…214 Abs. 2 bis 4 und 6 bis 8 BAO) Anderes bestimmen, grundsätzlich auf die dem Fälligkeitstag nach ältesten verbuchten Abgabenschuldigkeiten verrechnet. Gegebenenfalls hat jedoch an die Stelle des Fälligkeitstages der davon abweichende zuletzt maßgebliche gesetzlich zustehende (zB gemäß § 210 Abs. 4 BAO oder § 212a…
…siehe Rz 223 ff). Z 2 enthält eine Erweiterung der Mantelkaufregelung des § 8 Abs. 4 Z 2 KStG 1988 (siehe Rz 241 ff). Zur Reihenfolge der Ermittlung der übergehenden bzw. der bei der übernehmenden Körperschaft bestehenden, vortragsfähig bleibenden Verluste siehe Rz 255. 1.4.2…
…Länder, die auf der Strecke des Beförderungsmittels zwischen dem ursprünglichen Abgangsland und dem Land der Endbestimmung liegen (in chronologischer Reihenfolge). Im Falle der Beförderung auf dem Luftweg sind nur die Länder zwischen dem Land des ursprünglichen Abflugflughafens und dem Land des endgültigen Bestimmungsflughafens anzugeben, in…
…Länder, die auf der Strecke des Beförderungsmittels zwischen dem ursprünglichen Abgangsland und dem Land der Endbestimmung liegen (in chronologischer Reihenfolge). Im Falle der Beförderung auf dem Luftweg sind nur die Länder zwischen dem Land des ursprünglichen Abflugflughafens und dem Land des endgültigen Bestimmungsflughafens anzugeben, in…
…Vorschriften bestehenden Strafanspruch, der tatbestandsmäßig auf die Entstehung einer Zollschuld abstellt; diesbezüglich gilt die Zollschuld jedenfalls als entstanden (Fiktion). 3.10.Maßgeblicher Zeitpunkt für die zur Bestimmung des Zollschuldbetrages heranzuziehenden Bemessungsgrundlagen (Art. 85 UZK) (1) Sofern im UZK nichts Gegenteiliges bestimmt ist, wird der Betrag…
…128 UZK-IA: Entfall des Vorerwerbspreises nach Art. 147 Abs. 1 ZK-DVO S. 3: Der maßgebliche Verkauf zur Ausfuhr (siehe Anlage 2) für den Transaktionswert nach Art. 70 UZK ist nach Art. 128 Abs. 1 UZK-IA der unmittelbar vor dem Verbringen der Waren…
…von der rechtzeitigen Planverfassung abhängen, wird der Abschluss und der Tag des Abschlusses des Plans in eindeutiger und nachprüfbarer Weise zu dokumentieren sein. Rz 1881: Im Umgründungsplan sind die einzelnen Umgründungen in ihrer Reihenfolge mit Nennung des angesprochenen Artikels des UmgrStG, des Übertragenden und des…
…sie selbst diesen Tatbestand gesetzt haben oder aber aufgrund eigener Zollschuldner-Tatbestände herangezogen werden können; so gilt zB die vorschriftswidrige Verbringung einer einfuhrabgabenpflichtigen Ware in das Zollgebiet der Gemeinschaft als maßgeblicher Zollschuld-Tatbestand nicht nur für denjenigen, der diesen Tatbestand selbst gesetzt hat (den "Schmuggler")…
… 4 UmgrStG ist auch bei Einbringungen eine Reihenfolge der Beurteilung des Verlustvortrags nach der Umgründung vorzunehmen: Prüfung des Objektbezuges beim Einbringenden (Rz 1177) Prüfung des Größenvergleichs beim Einbringenden (Rz 1189) Prüfung des Objektbezuges bei der übernehmenden Körperschaft (Rz 1196) Prüfung des Größenvergleichs bei der übernehmenden…
…Das gilt auch dann, wenn Haftungspflichtige noch nicht in Anspruch genommen worden sind (VwGH 2.7.2002, 99/14/0284). Liegen die maßgeblichen Voraussetzungen für eine Maßnahme gemäß § 235 oder § 236 BAO auch nur bei einem Gesamtschuldner oder Haftenden nicht vor, so ist eine Abschreibung…
…zeitlichen Reihenfolge der Zollanmeldungen verwalteten Zollkontingents beantragt wird, so sind sämtliche für die Inanspruchnahme des Zollkontingents erforderlichen Angaben entweder bereits in der vereinfachten Zollanmeldung oder in der ergänzenden Zollanmeldung aufzunehmen. Hinweis: Für die Zuteilung eines Zollkontingents ist der Tag der Annahme der vereinfachten Zollanmeldung maßgeblich…
…ursprünglichen Belege oder andere gleichwertige Dokumente nicht zutreffend oder unglaubwürdig sind, muss das meldende Finanzinstitut entweder bis zum letzten Tag des maßgeblichen Kalenderjahres oder 90 Kalendertage nach Mitteilung oder Feststellung einer solchen Änderung der Gegebenheiten - je nachdem, welches Datum später ist - eine Selbstauskunft und neue…
…die gemäß dem einschlägigen Beförderungspapier auf der Strecke des Beförderungsmittels zwischen dem Ausfuhrland und dem Bestimmungsland liegen, in chronologischer Reihenfolge anzugeben. Dazu gehören auch das Ausfuhrland und das Land der Endbestimmung der Waren. Überflogene Länder sind nicht anzugeben. Bei der Ausfuhr von Expressgutsendungen (Code ,A20…
…nur, wenn sich die Möglichkeit der Besteuerung der stillen Reserven nicht bereits aus den Bestimmungen des EStG 1988 ergibt. Bei einer Veräußerung der für die Einbringung erworbenen Anteile ergibt sich nachstehende Reihenfolge bzw. Subsidiarität der zu prüfenden Tatbestände: Werden die erworbenen Anteile im Betriebsvermögen gehalten…
3. Kriterien der Ordnungsmäßigkeit - nähere Spezifizierung 3.1. Voraussetzungen für die Ordnungsmäßigkeit Im Allgemeinen Erfüllung der Rechtsvorschriften der Ordnungsmäßigkeit - siehe Abschn. 2. Im Besonderen Das Vorhandensein einer entsprechenden "Einrichtung nach § 131 Abs. 2 und 3 BAO" (siehe Abschn. 2.1. Pkt. 7) zur Sicherung der…
18.9. Ermessen Rz 1566: Die Erlassung eines Sicherstellungsauftrages liegt im Ermessen der Abgabenbehörde. Das der Abgabenbehörde eingeräumte Ermessen erfordert dem § 20 BAO zufolge die Beachtung der Grundsätze der Billigkeit und Zweckmäßigkeit. Bei der Ermessensübung sind demnach berechtigte Interessen des Abgabepflichtigen gegenüber dem öffentlichen Interesse…
41.3.3 Berechnung bei Vorliegen mehrerer Abgabenerklärungen Rz 1382: Werden von einem Antragsteller mehrere Abgabenerklärungen abgegeben, erfolgt die Prämienerstattung vorrangig für die früher abgegebene Abgabenerklärung. Maßgebend ist das Datum der Unterschrift. Bei mehreren Abgabenerklärungen mit demselben Datum der Unterschrift ist eine Aliquotierung nach Maßgabe…
…verlängerten) BerufungsfristBeschwerdefrist ist in diesem Zusammenhang ohne Bedeutung. 18.4. Berufung gegen Sicherstellungsauftrag Rz 1556: In aller Regel ist für BerufungserledigungenBeschwerdeerledigungen die Sachlage im Zeitpunkt der Erlassung der Berufungs(vor)entscheidungEntscheidung über die Beschwerde maßgeblich. Hingegen ist im Rechtsmittelverfahren der Sicherstellungsauftrag allein darauf zu überprüfen…
6.6. Zahlungen und sonstige Gutschriften unter Bezugnahme auf eine Mahnung (§ 214 Abs. 6 BAO) Rz 739: Zahlungen und sonstige Gutschriften, die unter Bezugnahme auf eine zwingend vorgesehene oder freiwillige Mahnung (in der Regel mit Mahnschreiben; siehe Ausführungen zu § 227 BAO) erfolgen, sind in erster…
1.2. Nämlichkeitsprinzip Interventionserzeugnisse sind von anderen Erzeugnissen getrennt zu lagern und zu befördern, dass ihre Nämlichkeit festgestellt werden kann.