RIS AI
5 Treffer1529 msnur geltende Fassungen
ZK-20305.4. Ausrüstungen für wissenschaftliche Forschung (C14)
geltende FassungRichtlinien12.05.2021

…Gegenstände sind ausdrücklich zur Überlassung in den zollrechtlich freien Verkehr anzumelden. Der Verfahrenszusatzcode lautet C14 (zu VZC und Form des Antrags siehe Abschnitt 0.3.2.). Bei mündlicher Zollanmeldung ist eine Niederschrift auf dem Einheitspapier bzw. Datenerfassung in e-Zoll.at erforderlich (siehe Abschnitt 0…

UZK-DAEinleitung
geltende FassungRichtlinien01.09.2024

…Interesse einer Verringerung dieses Aufwands die Verwendung anderer Mittel gestattet werden, insbesondere für den Nachweis des zollrechtlichen Status von Unionswaren für gewerbliche Sendungen mit geringem Wert oder für die Inanspruchnahme der mündlichen Ausfuhranmeldung auch bei gewerblichen Waren, sofern deren Wert die statistische Schwelle nicht überschreitet…

GebR 2025 Rz 121726. Mündliche Gebührenfestsetzung (§ 32 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

26. Mündliche Gebührenfestsetzung (§ 32 GebG) Rz 1217: Hat ein Gebührenschuldner (siehe Rz 1176 ff) ein Interesse daran, eine mit Bescheid festzusetzende Gebühr im Zeitpunkt der Anzeige eines Vertrages sogleich zu entrichten, so kann er beim Finanzamt Österreich - Dienststelle Sonderzuständigkeiten beantragen, einen mündlichen Bescheid zu erlassen…

ZK-15803.2.4. Überführung in die Ausfuhr (Artikel 137 UZK-DA)
geltende FassungRichtlinien06.04.2023

3.2.4. Überführung in die Ausfuhr (Artikel 137 UZK-DA) Die mündliche Zollanmeldung in der Ausfuhr ist in folgenden Fällen zulässig: a)Waren zu nichtkommerziellen Zwecken (siehe Abschnitt 1.30.) b)Waren zu kommerziellen Zwecken, sofern diese einen Wert von 1.000 Euro bzw…

ZK-15803.2. Mündliche Zollanmeldung
geltende FassungRichtlinien06.04.2023

…2.2. Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr (Artikel 135 UZK-DA) Eine mündliche Zollanmeldung für die Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr kann gemäß Artikel 135 UZK-DA abgegeben werden für a)Waren zu nichtkommerziellen Zwecken (siehe Abschnitt 1.30.) b)Waren zu kommerziellen Zwecken, sofern…