…von der Be- und Verarbeitung ist für steuerliche Zwecke die Urprodukteverordnung, BGBl. II Nr. 410/2008 idgF, maßgeblich (vgl. EStR 2000 Rz 4220, 4220a sowie Rz 5123). Die Be- und/oder Verarbeitung von Produkten, die keine Urprodukte sind, stellt keine land- und forstwirtschaftliche Nebentätigkeit dar…
…bzw. Nebenerwerb zu beurteilenden Tätigkeiten gegenüber dem land- und forstwirtschaftlichen Hauptbetrieb wirtschaftlich untergeordnet ist. Nur wenn dies zu bejahen ist, liegen land- und forstwirtschaftliche Nebentätigkeiten vor. Ist eine gesamthafte wirtschaftliche Unterordnung nicht gegeben, stellen alle zu beurteilenden Tätigkeiten keine land- und forstwirtschaftliche Nebentätigkeit dar, sondern…
…die Einnahmen aus der Appartementvermietung betragen 35.000 Euro. Die Einnahmen des land- und forstwirtschaftlichen Hauptbetriebs betragen 100.000 Euro. Es liegen keine anderen Nebentätigkeiten vor. Die Einkünfte aus der Zimmervermietung stellen Einkünfte aus Gewerbebetrieb dar. Für die Einkünfte aus der Appartementvermietung ist die Unterordnung…
…sodass die gesamte Tätigkeit des Land- und Forstwirts als land- und forstwirtschaftlich anzusehen ist (VwGH 31.05.2011, 2008/15/0129; VwGH 21.07.1998, 93/14/0134). Rz 4203: Die wirtschaftliche Unterordnung muss sowohl hinsichtlich der Zweckbestimmung (die Nebentätigkeit darf keinen eigenständigen Tätigkeitszweck annehmen…
…Jahr vergeben wurden). Rz 5435: Als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sind idR auch Einkünfte aus dem landläufigen Zimmervermieten zu behandeln, wenn die Zimmervermietung nur von geringem Ausmaß ist und nicht als land- und forstwirtschaftliche Nebentätigkeit (siehe Rz 5073) zu erfassen ist (VwGH 5.10…
…1/20 von 10.000 Euro). Durch den Rückwechsel in die Pauschalbesteuerung ab 2021 kommt es zu keiner neuerlichen Änderung der Verhältnisse in Bezug auf die Maschinenhalle, da die Vermietung der Maschinenhalle nicht im Rahmen des land- und forstwirtschaftlichen Betriebes bewirkt wird (siehe Rz 2881)…
…Betten stellt land- und forstwirtschaftlichen Nebenerwerb dar, wobei die Betriebsausgaben mit 50% der entsprechenden Betriebseinnahmen (einschließlich USt) angesetzt werden können. Gleiches gilt bei einem Angebot von "Urlaub am Bauernhof" (siehe Rz 5073). Werden neben Zimmern mit FrühstückZusatzleistungen auch solche ohne FrühstückZusatzleistungen vermietet, bestehen keine Bedenken…
…nicht vermarktungsfähig, kann es kein Tafelobst darstellen. Industrieobst ist Obst, das nicht für den unmittelbaren Verzehr, sondern für die Weiterverarbeitung durch denselben Betrieb (zB zur Produktion von Most), durch andere land- und forstwirtschaftliche Betriebe oder durch die Lebensmittelindustrie produziert wird (zB Obst zur Safterzeugung). Aus…
…Rz 5130 bis 5133). Land- und forstwirtschaftlicher Nebenerwerb und Nebentätigkeit (Rz 5150). Behandlung der Verpachtung der Landwirtschaft an nahe Angehörige (Rz 5156). Besondere Kriterien für die Betriebsaufgabe (Rz 5152 und 5153). Beurteilung der Entschädigungen für Wirtschaftserschwernisse (Rz 5170 und 5171). 16 Einkünfte aus selbständiger Arbeit…
…ermittelt, aus Nebentätigkeiten resultiert ein Verlust von 2.000 €. Der Betriebsgewinn beträgt 18.000 €. Darauf ist die Verteilung anwendbar. 2. Für den land- und forstwirtschaftlichen Betriebsteil wird ein Verlust von 1.000 € ermittelt, aus Nebentätigkeiten resultiert ein Gewinn von 10.000 €…
…sind sie bei Zugehörigkeit zu einem land- und forstwirtschaftlichen Betriebsvermögen durch die Pauschalierung nicht abgegolten und somit gesondert als Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft zu erfassen. Die Erfassung kann wahlweise durch vollständige Einnahmen- Ausgabenrechnung oder entsprechend der Rz 6218c vorgenommen werden. Es bestehen keine Bedenken…
…aus Wildabschüssen und Einkünfte aus dem Verkauf von Wildbret. Rz 7389: Voraussetzung ist, dass diese Einkünfte durch Teilpauschalierung (Betriebsausgabenpauschalierung), reguläre Einnahmen-Ausgaben-Rechnung oder Buchführung ermittelt worden sind. Einkünfte, die durch Vollpauschalierung ermittelt werden, sind nicht verteilungsfähig. Werden in Anwendung der land- und forstwirtschaftlichen Pauschalierung…
…Liegt keine Umzäunung vor, gilt der Fahrbereich für einen Traktor zur Ausführung von Pflegearbeiten als geringfügige Umrandung. Rz 5193: In den Fällen, die von Rz 5190 bis 5192 nicht erfasst sind, kommt es zu einer Entnahme der betroffenen Grundflächen aus dem land- und forstwirtschaftlichen Betriebsvermögen…
…Wirtschaftsgütern des land- und forstwirtschaftlichen Betriebsvermögens zugesprochene Ersätze (wie sie auch immer bezeichnet sein mögen) sind steuerpflichtige Betriebseinnahmen. Dies gilt auch für Entschädigungen für die Aufgabe von Rechten, für die Einräumung von Dienstbarkeiten, für Ertragsausfälle, für Nutzungsbeschränkungen und für Wirtschaftserschwernisse.. Es bestehen jedoch keine Bedenken…
…1988 dar; dementsprechend stellt die Energieerzeugung grundsätzlich keine land- und forstwirtschaftliche Tätigkeit dar. Wird die erzeugte Energie aber überwiegend im eigenen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb verwendet, liegt hinsichtlich der im Wege der Überschusseinspeisung veräußerten Energie ein Substanzbetrieb (land- und forstwirtschaftlicher Nebenbetrieb) vor (vgl. EStR 2000…
…Grundstücksteile, auf denen Berg- oder Talstation errichtet werden, aus der land- und forstwirtschaftlichen Nutzung aus. Rz 123: Vertraglich vereinbarte Entgeltsaufteilungen sind von der Abgabenbehörde auf ihr Übereinstimmen mit den tatsächlichen örtlichen Verhältnissen zu überprüfen. Es bestehen aber im Allgemeinen keine Bedenken, wenn 30% der Gesamtzahlung…
…24] Euro pro Pferd und Monat sowie den zusätzlich abziehbaren Vorsteuern nach § 2 Abs. 2 der VO keine weiteren Vorsteuern geltend gemacht werden, weil im - auf kalkulatorischer Basis ermittelten - Pauschalsatz sämtliche Vorsteuern, also auch jene, die im Rahmen der land- und forstwirtschaftlichen Erzeugung (zB von…
…eingebracht werden. 4.2.1.1.2 land- und forstwirtschaftliche Betriebe Rz 221: Auch land- und forstwirtschaftliche Betriebe, deren Umsatzsteuer nach einem Durchschnittsatz im Sinne des § 22 UStG 1994 (pauschal) ermittelt wird, üben grundsätzlich eine betriebliche Tätigkeit aus und sind insoweit dem Grunde nach berechtigt…
…Vieh, Vorräte, stehende Ernte und stehendes Holz als Bewertungsposten in Frage kommen. Zur bäuerlichen Hofübergabe siehe Rz 5572a. 15.5.2 Verträge zwischen nahen Angehörigen Rz 5154: Wird der land- und forstwirtschaftliche (Teil)Betrieb unentgeltlich übergeben, liegt keine Betriebsaufgabe vor. Dazu zählen Schenkung, gemischte Schenkung…
…ermittelte Gewinn eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes grundsätzlich jenem Steuerpflichtigen zuzurechnen, der im jeweiligen Kalenderjahr von den betreffenden Flächen die Ernte eingebracht bzw. den überwiegenden Ertrag erzielt hat; es bestehen aber auch keine Bedenken, wenn der pauschal ermittelte Gewinn dem Betriebsvorgänger und Betriebsnachfolger anteilig zugerechnet…