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10 Treffer1524 msnur geltende Fassungen
LRL 2012 Rz 86–884.5. Absehbarer Zeitraum
geltende FassungRichtlinien01.01.2012

4.5. Absehbarer Zeitraum 4.5.1. Betätigungen im Sinne des § 1 Abs. 2 Z 1 und 2 LVO Rz 86: Der Zeitraum, innerhalb dessen ein der positiven Steuererhebung aus der betroffenen Einkunftsart zugänglicher wirtschaftlicher Gesamtgewinn (Gesamtüberschuss) erwirtschaftet werden kann, muss absehbar sein, um die…

VPR 2021 Rz 72–731.2.2.3. Zeitfragen bei der Vergleichbarkeit
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

1.2.2.3. Zeitfragen bei der Vergleichbarkeit Rz 72: Die OECD-VPL lehnen im Allgemeinen eine rückwirkende Betrachtungsweise ab (zB Z 1.78 und 1.106 OECD-VPL; für die Ausnahme bei HTVI siehe Rz 154 ff). Für die Verrechnungspreisgestaltung ist daher der Grundsatz…

LRL 2012 Rz 121–1266.2.3. Beteiligungen mit zeitlicher Begrenzung
geltende FassungRichtlinien02.03.2021

…erkennbar, dass der Beteiligte zu einem bestimmten Zeitpunkt aus der gemeinschaftlichen Betätigung ausscheiden wird. Als Beurteilungskriterien sind - gegebenenfalls in ihrem Zusammenwirken - insbesondere heranzuziehen: Besonders günstige Gesamtrendite bei Ausscheiden zu einem bestimmten Zeitpunkt, auf einen bestimmten Zeitraum abgestellte Renditeberechnung, befristetes Treuhandverhältnis, befristeter Verzicht auf eine Teilungsklage…

LRL 2012 Rz 89–914.5.2. Betätigungen im Sinne des § 1 Abs. 2 Z 3 LVO
geltende FassungRichtlinien24.06.2025

…anhand einer Prognoserechnung (siehe Rz 65a ff) zu dokumentieren, dass bei einer Bewirtschaftung im Sinne des § 1 Abs. 2 Z 3 LVO innerhalb des absehbaren Zeitraumes eine Einkunftsquelle vorliegt (VwGH 28.2.2012, 2009/15/0192; VwGH 28.6.2006, 2002/13/0036). Der Nachweis…

InvFR 2018 Rz 300–3013.2.2.2. Ausschüttungsgleicher Ertrag
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…die Neuregelung soll ein rechtliches Auseinanderfallen zwischen dem Meldezeitpunkt und der zeitlichen Realisierung der Einkünfte vermieden werden. Es sollte daher für alle Anleger unabhängig von der Art der Einkünfteermittlung ein einheitlicher Realisierungszeitpunkt festgelegt werden. Die neuen Realisierungszeitpunkte sollen auch maßgeblich sein, wenn der Fonds bzw…

KStR 2013 Rz 353–3593.1.1.2 Ausländische Einkünfte
geltende FassungRichtlinien29.03.2018

…Einnahmenerzielung eingesetzt werden, hat. Diese können nämlich anderen Personen zugerechnet werden als die damit erzielten Einkünfte. Maßgeblich dabei ist die tatsächliche, nach außen in Erscheinung tretende Gestaltung. Im Wesentlichen gelten die im Bereich des EStG 1988 geltenden Zurechnungsgrundsätze (siehe EStR 2000 Rz 104 ff); beispielsweise…

EStR 2000 Rz 2124–21366.2 Bewertungsgrundsätze
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

…Herstellungskosten (beispielsweise Einbeziehung des freiwilligen Sozialaufwands), die Bildung von Rechnungsabgrenzungsposten (VwGH 26.2.1975, 1125/74), die Bildung einer Rückstellung (zB Gewährleistungsrückstellung eines Baumeisters). Rz 2127: Ändern sich die für die Bewertung maßgeblichen Verhältnisse wesentlich, ist ein Wechsel der Bewertungsmethoden zulässig (VwGH 11.4.1978…

KStR 2013 Rz 1431–143526.2.4 Liquidationszeitraum
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

…fünfjährigen Zeitraumes beendet, endet der Besteuerungszeitraum gemäß § 19 Abs. 3 KStG 1988 ebenfalls, maßgeblich ist also die tatsächliche Abwicklungsdauer. Wird der Drei- bzw. Fünfjahreszeitraum überschritten und kommt es zu keiner Verlängerung dieses Zeitraumes, ist danach auf jährliche Veranlagungen überzugehen. Auch der Zeitraum nach dem Ende…

UmgrStR 2002 Rz 1526–15355.1.7. Erfordernis eines Teilungsvertrages
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…einer Grundstücksveräußerung, die einer Realteilung nachfolgt, die folgenden drei Zeiträume zu unterscheiden: Für Realteilungen mit einem Stichtag bis zum 31.3.2012 siehe Rz 1533b. Für Realteilungen mit einem Stichtag ab dem 1.4.2012, die bis zum 29.12.2014 vertraglich unterfertigt wurden, siehe…

KStR 2013 Rz 1168–117016.2.1.3 Zeitlicher Horizont
geltende FassungRichtlinien28.11.2019

16.2.1.3 Zeitlicher Horizont Rz 1168: Die Befreiung setzt keine bestimmte Beteiligungsdauer voraus. Sie wirkt sofort ab Erwerb der Beteiligung. Erfolgt eine Beteiligungsveräußerung mit einem Dividendenvorbehalt dahingehend, dass dem Veräußerer Dividendenzahlungen nach der Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums zukommen sollen, und liegt zum Veräußerungszeitpunkt…