…Indizien für die Beurteilung dieser Frage können sein das tatsächliche Zahlungsverhalten sowie die Kreditwürdigkeit. Keine Zahlungsunfähigkeit liegt vor, wenn lediglich vorübergehend ein Zahlungsmittelmangel besteht, der durch kurzfristige mögliche Verwertung vorhandener Aktiva (vgl. VwGH 29.7.1997, 95/14/0014) oder durch Aufnahme eines Kredites (vgl…
…wird, entweder bei kurzfristiger Zahlung den Barpreis oder bei Inanspruchnahme des Zahlungszieles einen höheren Zielpreis (zusätzlich zum Barpreis Zinsen) für die Leistung zu entrichten. Für die Annahme einer Kreditleistung reicht die bloße Gegenüberstellung von Barpreis und Zielpreis nicht aus. Zinsen im Zusammenhang mit Abzahlungsgeschäften (Teilzahlungsgeschäfte…
…Pool eingelegt (bzw. von ihm ausgeliehen), wird die sachgerechte Abgrenzung des Geschäftsvorfalls womöglich dazu führen, dass gar kein (kurzfristiger) Cash-Pool-Saldo, sondern vielmehr ein längerfristiges Konzerndarlehen bzw. eine längerfristige Veranlagung vorliegt (Z 10.122rev10.122 OECD-VPL). Beispiel: Die A-GmbH, ein österreichisches Tochterunternehmen…
…Langfristige, formal unverzinsliche oder nicht marktüblich verzinste Verbindlichkeiten sind ab einem Wirtschaftsjahr, das im Jahr 2015 beginnt, marktüblich abzuzinsen, wenn sie in wirtschaftlicher Betrachtungsweise Zinskomponenten enthalten ("verdecktes Kreditgeschäft"). Diese stellen nicht Anschaffungskosten der Verbindlichkeit, sondern laufenden Zinsaufwand dar (VwGH 23.11.1994, 91/13/0111)…