2.5.1.5. Änderungen / Erneuerungen Änderungen wie zB Hinzufügen einer Warennummer bzw. eines Ortes oder Korrektur der Ausbeute, usw. können über Antrag oder von Amts wegen in CDA bei einer aufrechten Bewilligung durchgeführt werden. Die durchgeführten Änderungen sind ggfs. auch rückwirkend (zB ab dem…
2.4. Bewilligungsverfahren 2.4.1. Formelles Bewilligungsverfahren 2.4.1.1. Allgemeine und besondere Verfahrensvorschriften für zollrechtliche Entscheidungen | UZK | UZK-DA | UZK-IA | UZK-TDA | Art. 22 bis 23 | Art. 11 bis 18 | Art. 10 bis 15…
2.5. Grundsätzliche Verfahrensbestimmungen 2.5.1. Frist für die Erledigung | UZK | UZK-DA | UZK-IA | UZK-TDA | Art. 215; Art. 257 | Art. 1; Art. 170; Art. 174 | Art. 325 | - Die Frist für die Erledigung ist die…
…| - | - Für die Erledigung der Lagerung im Zolllager ist grundsätzlich keine Frist vorgesehen, die Lagerwaren können also beliebig lange im Zolllager belassen werden. Unter außergewöhnlichen Umständen (Gesundheitsgefährdung bei langfristiger Lagerung, usw.) kann allerdings eine Frist für die Erledigung festgesetzt werden. In diesem Fall beginnt…
27.3.2.2. Dauer 27.3.2.2.1. Allgemeines Rz 1313: Die Vertragsdauer stellt neben dem vereinbarten Preis das zweite Element zur Feststellung des Wertes eines Bestandvertrages dar. Die Vertragsdauer ist kein für das Zustandekommen eines Bestandvertrages wesentlicher Bestandteil, sie ist aber für…
…welche im NCTS eröffnet wurden, langen auch im NCTS bei der Bestimmungszollstelle ein. Allfällig noch nicht zurückgesandte Trennabschnitte im Notfallverfahren sind an die Abgangszollstelle mit entsprechendem Beendigungsvermerk zu retournieren. Aufgaben der Bestimmungszollstelle (1) Hat die Bestimmungszollstelle entgegen den Vorschriften den Rückschein (von außerhalb der Anwendungsgebiete…