1.1.7. Lohnabhängige Abgaben (§ 1 Z 7 NeuFöG) Rz 41: Die Befreiungen von bestimmten Lohnabgaben und Lohnnebenkosten nach § 1 Z 7 NeuFöG stehen nur im Zusammenhang mit Neugründungen zu, weil diese Begünstigungen im § 5a Abs. 2 Z 1 NeuFöG für Betriebsübertragungen nicht angeführt sind…
…www.sozialversicherung.at). Die HFU-Gesamtliste ist sowohl für die Haftung für Beiträge und Umlagen an österreichische Krankenversicherungsträger als auch für die Haftung für lohnabhängige Abgaben maßgebend. Rz 1212c: Legen Unternehmen ohne Beschäftigte (zB "Ein-Personen-Unternehmen") dem Auftraggeber eine Bestätigung nach § 7 der Richtlinie…
…Verhältnisse. Gemeinsam mit der Lohnsteuerprüfung ist die Sozialversicherungsprüfung (siehe § 41a ASVG) und die Kommunalsteuerprüfung (siehe § 14 KommStG 1993) durchzuführen (Prüfung lohnabhängiger Abgaben und Beiträge gemäß § 4 PLABG). Der Prüfungsauftrag ist von dem für die Erhebung der Lohnsteuer zuständigen Finanzamt bzw. von jener Institution zu erteilen…
6.1. Befreite Abgaben Rz 147: Grundsätzlich gelten für Betriebsübertragungen dieselben Befreiungen von Abgaben, Gebühren und Beiträgen wie für Neugründungen, ausgenommen die Befreiungen von den Gerichtsgebühren für die Eintragung in das Grundbuch gemäß § 1 Z 4 NeuFöG und den lohnabhängigen Abgaben gemäß § 1 Z 7…
… 11 Abs. 2 WGG). Rz 37: § 60 Abs. 1 BAO ist nicht so zu verstehen, dass in der zuständigkeitsbegründenden Norm das Wort "Abgabenbehörde" bzw. "Finanzamt" enthalten sein muss. Vielmehr geht es um die angesprochene Funktion. Daher können verschiedene Begriffe verwendet werden, wenn das Finanzamt Österreich…
…jene für die Zerlegung und Zuteilung der Bemessungsgrundlage an (§ 10 Kommunalsteuergesetz 1993). Rz 85: Weiters spielt der Begriff des für die Erhebung der Lohnsteuer zuständigen Finanzamtes auch im Zusammenhang mit der Prüfung lohnabhängiger Abgaben und Beiträge eine Rolle. Er kommt in diesem Zusammenhang abgesehen von …
…innerhalb des begünstigten Zeitraumes iSd § 1 Z 7 NeuFöG, stehen - bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen - die Begünstigungen hinsichtlich der lohnabhängigen Abgaben (vgl. Rz 42 für Neugründungen nach dem 31.12.2011) zu. Rz 86: Ob ein einheitlicher Betrieb vorliegt, ist nach der Verkehrsauffassung unter Berücksichtigung…
… 5a Abs. 2 Z 1 NeuFöG). Rz 88: Der Zeitpunkt der Neugründung ist für folgende Fristenberechnungen von Bedeutung: Erfüllung der 15-Jahres-Frist beim neuen Betriebsinhaber (siehe Rz 78) Beginn des Zeitraumes für die Befreiung von lohnabhängigen Abgaben und Beiträgen (vgl. Rz 42 ff) Meldeverpflichtung…
…sein, dass die Erforschung der für die Abgabenerhebung wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse ohne Erschwernisse möglich ist. Über ausdrückliches Verlangen der Abgabenbehörde (etwa im Rahmen einer gemeinsamen Prüfung lohnabhängiger Abgaben) müssen die Lohnkonten ins Inland gebracht werden. Die Abgabenbehörde muss dafür eine angemessene Frist festsetzen (…
…zufließen. Dies gilt auch, wenn der Geschäftsführer alleiniger Gesellschafter der gestellenden Kapitalgesellschaft ist, sofern die Zwischenschaltung nicht nur zur Umgehung der sonst anfallenden lohnabhängigen Abgaben iSd § 22 BAO erfolgt (VwGH 4.9.2014, 2011/15/0149). Werden Leistungen nicht von einer "zwischengeschalteten" Körperschaft geschuldet, sondern…
…Schichtdienst, Wechseldienst, Gleitzeit und sonstigen flexiblen Arbeitszeitmodellen bei grundsätzlich plausiblen Angaben des Arbeitnehmers (siehe Rz 257 und 262) Das Zutreffen der Voraussetzungen für die Gewährung des Pendlerpauschales und des Pendlereuro wird im Zuge der Prüfung lohnabhängiger Abgaben und Beiträge überprüft. Stellt sich nachträglich heraus, dass…
…das Finanzamt abzuführen. Rz 11211: § 41 EStG 1988, § 82 EStG 1988 - Veranlagung nach einer Prüfung lohnabhängiger Abgaben (Rz 1211) (2010) Im Zuge einer Außenprüfung gemäß § 150 BAO betreffend Lohnabgaben stellt die Prüferin der Stmk. Gebietskrankenkasse fest, dass im Zeitraum 2004 bis 2008 Nachtdienstärzte und OP…
…Z 2 EStG 1988 die Lohnsteuer tageweise nach dem Lohnsteuertarif im Sinne des § 66 EStG 1988 zu berechnen. Die Urlaubs- und Abfertigungskasse hat die auf die Urlaubsersatzleistung entfallenden lohnabhängigen gesetzlichen Abgaben zu entrichten, wobei die Lohnsteuer an das für die Urlaubs- und Abfertigungskasse zuständige Finanzamt…
5.3.2 Art der Berücksichtigung Rz 247: Der Abzug von Pflichtbeiträgen und Pensionskassenbeiträgen im obigen Sinne ist der Höhe nach nicht begrenzt. Der Abzug von Pflichtbeiträgen im Sinne der Rz 243 erfolgt idR durch den Arbeitgeber, ohne dass es eines Freibetragsbescheides bedarf (§ 62 Z…
3.3.4 Bezüge aus der gesetzlichen Sozialversicherung (§ 3 Abs. 1 Z 4 EStG 1988) 3.3.4.1 Bezüge aus der gesetzlichen Unfallversorgung Rz 39: Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversorgung oder aus einer ausländischen gesetzlichen Unfallversorgung, die einer inländischen gesetzlichen Unfallversorgung entspricht, sowie gleichartige…
3.3.4.2 Bezüge aus der gesetzlichen Krankenversicherung Rz 40: Für Leistungen aus der gesetzlichen Krankenversorgung besteht keine generelle Steuerbefreiung. Insbesondere unterliegen bloße "Transferleistungen", die Einkommensersätze darstellen, der Steuerpflicht (zB Krankengeld gemäß §§ 138 bis 143 ASVG). Rz 41: Steuerfrei sind gemäß § 3 Abs. 1…
25 EINBEHALTENE LOHNSTEUER (§ 78 EStG 1988) Rz 1194: Ob der Arbeitgeber die Lohnsteuer vorschriftsmäßig einbehalten hat, kann nur nach der Sachlage im Zeitpunkt des Abzuges beurteilt werden (VwGH 21.12.1956, 0359/55). Der Arbeitgeber kann, wenn er zuviel Lohnsteuer einbehalten hat, den Fehler im…
3.3.5 Arbeitslosengeld, Notstandshilfe usw. (§ 3 Abs. 1 Z 5 EStG 1988) Rz 45: Steuerfrei sind das versicherungsmäßige Arbeitslosengeld und die Notstandshilfe nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, BGBl. Nr. 609/1977, oder an deren Stelle tretende Ersatzleistungen (zB Krankengeld während Arbeitslosigkeit, Weiterbildungsgeld bei Bildungskarenz und…
16.3 Weitere Abzüge (§ 62 Z 3 bis 10 EStG 1988) Rz 1029: Pflichtbeiträge zu gesetzlichen Interessenvertretungen auf öffentlich-rechtlicher Grundlage und Beiträge für die freiwillige Mitgliedschaft bei Berufsverbänden und Interessenvertretungen sind beim Steuerabzug vom Arbeitslohn vor Anwendung des Lohnsteuertarifs und ohne Anrechnung auf das…
26 ABFUHR DER LOHNSTEUER (§ 79 EStG 1988) Rz 1201: Nach § 79 Abs. 1 EStG 1988 hat der Arbeitgeber die gesamte Lohnsteuer, die er in einem Kalendermonat einbehalten hat, an das FA der BetriebsstätteFinanzamt abzuführen. Dies gilt auch in Fällen der Einbehaltung gemäß Rz 927. Die…