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20 Treffer1583 msnur geltende Fassungen
LStR 2002 Rz 389–3905.9.27 Studienreisen
geltende FassungRichtlinien20.07.2011

…Fall, wenn eine Geschäftsreise gleichzeitig eine Erholungsreise darstellt, also zB an eine Geschäftsreise ein Urlaub "angehängt" wird (VwGH 17.2.1999, 94/14/0012). Zur Anerkennung der (nahezu) ausschließlichen beruflichen Veranlassung müssen folgende Voraussetzungen vorliegen (VwGH 06.10.1976, 1608/76, 1695/76; vgl. auch…

EStR 2000 Rz 1651–1652Studien- und Fortbildungsreisen
geltende FassungRichtlinien14.12.2011

…die weitaus überwiegende betriebliche (berufliche) Bedingtheit erkennen lässt. Betriebliche Veranlassung reicht nicht aus. Die Reisen müssen vielmehr fast ausschließlich betrieblich bedingt sein (VwGH 13.12.1988, 88/14/0002). Die Reise bietet die Möglichkeit, Kenntnisse zu erwerben, die eine einigermaßen konkrete Verwertung im Unternehmen zulassen…

LStR 2002 Rz 3595.9.14.2 Abgrenzung zu nichtabzugsfähigen Aufwendungen der privaten Lebensführung
geltende FassungRichtlinien20.03.2014

…zu Werbungskosten, wenn diese im Rahmen ihrer Lehrtätigkeit (des Lehrplanes) konkrete Kenntnisse oder Fähigkeiten über Tanz zu vermitteln hat. Andernfalls fehlt das in diesem Fall erforderliche Merkmal der beruflichen Notwendigkeit. Aufwendungen für einen Kurs über die neue Rechtschreibung sind bei Vermittlung von Kenntnissen, die von…

EStR 2000 Rz 4814–482914.5.2 Geschäftsfreundebewirtung
geltende FassungRichtlinien22.03.2005

… VwGH 29.11.2000, 95/13/0026) und die betriebliche oder berufliche Veranlassung der so entstandenen Aufwendungen oder Ausgaben weitaus überwiegt, können die betreffenden Aufwendungen oder Ausgaben zur Hälfte abgesetzt werden. Unter dem Begriff "Werbung" ist ganz allgemein im Wesentlichen eine Produkt- oder Leistungsinformation zu…

LStR 2002 Rz 3585.9.14 Fortbildungskosten - Ausbildungskosten - Umschulungskosten
geltende FassungRichtlinien20.12.2012

…ob eine konkrete Veranlassung durch den ausgeübten Beruf erfolgt, zu entfallen hat. Siehe auch Beispiele Rz 10358. Rz 358a: Ab der Veranlagung 2003 sind Aufwendungen für Umschulungsmaßnahmen sind dann abzugsfähig, wenn sie derart umfassend sind, dass sie einen Einstieg in eine neue berufliche Tätigkeit ermöglichen…

UStR 2000 Rz 1914–193012.2.4. Ertragsteuerlich nicht abzugsfähige Aufwendungen
geltende FassungRichtlinien10.12.2025

…wenn diese der Werbung dienten und die betriebliche oder berufliche Veranlassung bei weitem überwog, oder - bei Fehlen dieser Voraussetzung - zur Gänze von der Vorsteuerabzugsberechtigung ausgeschlossen. Bezüglich des Nachweises des Werbezwecks und der überwiegenden betrieblichen bzw. beruflichen Veranlassung siehe EStR 2000 Rz 4823. Rz 1926: Wenn…

LStR 2002 Rz 362–3645.9.14.5 Führerschein
geltende FassungRichtlinien21.11.2007

…Führerschein hingegen schon. 5.9.14.6 Sprachkurse Rz 363: Aufwendungen zum Erwerb von Fremdsprachenkenntnissen stellen dann Werbungskosten dar, wenn auf Grund eines konkreten Nutzens für jeweils ausgeübten oder einen verwandten Beruf von einer beruflichen Veranlassung auszugehen ist (VwGH 26.04.1989, 88/14/0091)…

LStR 2002 Rz 339–3405.9.8 Computer
geltende FassungRichtlinien19.12.2022

…Grund der Erfahrungen des täglichen Lebens ist davon auszugehen, dass die private Nutzung eines beruflich verwendeten, im Haushalt des Steuerpflichtigen stationierten Computers mindestens 40% beträgt. Wird vom Steuerpflichtigen eine niedrigere private Nutzung behauptet, ist dies im Einzelfall konkret nachzuweisen bzw. glaubhaft zu machen. Rz 340:…

EStR 2000 Rz 1512–1518Computer
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

…des Steuerpflichtigen aufgestellt sind, sind die betriebliche Notwendigkeit (als Abgrenzung zur privaten Veranlassung) und das Ausmaß der betrieblichen Nutzung vom Steuerpflichtigen nachzuweisen oder glaubhaft zu machen. Eine Aufteilung in einen beruflichen oder privaten Anteil ist gegebenenfalls nach entsprechenden Feststellungen im Schätzungsweg vorzunehmen. Bei dieser Schätzung…

EStR 2000 Rz 4710–475814.2.2.2 ABC der nicht abzugsfähigen Kosten der Lebensführung
geltende FassungRichtlinien08.05.2025

…13/0296). Siehe weiters LStR 2002 Rz 359. Dies gilt auch für vergleichbare Kurse und Seminare, deren Verwertung in der konkreten beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit nicht nachgewiesen oder glaubhaft gemacht werden kann (vgl. zB auch VwGH 17.9.1996, 92/14/0173, betreffend Neuro-Linguistik…

EStR 2000 Rz 4701–470914 Nichtabzugsfähige Ausgaben (§ 20 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien16.06.2008

…in irgendeiner Form in Verbindung steht, kann abgezogen werden. Auch die für die Nahrung und Unterkunft nötigen Aufwendungen stellen eine Voraussetzung der beruflichen bzw. betrieblichen Tätigkeit dar, sind aber mangels Veranlassungszusammenhanges mit der Tätigkeit als Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten nicht absetzbar (vgl. VwGH 20.7.1999…

LStR 2002 Rz 10278–1031742.5.4.3 Rz 10278 bis Rz 10317
geltende FassungRichtlinien20.12.2012

…Die Beurteilung, ob im konkreten Fall eine nach § 16 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 steuerlich anzuerkennende Aus- oder Fortbildung und somit beruflich veranlasste Fahrten zur Fortbildungsstätte vorliegen, kann erst im Rahmen der Veranlagung erfolgen. Eine Berücksichtigung dieser Fahrten als Werbungskosten kann nur dann erfolgen…

LStR 2002 Rz 700–70410.5 Dienstreise (§ 26 Z 4 EStG 1988 und § 3 Abs. 1 Z 16b EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

…können hingegen nicht steuerbar ersetzt werden. Ob an diesen weiteren Standorten ein Arbeitsplatz zur Verfügung steht, ist nicht von der konkreten Ausgestaltung des Arbeitsplatzes (zB eigenes Büro) abhängig, sondern aus funktionaler Sicht (organisatorische Eingliederung in dieser Arbeitsstätte) zu beurteilen. Tagesgelder sind ab dem ersten Tag…

EStR 2000 Rz 8300–831834 Mitteilungspflicht (§ 109a EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…1988) ausüben (siehe Rz 5263 f). 3. Steuerpflichtige, die eine auf die Umstände des jeweils Betroffenen bezogene beratende und anleitende Tätigkeit ausüben, die eine Erhebung und Analyse faktischer (Lebens)Umstände des konkret Betroffenen zur Grundlage hat (zB Lebensberater, Ernährungsberater, "VitalCoach"). Rz 8308: Unter § 1 Abs…

LStR 2002 Rz 2815.6.2 Berufliche Veranlassung
geltende FassungRichtlinien20.07.2011

…Reise über Auftrag des Arbeitgebers erfolgt. Beruflich veranlasst können beispielsweise auch Reisen im Zusammenhang mit einer aus eigener Initiative unternommenen Berufsfortbildung (siehe dazu ABC der Werbungskosten) des Arbeitnehmers oder zur Erlangung eines neuen Arbeitsplatzes sein. Keine berufliche Veranlassung liegt vor, wenn die Reise nicht ausschließlich…

VereinsR 2001 Rz 553–5624 Kommunalsteuer
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…iSd § 2 Abs. 1 und Abs. 2 Z 1 UStG 1994 an. Danach umfasst das Unternehmen die gesamte gewerbliche oder berufliche Tätigkeit des Unternehmers. Gewerblich oder beruflich ist jede selbständige, nachhaltige Betätigung zur Erzielung von Einnahmen, auch wenn die Absicht, Gewinn (Überschuss) zu erzielen, fehlt…

EStR 2000 Rz 4853–487314.9 Aufwendungen iZm steuerfreien oder dem besonderen Steuersatz gemäß § 27a Abs. 1 oder § 30a Abs. 1 EStG 1988 unterliegenden Einkünften (§ 20 Abs. 2 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…Ja | § 6 Abs. 2 lit. c BEinstG | Kosten für Ein-, Um- oder Nachschulung, für berufliche Weiterbildung, Abeitserprobung | Ja | Ja | § 6 Abs. 2 lit. e BEinstG | Sonstige Kosten iVm Antritt oder Ausübung eines Beschäftigungsverhältnisses | Ja | Ja | § 6…

LStR 2002 Rz 11053–1111442.5.13 § 67 EStG 1988
geltende FassungRichtlinien15.12.2023

…sind befugt, eigenverantwortlich Verbesserungspotentiale in einem Themenspeicher aufzulisten, zur Problemlösungsfindung auszuwählen und selbständig eine konkrete und realisierbare Lösung zu erarbeiten und vorzuschlagen. entfallen Dem Lösungsvorschlag muss eine Wirtschaftlichkeitsrechnung (Kosten-Nutzen-Rechnung) zugrunde liegen und er muss zur Genehmigung durch den Vorgesetzten eingereicht werden. Wenn der…

UStR 2000 Rz 941–9636.1.19. Ärzte
geltende FassungRichtlinien15.12.2023

…die arbeitsmedizinische Untersuchung von Arbeitnehmern bzw. Bediensteten, ausgenommen Einstellungs- und berufliche Eignungsuntersuchungen, die Durchführung von Schutzimpfungen, sowie die Dokumentation dieser Tätigkeiten Bei den genannten Tätigkeiten der Arbeitsmediziner ist im Falle einer Gesamtbetragsabrechnung aus Vereinfachungsgründen aufgrund von Erfahrungssätzen davon auszugehen, dass der Anteil der steuerpflichtigen 90…

LStR 2002 Rz 360–3615.9.14.3 Umschulungsmaßnahmen - Abzielen auf die tatsächliche Ausübung eines anderen Berufes
geltende FassungRichtlinien14.12.2011

…0321). Die Beweggründe für eine Umschulung können durch äußere Umstände (zB wirtschaftlich bedingte Umstrukturierungen des Arbeitgebers oder sogar Betriebsschließungen) hervorgerufen werden, in einer Unzufriedenheit im bisherigen Beruf gelegen sein oder einem Interesse an einer beruflichen Neuorientierung entspringen. Der Steuerpflichtige muss aber nachweisen oder glaubhaft machen…