdenSatzung nicht erkennbar war, wofür die Körperschaft…