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9 Treffer1541 msnur geltende Fassungen
LStR 2002 Rz 1220–122331 LOHNZETTEL (§ 84 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

…1988 - wie zB der Nachzahlung von Pensionen, über deren Bezug bescheidmäßig abgesprochen wird - zum Anspruchs- statt zum Zuflusszeitpunkt, werden Lohnzettel erstellt, die sich auf länger zurückliegende Kalenderjahre auswirken (Rz 631d). Um sicherzustellen, dass die Steuerberechnung des Anspruchsjahres zeitnah korrigiert werden kann, sind derartige Zahlungen bzw…

LStR 2002 Rz 2074.2.6b Zinsenersparnisse bei zinsverbilligten oder unverzinslichen Gehaltsvorschüssen und Arbeitgeberdarlehen (§ 5 der VO über die Bewertung bestimmter Sachbezüge (Sachbezugswerteverordnung), BGBl. II Nr. 416/2001 idF BGBl. II Nr. 404/2023)
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

…der für den Monat der Aufstockungsvereinbarung veröffentlichte Zinssatz heranzuziehen. Für das ursprüngliche Darlehen gilt der Zinssatz zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses unverändert weiter. Ist bei länger zurückliegenden Vertragsabschlüssen das konkrete Abschlussdatum nicht verfügbar oder nur aufwendig ermittelbar, kann ausnahmsweise auf das Datum der Anlage des Darlehenskontos…

ZK-25008. Unregelmäßigkeiten
geltende FassungRichtlinien01.08.2026

…die Zollbehörden feststellen, dass sich die Waren in einer Lage befinden, die eine Zollschuld hat entstehen lassen bzw. der anhand der verfügbaren Angaben am weitesten zurückliegende Zeitpunkt. Menge, Zollwert, (tarifliche) Beschaffenheit und Zollsatz sind auf den maßgeblichen Zeitpunkt zu beziehen. 8.1.2. Erlöschen der…

VB-07305. Verfahren
geltende FassungRichtlinien19.09.2024

…Artikel 18 Abs. 1 PPV 2014 die Überlassung der Waren ausgesetzt oder die Waren zurückgehalten wurden) nicht länger als einen Tag zurück liegt. Davon unberührt ist ein allenfalls vom "Entdeckungsdatum" abweichendes, länger als einen Tag zurückliegendes "Vergehensdatum". Ein zwischen "Vergehensdatum" und "Entdeckungsdatum" liegender Zeitraum ist…

LStR 2002 Rz 253–2605.4.2 Unzumutbarkeit der Benützung von Massenverkehrsmitteln (§ 2 Pendlerverordnung)
geltende FassungRichtlinien15.12.2020

…wegen dauerhafter Mobilitätseinschränkung aufgrund einer Behinderung (§ 42 Abs. 1 BBG) Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer wegen Behinderung 5.4.2.3 Unzumutbarkeit wegen langer Anfahrtszeit (§ 2 Abs. 1 Z 2 Pendlerverordnung) Rz 255: Bis 60 Minuten Zeitdauer ist die Benützung eines Massenbeförderungsmittels stets zumutbar. Bei mehr…

EStR 2000 Rz 650–6524.3.2.4.3 Bilanzberichtigung betreffend Fehler, die verjährte Veranlagungszeiträume betreffen (§ 4 Abs. 2 Z 2 EStG 1988 idF des AbgÄG 2012)
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…es einerseits möglich, (im Verhältnis zum Totalgewinn oder -verlust) geringfügige steuerliche Auswirkungen nicht zu korrigieren; andererseits kann auch die absolute Dauer des Zurückliegens des Fehlers berücksichtigt werden. Je länger der Fehler in die Vergangenheit zurückreicht, umso größer müssen die steuerlichen Auswirkungen sein, um im Rahmen…

VereinsR 2001 Rz 136–1501.2 Mittel zur Erreichung begünstigter Zwecke
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…Herstellung von Programmen Rz 142: Nachhaltigkeit ist daher gegeben, wenn die Betätigung länger als 24 Stunden dauert, ohne Rücksicht auf die Dauer in Wiederholungsabsicht unternommen wird oder tatsächlich innerhalb eines Kalenderjahres wiederholt oder in jedem Kalenderjahr bzw. über mehrere Jahre hin wenigstens einmal unternommen wird. …

NeuFöR Rz 71–812.2. Betriebsinhaber (§ 2 Z 2 NeuFöG)
geltende FassungRichtlinien25.06.2013

…Person die Stellung eines Betriebsinhabers, die sich von Juli 1987 bis März 1991 in vergleichbarer Art betrieblich beherrschend betätigt hat. Da diese betriebliche Betätigung länger zurückliegt als 15 Jahre vor dem Zeitpunkt der Neugründung, kommt es zu keinem nachträglichen Entfall der Wirkungen des § 1 NeuFöG…

LStR 2002 Rz 705–71410.5.1.2 Reisevergütungen - Fahrtkosten
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

…angetreten wird, sondern nur die kürzere Strecke zwischen Wohnung und Einsatzort zurückgelegt wird. Wird vom Arbeitnehmer für die Zurücklegung dieser Strecke der eigene PKW verwendet, können als Fahrtkosten Kilometergelder für diese Strecke nicht steuerbar verrechnet werden. Rz 707: Als Arbeitsstätte/Einsatzort gilt ein Büro, eine…